Rechtsprechung
| LG Bonn, 31.03.2015 - 3 O 387/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Bankkunden auf Wiedergutschrift eines Betrages nach einer von ihm im Online-Banking durchgeführten Überweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Überweisung wegen täuschungsbedingten Irrtums begründet keinen Anspruch auf Wiedergutschrift
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Überweisung wegen täuschungsbedingten Irrtums begründet keinen Anspruch auf Wiedergutschrift
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- LG Karlsruhe, 23.05.2014 - 20 O 24/13
Geschäftsbesorgungsvertrag mit einer Bank: Autorisierter Zahlungsvorgang bei …
Auszug aus LG Bonn, 31.03.2015 - 3 O 387/14
Unabhängig von der Frage ob es sich bei der Zustimmung um eine Willenserklärung oder um eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung handelt, finden die allgemeinen Regeln über einseitige Willenserklärungen jedenfalls entsprechende Anwendung (vgl. LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 87).Denn das Vorliegen eines (täuschungsbedingten) Irrtums berührt nicht die Wirksamkeit der Zustimmung, sondern begründet unter den Voraussetzungen der §§ 119 ff. BGB lediglich ein Anfechtungsrecht (vgl. Zahrte MMR 2013, 207;… Mayen in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl. § 49, Rn. 20; LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 87).
Eine Anfechtung durch die Klägerin ist jedoch nicht erklärt worden, womit dahinstehen kann, ob die Voraussetzungen der §§ 119 ff. BGB vorliegen (verneinend LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 87).
Dies entspricht der hinzunehmenden getroffenen gesetzgeberischen Wertung, wonach die Bank nach § 675 u BGB lediglich das Fälschungsrisiko trägt, nicht aber das Risiko eines täuschungsbedingten Irrtums des Zahlungsdienstenutzers (vgl. LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 87).
Dabei kann dahinstehen, ob die Beklagte eine vertragliche Nebenpflicht hat, auf ihrer Internetpräsenz vor ihr bekannten Betrugsmaschen zu warnen bzw. hierüber aufzuklären (dies annehmend LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 88 unter Verweis auf BGHZ 176, 281).
- BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07
Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten …
Auszug aus LG Bonn, 31.03.2015 - 3 O 387/14
Dabei kann dahinstehen, ob die Beklagte eine vertragliche Nebenpflicht hat, auf ihrer Internetpräsenz vor ihr bekannten Betrugsmaschen zu warnen bzw. hierüber aufzuklären (dies annehmend LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 88 unter Verweis auf BGHZ 176, 281).
- OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24
Online-Banking aufgrund Täuschung durch vermeintlichen Bankmitarbeiter - …
Rn. 24 Die Erteilung einer Autorisierung nach § 675j BGB kann nach allgemeinen Regeln durch den Zahler angefochten werden und die Anfechtung ist auch nicht auf Fälle des § 123 BGB begrenzt (wie hier OLG Köln…, Beschluss vom 21.03.2016 - 13 U 223/15, juris Rn. 3 f., WM 2016, 1780; LG Bonn, Urteil vom 31.03.2015 - 3 O 387/14, juris Rn. 37, VuR 2015, 264; LG Karlsruhe…, Urteil vom 23.05.2014 - 20 O 24/13, juris Rn. 24, BKR 2015, 86; LG Köln…, Urteil vom 16.10.2015 - 30 O 330/14, juris Rn. 18, BKR 2016, 350;… Baas/Buck-Heeb/Werner-Böger, Anlegerschutzgesetze, § 675p BGB Rn. 9;… BeckOGK/Zahrte, Ed. 01.06.2024, § 675p BGB Rn. 111;… BeckOK/Schmalenbach, 71. Ed., § 675p BGB Rn. 3;… MüKo/Armbrüster, 9. Aufl., § 119 BGB Rn. 22;… MüKoHGB/Linardatos, 5. Aufl., Bd. 6 K Onlinebanking Rn. 90; Zahrte, BKR 2016, 315, 317;… für eine Anfechtbarkeit nur nach § 123 BGB siehe Ellenberger/Findeisen/Nobbe/Böger-Frey/Ahmedi, Zahlungsverkehrsrecht, 3. Aufl., § 675j BGB Rn. 7;… Erman/v. Westphalen, 17. Aufl., § 675j BGB Rn. 2;… MüKo/Jungmann, 9. Aufl., § 675p BGB Rn. 11).
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