Rechtsprechung
| LG Frankenthal, 17.12.2009 - 3 O 72/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rückforderung von Provisionen im Falle der Nichteinhaltung der Legitimationsrichtlinien zur Kundenvermittlung; Rückforderung von Provisionszahlungen bei Nichtexistenz eines schriftlichen Vertrages über die Vermittlung von Telefonverträgen; Saldoanerkenntnis durch Setzen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Mobilfunk -, Saldoanerkenntnis, deklaratorisches Schuldanerkenntnis, Rückforderung unverdienter Provision, Verhältnis Hauptvertreter zum Untervertreter, Darlegungs- und Beweislast, Nachbearbeitungsgrundsätze, Anwendbarkeit auf das Mobilfunkgeschäft
Verfahrensgang
- AG Hünfeld, 09.02.2009 - 9-6228651-0
- LG Frankenthal, 17.12.2009 - 3 O 72/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OLG Koblenz, 27.03.1980 - 6 U 982/77
Zahlungen von Provisionen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses; Anspruch auf …
Auszug aus LG Frankenthal, 17.12.2009 - 3 O 72/09
Dazu gehören Darlegung und Nachweis der Nichtleistung durch den Kunden bzw. Gründe der Nicht- oder der nicht vertraggemäßen Ausführung des Kundengeschäfts durch den Unternehmer sowie des Nichtvertretenmüssens und zwar einzeln für jeden einzelnen Fall, in welchem der Unternehmer im Hinblick auf Abs. 3 Satz 2 das Entstehen der Provisionsforderung bestreitet oder eine Provisionsrückforderung geltend macht (OLG Koblenz, Urteil vom 27.3.11980, 6 U 982/77 = VersR 1980, 623; OLG Hamm, Beschluss vom 12.3.2004, 35 W 2/04 = NJW-RR 2004, 1266;… Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn-Löwisch, HGB, 2. Aufl. 2008, § 37a Rn, 60).Im Übrigen kann sich der Prozessgegner auch nur bei einem substantiierten Vortrag sachgemäß äußern (so gleichfalls zum Fall der Provisionsrückbelastung OLG Koblenz, Urteil vom 27.3.1980, 6 U 982/77 = VersR 1980).
- BGH, 17.07.2003 - I ZR 295/00
Individualisierung der Klagegründe durch Bezugnahme auf eine Anlage
Auszug aus LG Frankenthal, 17.12.2009 - 3 O 72/09
Soweit die Klägerin entgegen ausdrücklichen richterlichen Hinweises anstelle konkreten Vortrags wiederum meint, auf Tabellen Bezug nehmen und ihre dem Gericht entgegenstehende Rechtsauffassung durch einen Verweis auf ein Urteil des BGH (Urteil vom 17.7.2003, I ZR 295/00 = NJW-RR 2004, 639 ) stützen zu können, geht dies fehl. - BGH, 20.06.1984 - I ZR 62/82
Provisionsanspruch des Untervertreters
Auszug aus LG Frankenthal, 17.12.2009 - 3 O 72/09
Das bedeutet, dass der Provisionsanspruch des Untervertreters nicht nur dann wieder entfällt, wenn feststeht, dass der Kunde nicht an den Unternehmer zahlt, sondern auch dann, wenn feststeht, dass der Unternehmer - mag er auch seinerseits die ihm zustehende Vergütung vom Kunden erhalten haben - den Provisionsanspruch des Hauptvertreters nicht erfüllt ( BGH, Urteil vom 20.6.1984, I ZR 62/82 = NJW 1984, 2881 ).
- BGH, 29.09.1992 - X ZR 84/90
Anforderungen an Darlegungslast und Substantiierung im Klagevorbringen
Auszug aus LG Frankenthal, 17.12.2009 - 3 O 72/09
Der Pflicht zur Substantiierung ist mithin dann nicht genügt, wenn das Gericht aufgrund dieser Darstellung nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (vgl. BGH, Urteil vom 29.9.1992, X ZR 84/90 = NJW-RR 93, 189). - OLG Hamm, 12.03.2004 - 35 W 2/04
Nichtigkeit einer Vereinbarung über Provisionsabrechnungen in einem …
Auszug aus LG Frankenthal, 17.12.2009 - 3 O 72/09
Dazu gehören Darlegung und Nachweis der Nichtleistung durch den Kunden bzw. Gründe der Nicht- oder der nicht vertraggemäßen Ausführung des Kundengeschäfts durch den Unternehmer sowie des Nichtvertretenmüssens und zwar einzeln für jeden einzelnen Fall, in welchem der Unternehmer im Hinblick auf Abs. 3 Satz 2 das Entstehen der Provisionsforderung bestreitet oder eine Provisionsrückforderung geltend macht (OLG Koblenz, Urteil vom 27.3.11980, 6 U 982/77 = VersR 1980, 623; OLG Hamm, Beschluss vom 12.3.2004, 35 W 2/04 = NJW-RR 2004, 1266;… Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn-Löwisch, HGB, 2. Aufl. 2008, § 37a Rn, 60). - OLG Düsseldorf, 12.02.1993 - 16 U 96/92
Feststehen der Nichtleistung des Dritten, Verteilung des Provisionsrisikos …
Auszug aus LG Frankenthal, 17.12.2009 - 3 O 72/09
Es obliegt auch in diesem Fall demjenigen, der sich auf den Fortfall des Provisionsanspruchs nach § 87a Abs. 3 Satz 2 HGB beruft, diese Ausnahmetatbestände substantiiert darzutun und gegebenenfalls nachzuweisen (explizit auch für Fall der Untervertretung OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.2.1993, 16 U 96/02 = NJW-RR 1993, 1188).
- OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 16/11
Wegfall von Provisionsansprüchen für die Vermittlung von Mobilfunkverträgen bei …
Rn. 30 bb) Aufgrund dieses substantiierten Bestreitens müsste grundsätzlich der Kläger darlegen und beweisen, dass hinsichtlich aller 857 freigeschalteten SIM-Karten Mobilfunkverträge wirksam zustande gekommen und von T-M... ausgeführt worden sind, denn darlegungs- und beweispflichtig für die den Provisionsanspruch begründenden Umstände ist der Handelsvertreter, bei einem Untervertretungsverhältnis der Untervertreter (BGH…, Urteil vom 20. Juni 1984 - I ZR 62/82, aaO, unter II 3; vgl. auch LG Frankenthal, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 O 72/09, juris, Rn. 35). - OLG Köln, 30.03.2011 - 13 U 84/10
Haftung wegen unrichtiger Prospektangaben im Zusammenhang mit dem Erwerb einer …
Rn. 8 unter Abänderung des Urteils der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30. März 2010 - 3 O 72/09 -.
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