Rechtsprechung
| LG Flensburg, 22.11.2024 - 3 O 324/16 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 280 Abs 1 BGB, § 630a Abs 1 BGB, § 630a Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB, Art 34 GG
Arbeitsunfall eines gesetzlich Unfallversicherten: Persönliche Haftung eines Durchgangsarztes für Fehler im Zusammenhang mit der Anordnung und Durchführung einer besonderen ambulanten Heilbehandlung
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Haftung des Krankenhausträgers für Fehler des Durchgangsarztes bei Erstversorgung nach Arbeitsunfall?
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 409
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.03.2020 - VI ZR 281/19
Haftung eines vom Durchgangsarzt nach Anordnung der besonderen Heilbehandlung …
Auszug aus LG Flensburg, 22.11.2024 - 3 O 324/16
Ordnet der Durchgangsarzt nach der als (öffentlich-rechtliche Amtsausübung einzuordnenden) Erstversorgung des Unfallverletzten die besondere ambulante Heilbehandlung an und übernimmt diese, haftet er für Behandlungsfehler bei dieser besonderen ambulanten Heilbehandlung persönlich (BGH…, Urteil vom 30. Juli 2024 - VI ZR 115/22, juris Rn. 11, VersR 2024, 1614; BGH, Urteil vom 10. März 2020 - VI ZR 281/19, juris Rn. 23, VersR 2020, 914).Rn. 27 aa) Ordnet der D-Arzt die besondere ambulante Heilbehandlung an und übernimmt diese, übt er kein öffentliches Amt aus und haftet für Fehler persönlich (BGH, Urteil vom 10.03.2020 - VI ZR 281/19, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 29.11.2016 - VI ZR 208/15, NJW 2017, 1742 ff.), es entsteht ein zivilrechtliches Behandlungsverhältnis zu ihm.
Der Träger des Krankenhauses, an dem der Durchgangsarzt tätig ist, habe nicht für Fehler bei der ambulanten Behandlung eines im Durchgangsarztverfahren behandelten Unfallverletzten einzustehen, weil es an vertraglichen Rechtsbeziehungen zu dem Verletzten fehle und der Durchgangsarzt auch nicht Verrichtungsgehilfe des Krankenhausträgers sei, soweit er die ärztliche Behandlung des Verletzten im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens übernehme (BGH, Urteil vom 09.12.1974 - III ZR 131/72, NJW 1975, 589; BGH, Urteil vom 10.03.2020 - VI ZR 281/19, juris Rn. 23; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.1986 - 8 U 34/85, NJW-RR 1987, 281; LG Münster, Urteil vom 22.12.2011 - Az. 111 O 76/10, BeckRS 2012, 12825).
- BGH, 29.11.2016 - VI ZR 208/15
Haftung des Unfallversicherungsträgers bei Fehlern des Durchgangsarztes im …
Auszug aus LG Flensburg, 22.11.2024 - 3 O 324/16
Rn. 27 aa) Ordnet der D-Arzt die besondere ambulante Heilbehandlung an und übernimmt diese, übt er kein öffentliches Amt aus und haftet für Fehler persönlich (BGH…, Urteil vom 10.03.2020 - VI ZR 281/19, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 29.11.2016 - VI ZR 208/15, NJW 2017, 1742 ff.), es entsteht ein zivilrechtliches Behandlungsverhältnis zu ihm. - BGH, 14.01.2016 - III ZR 107/15
Abrechnung ärztlicher Wahlleistungen während eines Krankenhausaufenthalts: …
Auszug aus LG Flensburg, 22.11.2024 - 3 O 324/16
Auch dabei verpflichtet sich das Krankenhaus zur umfassenden Leistungserbringung, diese Verpflichtung bezieht sich sowohl auf die allgemeinen Krankenhausleistungen (§ 2 Abs. 2 KHEntgG) als auch auf die Wahlleistungen (§ 17 Abs. 1 KHEntgG) (BGH, Urteil vom 14.01.2016 - III ZR 107/15, juris Rn. 24 mwN).
- BGH, 22.12.2015 - VI ZR 67/15
Berufung im Arzthaftungsprozess: Prüfung von Einwendungen gegen die …
Auszug aus LG Flensburg, 22.11.2024 - 3 O 324/16
Er repräsentiert den jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und der ärztlichen Erfahrung, der zur Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat (BGH, Beschluss vom 22.12.2015 - VI ZR 67/15, BeckRS 2016, 2713 Rn. 8 mwN). - BGH, 30.07.2024 - VI ZR 115/22
Begriff der Erstversorgung durch Durchgangsarzt; Schadensersatz wegen angeblicher …
Auszug aus LG Flensburg, 22.11.2024 - 3 O 324/16
Ordnet der Durchgangsarzt nach der als (öffentlich-rechtliche Amtsausübung einzuordnenden) Erstversorgung des Unfallverletzten die besondere ambulante Heilbehandlung an und übernimmt diese, haftet er für Behandlungsfehler bei dieser besonderen ambulanten Heilbehandlung persönlich (BGH, Urteil vom 30. Juli 2024 - VI ZR 115/22, juris Rn. 11, VersR 2024, 1614; BGH…, Urteil vom 10. März 2020 - VI ZR 281/19, juris Rn. 23, VersR 2020, 914). - BGH, 09.12.1974 - III ZR 131/72
Haftung des sog. Durchgangsarztes
Auszug aus LG Flensburg, 22.11.2024 - 3 O 324/16
Der Träger des Krankenhauses, an dem der Durchgangsarzt tätig ist, habe nicht für Fehler bei der ambulanten Behandlung eines im Durchgangsarztverfahren behandelten Unfallverletzten einzustehen, weil es an vertraglichen Rechtsbeziehungen zu dem Verletzten fehle und der Durchgangsarzt auch nicht Verrichtungsgehilfe des Krankenhausträgers sei, soweit er die ärztliche Behandlung des Verletzten im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens übernehme (BGH, Urteil vom 09.12.1974 - III ZR 131/72, NJW 1975, 589; BGH…, Urteil vom 10.03.2020 - VI ZR 281/19, juris Rn. 23; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.1986 - 8 U 34/85, NJW-RR 1987, 281; LG Münster, Urteil vom 22.12.2011 - Az. 111 O 76/10, BeckRS 2012, 12825). - BGH, 26.03.1953 - III ZR 220/52
Rechtliche Stellung einer Universitätsklinik
Auszug aus LG Flensburg, 22.11.2024 - 3 O 324/16
Rn. 30 aa) Der Abschluss eines totalen Krankenhausaufnahmevertrags ist im Fall der stationären Behandlung eines Patienten der Regelfall: Die Einweisung eines gesetzlich versicherten Patienten in ein öffentliches oder privates Krankenhaus zur stationären Versorgung begründet in der Regel einen Behandlungsvertrag zwischen Patient und Krankenhausträger (BGH Urteil vom 11.4.1951 - II ZR 68/50, juris; BGH, Urteil vom 26.3.1953 - III ZR 220/52, juris). - BGH, 11.04.1951 - II ZR 68/50
Kassenpatient im Krankenhaus
Auszug aus LG Flensburg, 22.11.2024 - 3 O 324/16
Rn. 30 aa) Der Abschluss eines totalen Krankenhausaufnahmevertrags ist im Fall der stationären Behandlung eines Patienten der Regelfall: Die Einweisung eines gesetzlich versicherten Patienten in ein öffentliches oder privates Krankenhaus zur stationären Versorgung begründet in der Regel einen Behandlungsvertrag zwischen Patient und Krankenhausträger (BGH Urteil vom 11.4.1951 - II ZR 68/50, juris; BGH, Urteil vom 26.3.1953 - III ZR 220/52, juris). - LG Münster, 22.12.2011 - 111 O 76/10
Einstandspflicht des Trägers eines Krankenhauses für etwaige ärztliche Fehler bei …
Auszug aus LG Flensburg, 22.11.2024 - 3 O 324/16
Der Träger des Krankenhauses, an dem der Durchgangsarzt tätig ist, habe nicht für Fehler bei der ambulanten Behandlung eines im Durchgangsarztverfahren behandelten Unfallverletzten einzustehen, weil es an vertraglichen Rechtsbeziehungen zu dem Verletzten fehle und der Durchgangsarzt auch nicht Verrichtungsgehilfe des Krankenhausträgers sei, soweit er die ärztliche Behandlung des Verletzten im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens übernehme (BGH, Urteil vom 09.12.1974 - III ZR 131/72, NJW 1975, 589; BGH…, Urteil vom 10.03.2020 - VI ZR 281/19, juris Rn. 23; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.1986 - 8 U 34/85, NJW-RR 1987, 281; LG Münster, Urteil vom 22.12.2011 - Az. 111 O 76/10, BeckRS 2012, 12825). - OLG Düsseldorf, 10.07.1986 - 8 U 34/85
Auszug aus LG Flensburg, 22.11.2024 - 3 O 324/16
Der Träger des Krankenhauses, an dem der Durchgangsarzt tätig ist, habe nicht für Fehler bei der ambulanten Behandlung eines im Durchgangsarztverfahren behandelten Unfallverletzten einzustehen, weil es an vertraglichen Rechtsbeziehungen zu dem Verletzten fehle und der Durchgangsarzt auch nicht Verrichtungsgehilfe des Krankenhausträgers sei, soweit er die ärztliche Behandlung des Verletzten im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens übernehme (BGH, Urteil vom 09.12.1974 - III ZR 131/72, NJW 1975, 589; BGH…, Urteil vom 10.03.2020 - VI ZR 281/19, juris Rn. 23; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.1986 - 8 U 34/85, NJW-RR 1987, 281; LG Münster, Urteil vom 22.12.2011 - Az. 111 O 76/10, BeckRS 2012, 12825).
- OLG Köln, 29.07.2025 - 5 W 16/25 Rn. 9 Liegen somit alle von dem Antragsteller als fehlerhaft gerügten Maßnahmen nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über das "Ob" und "Wie" der Heilbehandlung und stellen sich als Vollzug der im Durchgangsarztbericht angeordneten und von dem Antragsgegner übernommenen besonderen Heilbehandlung dar, ist dem Landgericht zunächst darin beizutreten, dass allein der Bereich privatrechtlichen Handelns betroffen ist (…vgl. BGH VersR 2020, 914 Rn. 12 f., 23; BGH VersR 2024, 1614; BGH NJW 1975, 589; LG Flensburg, Urteil vom 22.11.2024 - Az. 3 O 324/16 Rn. 27 m.w.N.;… Martis/Winkhart, a.a.O., Rz. A 490g).
Durch die Anordnung der besonderen Heilbehandlung und deren Übernahme durch den Durchgangsarzt wird ein privatrechtliches Behandlungsverhältnis zwischen dem Durchgangsarzt und dem Verletzten begründet, in dessen Rahmen der Durchgangsarzt für Fehler persönlich haftet (…vgl. BGH VersR 2020, 914 Rn. 12 f., 23; LG Flensburg, Urteil vom 22.11.2024, Az. 3 O 324/16, Rn. 27 m.w.N.; OLG Bremen GesR 2010, 21; OLG Karlsruhe GesR 2008, 45;… OLG Oldenburg VersR 2010, 1654 Rn. 31, 34;… Martis/Winkhart, a.a.O., Rz. A 490j).
Daran ändert es auch nichts, wenn dieser neben seiner Tätigkeit als Durchgangsarzt zugleich in einem Anstellungsverhältnis zu einem Krankenhausträger steht (…vgl. BGH NJW 1975, 589 Rn. 16; LG Flensburg, Urteil vom 22.11.2024, Az. 3 O 324/16 Rn. 27 m.w.N.).
Denn im Rahmen der durchgangsärztlichen Behandlung tritt er dem Patienten nicht als Vertreter des Krankenhausträgers aufgrund des mit diesem bestehenden Anstellungsverhältnisses gegenüber, sondern als Durchgangsarzt aufgrund seiner Bestellung durch die Berufsgenossenschaften (vgl. LG Flensburg, Urteil vom 22.11.2024, Az. 3 O 324/16, Rn. 27 m.w.N.).
Ob - wie das LG Flensburg meint (vgl. LG Flensburg, Urteil vom 22.11.2024, Az. 3 O 324/16 Rn. 29 ff.) - bei der Zurechnung des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen zu differenzieren ist zwischen der Übernahme der ambulanten besonderen Heilbehandlung durch den Durchgangsarzt und der Übernahme der stationären besonderen Heilbehandlung durch ihn, bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung durch den Senat.
Dafür kann angeführt werden, dass mit der stationären Aufnahme des Patienten in dem Krankenhaus, zu dessen Träger sich der Durchgangsarzt in einem Anstellungsverhältnis befindet, in Vollzug der Übernahme der besonderen Heilbehandlung durch den Durchgangsarzt ein Vertragsverhältnis des Patienten mit dem Krankenhausträger begründet wird, aufgrund dessen dieser ihm eine fehlerfreie Behandlung durch die bei ihm angestellten Ärzte einschließlich dem Durchgangsarzt schuldet (vgl. LG Flensburg, Urteil vom 22.11.2024, Az.3 O 324/16 Rn. 30).
Soweit das LG Flensburg dies mit der Überlegung abgelehnt hat, die Begründung eines solchen Rechtsverhältnisses stelle die Ausnahme dar und bedürfte der besonderen Vereinbarung (vgl. LG Flensburg, Urteil vom 22.11.2021, Az. 3 O 324/16 Rn. 31), könnte ein solcher Ausnahmefall in der Übernahme der besonderen Heilbehandlung durch den Durchgangsarzt liegen.
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