Rechtsprechung
| LG Ulm, 18.02.2000 - 3 O 12/00 |
Verfahrensgang
- LG Ulm, 18.02.2000 - 3 O 12/00
- OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 4 U 53/00
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Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.05.2000 - 3 O 12/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Schwerin, 28.12.2009 - 4 A 817/04
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren - hier: …
Nach den zutreffenden Erwägungen im den Beteiligten bekannten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. April 2002 (Az.: 2 O 42/00 -, NordÖR 2002, 363 f. = NVwZ 2002, 1129 ff. = juris; ähnlich bereits der 3. Senat dieses Obergerichts im Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 O 12/00 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; vgl. aus neuerer Zeit etwa OVG Bautzen, Beschl. v. 4. Dezember 2008 - 2 E 108/08 -, NVwZ 2009, 542, 543 m. w. N., dort zur entsprechenden Fragestellung bei einem Richter am Oberverwaltungsgericht als Widerspruchsführer in einem Beihilfeverfahren, der bereits dafür einen Anwalt eingeschaltet hatte) ist hier auf Folgendes hinzuweisen:.Daß ein Rechtsanwalt sich im Vorverfahren selbst vertreten hat, steht der Anerkennung der Notwendigkeit der Hinzuziehung nicht entgegen, sofern sich bei der gegebenen Sach- und Rechtslage ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsniveau eines Rechtsanwalts bedienen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.1980 - 8 C 10.80 -, BVerwGE 61, 100, 102; OVG Saarlouis, Beschluß vom 28.08.1998 - 2 Z 2/98 -, zit. nach Juris; OVG M-V, Beschluß vom 17.05.2000 - 3 O 12/00 -, mwN.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.2012 - 1 O 125/11
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten
Die Beschwerde ist zudem statthaft (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 23.07.2008 - 1 O 108/08 -, NordÖR 2008, 532, 533; Beschl. v. 17.05.2000 - 3 O 12/00 -). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2008 - 1 O 108/08
Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren
Die Beschwerde gegen diese Entscheidung ist daher weder von dem Rechtsmittelausschluss des § 158 Abs. 1 oder2 VwGO erfasst noch unterfällt sie der Beschränkung auf einen Beschwerdewert von mehr als 200,- nach § 146 Abs. 3 VwGO (OVG Greifswald, Beschluss vom 16.03.1999 - 1 O 10/99 - ; Beschluss vom 17.05.2000 - 3 O 12/00 -). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2001 - 3 O 35/01
Anforderungen an die Durchführung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens; …
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