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Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 13.11.2012 - 3 O 258/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,103318
LG Frankenthal, 13.11.2012 - 3 O 258/10 (https://dejure.org/2012,103318)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 13.11.2012 - 3 O 258/10 (https://dejure.org/2012,103318)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 13. November 2012 - 3 O 258/10 (https://dejure.org/2012,103318)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 97 Abs 2 UrhG, § 72 UrhG, § 19a UrhG, § 32 Abs 5 UrhG
    Schadensersatzanspruch wegen der öffentlichen Wiedergabe der urheberrechtlich geschützten Lichtbilder im e-Paper (Zeitung)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 20 U 235/08

    Zusätzliche Vergütung für E-Paper-Veröffentlichung

    Auszug aus LG Frankenthal, 13.11.2012 - 3 O 258/10
    Rn. 26 Dass es sich bei einer ePaper-Veröffentlichung um eine gesonderte Nutzungsart handelt, ist inzwischen obergerichtlich geklärt (vgl. hierzu KG, AfP 2001, 406 ff.; OLG Düsseldorf, AfP 2010, 502 f.).

    Rn. 35 Der Sachverständige hat auch nachvollziehbar ausgeführt, warum er zu einem anderen Ergebnis kommt als der Sachverständige im Verfahren vor dem OLG Düsseldorf (AfP 2010, 502), der in dem dortigen Verfahren zu einer üblichen Lizenzgebühr von 0 EUR gekommen ist.

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter …

    Auszug aus LG Frankenthal, 13.11.2012 - 3 O 258/10
    Angemessen war bisher grundsätzlich die übliche Vergütung, deren Höhe von der künstlerischen und wirtschaftlichen Bedeutung des Werks und seiner Nutzung sowie vom Umfang der Nutzungsmöglichkeit abhing (BGH, GRUR 1990, 1008 ff. - Lizenzanalogie).
  • KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99

    Verwertung von Pressefotos - Übersendung zum Abdruck in Printmedien - kein …

    Auszug aus LG Frankenthal, 13.11.2012 - 3 O 258/10
    Rn. 26 Dass es sich bei einer ePaper-Veröffentlichung um eine gesonderte Nutzungsart handelt, ist inzwischen obergerichtlich geklärt (vgl. hierzu KG, AfP 2001, 406 ff.; OLG Düsseldorf, AfP 2010, 502 f.).
  • OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 62/04

    Yacht-Archiv

    Auszug aus LG Frankenthal, 13.11.2012 - 3 O 258/10
    Bei der Beurteilung kommt es entgegen der Ansicht der Beklagten nicht auf den Zeitpunkt der Erstellung der einzelnen Lichtbilder, also auf den Zeitpunkt der Jahre 2006 bis 2008 an, sondern auf den Zeitpunkt der ersten geschäftlichen Verbindung im Jahr 1999 (vgl. hierzu Hanseatisches OLG Hamburg, ZUM 2005, 833 ff. - Yacht-Archiv).
  • LAG Hessen, 13.03.2020 - 14 Sa 883/19

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Beginn und Einhaltung einer …

    Soweit die Rechtsprechung der Berechnung von Forderungen in den einschlägigen Fällen die Übersicht DJV zu Grunde legt, besteht in diesen Fällen gerade keine anwendbare tarifliche Regelung zur Anspruchshöhe, sondern Bezugspunkt für die Berechnung der Forderung ist § 32 UrhG bzw. § 97 Abs. 2 UrhG ( OLG Hamm 15. September 2015 - I-4 U 128/14 - Juris ; LG Bochum 07. August 2014 - 8 O 59/14 - Juris LG Frankenthal 13. November 2012 - 3 O 258/10 - Juris) .
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