Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BayObLG, 07.05.1990 - 3 ObOWi 55/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6723
BayObLG, 07.05.1990 - 3 ObOWi 55/90 (https://dejure.org/1990,6723)
BayObLG, Entscheidung vom 07.05.1990 - 3 ObOWi 55/90 (https://dejure.org/1990,6723)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Mai 1990 - 3 ObOWi 55/90 (https://dejure.org/1990,6723)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,6723) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 1036
  • DÖV 1990, 935
  • BauR 1990, 708
  • BayObLGSt 1990, 69
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 22 A 2185/94

    Vergnügungssteuer in Vereinsräumlichkeiten

    OVG, Urteil vom 30. April 1992 - 3 L 289/91 -, GewArch 1992, 380; BayObLG, Beschluß vom 24. Februar 1992 - 3 ObOWi 7/92 -, GewArch 1992, 231 (232) und Beschluß vom 7. Mai 1990 - 3 ObOWi 55/90 -, GewArch 1990, 354; OVG Hamburg, Beschluß vom 18. März 1987- OVG BS VI 23/87 -,GewArch 1987, 302 f. und Beschluß vom 17. Oktober 1986 - OVG BS VI 103/86 -, GewArch 1987, 59; VGH BW, Beschluß vom 2. Oktober 1985 - 3 S 2397/85 -, GewArch 1986, 160 (161).
  • VGH Bayern, 06.03.1992 - 12 CS 91.3128

    Jugendschutz: Anwesenheitsverbot für Jugendliche in einem Billard-Salon

    Die Grenzen zwischen einer Spielhalle und einem ähnlichen Unternehmen, die gewerberechtlich unter § 33i GewO zu subsumieren sind, und einer Sportanlage sind zwar gerade bei Billard-Salons fließend und im Einzelfall vielfach nur unter Würdigung der konkreten Ausgestaltung der Anlage zu ziehen (hierzu: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung , Stand April 1991, RdNr. 12 zu § 33i; BayObLG vom 7.5.1990, DÖV 1990, 935 sowie Odenthal, NVwZ 1988, 1107); Einigkeit besteht jedoch darüber, daß eine Anlage, in der sich - wie in der der Antragstellerin - ausschließlich Spieltische (und keine weiteren Spielgeräte) befinden, als Sportanlage einzustufen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BayObLG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht