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Rechtsprechung
   LG Ulm, 06.10.2014 - 3 O 60/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40071
LG Ulm, 06.10.2014 - 3 O 60/14 (https://dejure.org/2014,40071)
LG Ulm, Entscheidung vom 06.10.2014 - 3 O 60/14 (https://dejure.org/2014,40071)
LG Ulm, Entscheidung vom 06. Oktober 2014 - 3 O 60/14 (https://dejure.org/2014,40071)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 15.04.2015 - 5 W 24/15

    Zwangsvollstreckung der Verpflichtung zur Leistung einer Sicherheit für den …

    Rn. 2 Nachdem die Antragsgegnerin dem nicht nachgekommen war, hat das Landgericht Saarbrücken die Antragstellerin auf deren Antrag vom 20.8.2014 mit dem angefochtenen Beschluss vom 21.1.2015 - 3 O 60/14 -gemäß § 887 ZPO ermächtigt, die von der Antragsgegnerin zu stellende Sicherheit durch Hinterlegung von Geld zu leisten und hat die Antragsgegnerin zugleich verurteilt, den hierfür erforderlichen Betrag in Höhe von 203.369,69 EUR zum Zwecke der Hinterlegung an die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken zu zahlen.
  • OLG Stuttgart, 26.11.2014 - 7 W 63/14

    Zahlungsklage einer privaten Krankenversicherung gegen ihren Versicherungsnehmer: …

    Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Ulm - 3 O 60/14 - vom 06.10.2014 wird.

    Rn. 1 Die Klägerin, ein Versicherungsunternehmen, wendet sich gegen den Beschluss des Landgerichts Ulm - 3 O 60/14 - vom 06.10.2014, mit dem ihr wegen unentschuldigten Ausbleibens ihres gesetzlichen Vertreters im Termin zur mündlichen Verhandlung ein Ordnungsgeld von 1.000,-- EUR auferlegt wurde.

  • LG Berlin II, 27.05.2024 - 66 T 60/24

    Ordnungsgeldfestsetzung bei unentschuldigtem Ausbleiben einer Partei

    Rn. 6 Ein in den Termin entsendeter Vertreter ist im Sinne des § 141 Abs. 3 S. 2 ZPO dann ausreichend zur Aufklärung des Tatbestandes instruiert, wenn er umfassend sachverhaltskundig ist, um bei klärungsbedürftigen Vorgängen, so wie die nicht erschienene Partei selbst, Auskunft geben zu können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.08.2013. - 7 W 43/13; LG Ulm Beschluss vom 06.10.2014 - 3 O 60/14, beck-online).
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