Rechtsprechung
| LG Frankenthal, 19.09.2024 - 3 O 313/23 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 34 GG, § 839 BGB, § 254 BGB, § 36 Abs 3 SGB VIII
Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Bereitstellung eines Betreuungsplatzes für ein Kind
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Trotz Anspruch auf Kita-Platz: Gemeinde haftet nicht für private Betreuungskosten
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Trotz Anspruch auf Kita-Platz: Gemeinde haftet nicht für private Betreuungskosten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Trotz Anspruch auf Kita-Platz: Gemeinde haftet nicht für private Betreuungskosten - Erst bei erfolgloser Klage besteht eine Aussicht auf die Erstattung von Betreuungskosten
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 09.01.2023 - 11 W 44/22
Voraussetzungen der Amtshaftung wegen unterbliebener Zuweisung eines …
Auszug aus LG Frankenthal, 19.09.2024 - 3 O 313/23
Rn. 14 Eine Schadensersatzpflicht tritt nämlich dann nicht ein, wenn die betroffenen Eltern es unterlassen, um verwaltungsgerichtlichen (Eil-) Rechtsschutz nachzusuchen, obwohl absehbar ist, dass sie den beantragten Betreuungsplatz nicht (rechtzeitig) erhalten, § 839 Abs. 3 BGB (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 29.11.2021 - 2 U 63/21, Rn. 3, 6 m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2023 - 11 W 44/22, Rn. 6, 7, 11;… im Grundsatz auch OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 28.05.2021 - 13 U 436/19, Rn. 40-42; zitiert nach juris;… OLG Brandenburg, Hinweisbeschluss vom 19.07.2022 - 2 U 66/21, Rn. 15).Entsprechend dem Zweck der Vorschrift sind unter Rechtsmittel daher alle Rechtsbehelfe im weitesten Sinne zu verstehen, welche sich unmittelbar gegen eine Maßnahme der Verwaltungsbehörde richten (OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2023 - 11 W 44/22, Rn. 6).
Es besteht richtigerweise eine tatsächliche Vermutung dahingehend, dass der Träger der Jugendhilfe einer vollziehbaren verwaltungsgerichtlichen Entscheidung Folge geleistet hätte, selbst wenn er mitgeteilt hatte, dass keine freien Betreuungskapazitäten vorlägen, weshalb die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutz zumutbar und ihr Versäumen schuldhaft erscheint (OLG Brandenburg…, Beschluss vom 29.11.2021 - 2 U 63/21, Rn. 4-7 m. w. N.; ausführlicher OLG Brandenburg…, Urteil vom 23.11.2021 - 2 U 25/21, Rn. 20-29; OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2023 - 11 W 44/22, Rn. 8, 11;… stärker differenzierend OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 28.05.2021 - 13 U 436/19, Rn. 42; zitiert nach juris;… OLG Brandenburg, Hinweisbeschluss vom 19.07.2022 - 2 U 66/21, Rn. 17).
- OLG Frankfurt, 28.05.2021 - 13 U 436/19
Amtshaftung des Jugendhilfeträgers: Unterbliebene Bereitstellung eines …
Auszug aus LG Frankenthal, 19.09.2024 - 3 O 313/23
Rn. 14 Eine Schadensersatzpflicht tritt nämlich dann nicht ein, wenn die betroffenen Eltern es unterlassen, um verwaltungsgerichtlichen (Eil-) Rechtsschutz nachzusuchen, obwohl absehbar ist, dass sie den beantragten Betreuungsplatz nicht (rechtzeitig) erhalten, § 839 Abs. 3 BGB (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 29.11.2021 - 2 U 63/21, Rn. 3, 6 m. w. N.; OLG Hamm…, Beschluss vom 09.01.2023 - 11 W 44/22, Rn. 6, 7, 11; im Grundsatz auch OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 28.05.2021 - 13 U 436/19, Rn. 40-42; zitiert nach juris;… OLG Brandenburg, Hinweisbeschluss vom 19.07.2022 - 2 U 66/21, Rn. 15).Es besteht richtigerweise eine tatsächliche Vermutung dahingehend, dass der Träger der Jugendhilfe einer vollziehbaren verwaltungsgerichtlichen Entscheidung Folge geleistet hätte, selbst wenn er mitgeteilt hatte, dass keine freien Betreuungskapazitäten vorlägen, weshalb die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutz zumutbar und ihr Versäumen schuldhaft erscheint (OLG Brandenburg…, Beschluss vom 29.11.2021 - 2 U 63/21, Rn. 4-7 m. w. N.; ausführlicher OLG Brandenburg…, Urteil vom 23.11.2021 - 2 U 25/21, Rn. 20-29; OLG Hamm…, Beschluss vom 09.01.2023 - 11 W 44/22, Rn. 8, 11; stärker differenzierend OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 28.05.2021 - 13 U 436/19, Rn. 42; zitiert nach juris;… OLG Brandenburg, Hinweisbeschluss vom 19.07.2022 - 2 U 66/21, Rn. 17).
