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Rechtsprechung
   LG Köln, 03.05.2011 - 3 O 200/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,35338
LG Köln, 03.05.2011 - 3 O 200/09 (https://dejure.org/2011,35338)
LG Köln, Entscheidung vom 03.05.2011 - 3 O 200/09 (https://dejure.org/2011,35338)
LG Köln, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 3 O 200/09 (https://dejure.org/2011,35338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 817 S. 2
    Versicherungsgesellschaft hat gegen einen Versicherungsvermittler im Falle der Stornierung von Versicherungsverträgen keinen Prämienanspruch; Bestehen von Prämienansprüchen einer Versicherungsgesellschaft gegen einen Versicherungsvermittler im Falle der Stornierung von ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungsgesellschaft hat gegen einen Versicherungsvermittler im Falle der Stornierung von Versicherungsverträgen keinen Prämienanspruch; Bestehen von Prämienansprüchen einer Versicherungsgesellschaft gegen einen Versicherungsvermittler im Falle der Stornierung von ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten …

    Auszug aus LG Köln, 03.05.2011 - 3 O 200/09
    Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Beklagten und der M-Bank kann sich die Klägerin nicht stützen, da die Vertragsverhältnisse im bargeldlosen Zahlungsverkehr zwischen den beteiligten Banken keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfalten (BGH, Urt. v. 6.5. 2008 - XI ZR 56/07 - Leitsatz 2, zitiert nach juris).

    Auf die Bestimmungen des Lastschriftabkommens kommt es insoweit nicht an, da dieses Abkommen allein Rechte und Pflichten zwischen den beteiligten Banken begründet, nicht aber im Verhältnis zwischen den Banken und ihren Kunden (vgl. BGH, Urt. v. 6.5. 2008 - XI ZR 56/07 - juris Rn. 28 ff.).

  • BGH, 15.05.1990 - VI ZR 162/89

    Nichtigkeit aufgrund von Sittenwidrigkeit von Vereingarungen wegen Förderung …

    Auszug aus LG Köln, 03.05.2011 - 3 O 200/09
    Es liegt daher nahe, hier einen der Fälle anzunehmen, in denen § 817 S. 2 BGB einschränkend auszulegen ist (vgl. BGH, Urt. v. 15.5. 1990 - VI ZR 162/89 - juris Rn. 13).
  • BGH, 27.11.1984 - II ZR 294/83

    Widerspruch gegen nicht gedeckte Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren

    Auszug aus LG Köln, 03.05.2011 - 3 O 200/09
    Rn. 41 (BGH, Urt. v. 27.11.1984 - II ZR 294/83 - juris Rn. 14).
  • OLG Zweibrücken, 07.02.2011 - 7 U 135/09

    Haftung der Bank aus Kapitalanlageberatung: Verschweigen von …

    Beim Vertrieb des vorliegenden … und seines Schwesterfonds, …, gehen die Oberlandesgerichte - soweit ersichtlich - zwar einheitlich davon aus, dass hier aufklärungspflichtige Rückvergütungen vorliegen, jedoch haben das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 12. Mai 2010, Az.: 3 O 200/09 - bei Juris) und das Oberlandesgericht Bamberg (Urteil vom 20. Oktober 2010, Az.: 3 U 98/09 - BeckRS 2010, 26724) unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 2009 für Sachverhalte, die dem vorliegenden durchaus vergleichbar sind, angenommen, dass in diesem Falle keine aufklärungspflichtigen Rückvergütungen, sondern nur eingeschränkt aufklärungspflichtige Innenprovisionen vorliegen.
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