- OLG Brandenburg, 29.11.2021 - 2 U 63/21
Amtshaftungsanspruch wegen Nichterfüllung eines Anspruchs auf frühkindliche …
Auszug aus LG Frankenthal, 19.09.2024 - 3 O 313/23
Rn. 14 Eine Schadensersatzpflicht tritt nämlich dann nicht ein, wenn die betroffenen Eltern es unterlassen, um verwaltungsgerichtlichen (Eil-) Rechtsschutz nachzusuchen, obwohl absehbar ist, dass sie den beantragten Betreuungsplatz nicht (rechtzeitig) erhalten, § 839 Abs. 3 BGB (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.11.2021 - 2 U 63/21, Rn. 3, 6 m. w. N.; OLG Hamm…, Beschluss vom 09.01.2023 - 11 W 44/22, Rn. 6, 7, 11;… im Grundsatz auch OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 28.05.2021 - 13 U 436/19, Rn. 40-42; zitiert nach juris;… OLG Brandenburg, Hinweisbeschluss vom 19.07.2022 - 2 U 66/21, Rn. 15).Es besteht richtigerweise eine tatsächliche Vermutung dahingehend, dass der Träger der Jugendhilfe einer vollziehbaren verwaltungsgerichtlichen Entscheidung Folge geleistet hätte, selbst wenn er mitgeteilt hatte, dass keine freien Betreuungskapazitäten vorlägen, weshalb die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutz zumutbar und ihr Versäumen schuldhaft erscheint (OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.11.2021 - 2 U 63/21, Rn. 4-7 m. w. N.; ausführlicher OLG Brandenburg…, Urteil vom 23.11.2021 - 2 U 25/21, Rn. 20-29; OLG Hamm…, Beschluss vom 09.01.2023 - 11 W 44/22, Rn. 8, 11;… stärker differenzierend OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 28.05.2021 - 13 U 436/19, Rn. 42; zitiert nach juris;… OLG Brandenburg, Hinweisbeschluss vom 19.07.2022 - 2 U 66/21, Rn. 17).
- OLG Brandenburg, 19.07.2022 - 2 U 66/21
Schadensersatz wegen der nicht rechtzeitigen Bereitstellung eines …
Auszug aus LG Frankenthal, 19.09.2024 - 3 O 313/23
Rn. 14 Eine Schadensersatzpflicht tritt nämlich dann nicht ein, wenn die betroffenen Eltern es unterlassen, um verwaltungsgerichtlichen (Eil-) Rechtsschutz nachzusuchen, obwohl absehbar ist, dass sie den beantragten Betreuungsplatz nicht (rechtzeitig) erhalten, § 839 Abs. 3 BGB (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 29.11.2021 - 2 U 63/21, Rn. 3, 6 m. w. N.; OLG Hamm…, Beschluss vom 09.01.2023 - 11 W 44/22, Rn. 6, 7, 11;… im Grundsatz auch OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 28.05.2021 - 13 U 436/19, Rn. 40-42; zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Hinweisbeschluss vom 19.07.2022 - 2 U 66/21, Rn. 15).Es besteht richtigerweise eine tatsächliche Vermutung dahingehend, dass der Träger der Jugendhilfe einer vollziehbaren verwaltungsgerichtlichen Entscheidung Folge geleistet hätte, selbst wenn er mitgeteilt hatte, dass keine freien Betreuungskapazitäten vorlägen, weshalb die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutz zumutbar und ihr Versäumen schuldhaft erscheint (OLG Brandenburg…, Beschluss vom 29.11.2021 - 2 U 63/21, Rn. 4-7 m. w. N.; ausführlicher OLG Brandenburg…, Urteil vom 23.11.2021 - 2 U 25/21, Rn. 20-29; OLG Hamm…, Beschluss vom 09.01.2023 - 11 W 44/22, Rn. 8, 11;… stärker differenzierend OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 28.05.2021 - 13 U 436/19, Rn. 42; zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Hinweisbeschluss vom 19.07.2022 - 2 U 66/21, Rn. 17).
- VGH Baden-Württemberg, 08.12.2016 - 12 S 1782/15
Aufwendungsersatz für selbstgeschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter drei …
Auszug aus LG Frankenthal, 19.09.2024 - 3 O 313/23
Rn. 15 Hinzu kommt, dass mit § 36 Abs. 3 SGB VIII im Falle der unterbliebenen Bereitstellung der geschuldeten Betreuung oder der Bereitstellung einer Betreuung unter Verursachung von Zusatzkosten eine Regelung bereit steht, die in direkter oder entsprechender Anwendung einen im Verwaltungsverfahren geltend zu machenden Aufwendungsersatzanspruch unter bestimmten dort geregelten Voraussetzungen vorsieht, so dass eine Geltendmachung von Aufwand für die Selbstbeschaffung (typischerweise Kosten einer Tagesmutter) oder von Mehraufwand für das vom Träger bereit gestellte Angebot (typischerweise Mehrkosten durch von der vermittelten Tagesmutter verlangte Zusatzzahlungen) als Schadensersatz im Wege der Amtshaftungsklage für derartige Aufwendungen grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 13.09.2016 zum Az. 5 K 404/14.DA, zitiert nach Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2016 zum Az. 12 S 1782/15, zitiert nach Juris; BeckOGK-SGBVIII/Etzold, Stand: 01.06.2023, § 24 Rnr 57). - VG Darmstadt, 13.09.2016 - 5 K 404/14
Kosten für Kinderbetreuung
Auszug aus LG Frankenthal, 19.09.2024 - 3 O 313/23
Rn. 15 Hinzu kommt, dass mit § 36 Abs. 3 SGB VIII im Falle der unterbliebenen Bereitstellung der geschuldeten Betreuung oder der Bereitstellung einer Betreuung unter Verursachung von Zusatzkosten eine Regelung bereit steht, die in direkter oder entsprechender Anwendung einen im Verwaltungsverfahren geltend zu machenden Aufwendungsersatzanspruch unter bestimmten dort geregelten Voraussetzungen vorsieht, so dass eine Geltendmachung von Aufwand für die Selbstbeschaffung (typischerweise Kosten einer Tagesmutter) oder von Mehraufwand für das vom Träger bereit gestellte Angebot (typischerweise Mehrkosten durch von der vermittelten Tagesmutter verlangte Zusatzzahlungen) als Schadensersatz im Wege der Amtshaftungsklage für derartige Aufwendungen grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 13.09.2016 zum Az. 5 K 404/14.DA, zitiert nach Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2016 zum Az. 12 S 1782/15, zitiert nach Juris; BeckOGK-SGBVIII/Etzold, Stand: 01.06.2023, § 24 Rnr 57). - OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 25/21
Ersatz von Verdienstausfall wegen unterbliebener Bereitstellung eines …
Auszug aus LG Frankenthal, 19.09.2024 - 3 O 313/23
Es besteht richtigerweise eine tatsächliche Vermutung dahingehend, dass der Träger der Jugendhilfe einer vollziehbaren verwaltungsgerichtlichen Entscheidung Folge geleistet hätte, selbst wenn er mitgeteilt hatte, dass keine freien Betreuungskapazitäten vorlägen, weshalb die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutz zumutbar und ihr Versäumen schuldhaft erscheint (OLG Brandenburg…, Beschluss vom 29.11.2021 - 2 U 63/21, Rn. 4-7 m. w. N.; ausführlicher OLG Brandenburg, Urteil vom 23.11.2021 - 2 U 25/21, Rn. 20-29; OLG Hamm…, Beschluss vom 09.01.2023 - 11 W 44/22, Rn. 8, 11;… stärker differenzierend OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 28.05.2021 - 13 U 436/19, Rn. 42; zitiert nach juris;… OLG Brandenburg, Hinweisbeschluss vom 19.07.2022 - 2 U 66/21, Rn. 17).
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