Rechtsprechung
| OVG Saarland, 09.03.2007 - 3 Q 113/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zur Extremgefahr im Irak
- Judicialis
AufenthG § 60 Abs. 7
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 7
Irak, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Kurden, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, Terrorismus, Sicherheitslage
- ra.de
- milo.bamf.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit auf Gewährung von Abschiebungsschutz; Möglichkeit des Bestehens einer Gruppenverfolgung für die Volksgruppe der Kurden im Irak
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 11.04.2006 - 2 K 31/06
- OVG Saarland, 09.03.2007 - 3 Q 113/06
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- OVG Saarland, 29.09.2006 - 3 R 6/06
Zum Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung für den Irak
Auszug aus OVG Saarland, 09.03.2007 - 3 Q 113/06
Diese Frage ist grundsätzlich klärungsfähig, in dem Grundsatzurteil des Senats vom 29.9.2006 - 3 R 6/06 - aber bereits negativ entschieden, worauf der Senat die Kläger mit Aufklärungsverfügung vom 10.10.2006 (Gerichtsakte Bl. 89) hingewiesen hat.BVerwG, Beschluss vom 26.1.2006 - 1 B 135.05 - Grundsatzurteil des Senats vom 29.9.2006 - 3 R 6/06 -.
Grundsatzurteil des Senats vom 29.9.2006 - 3 R 6/06 - Seite 54 des Umdrucks.
Mithin ist eine Extremgefahr übereinstimmend mit dem Grundsatzurteil des Senats vom 29.9.2006 - 3 R 6/06 - auch nach dem aktualisierten Stand von 2007 zu verneinen.
- BVerwG, 26.01.2006 - 1 B 135.05
Darlegungserfordernis der Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage für die …
Auszug aus OVG Saarland, 09.03.2007 - 3 Q 113/06
BVerwG, Beschluss vom 26.1.2006 - 1 B 135.05 - Grundsatzurteil des Senats vom 29.9.2006 - 3 R 6/06 -.
- OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2009 - 1 LB 22/08
Abschiebungsverbot, subsidiärer Schutz, Zentralirak, Irak, innerstaatlicher …
Das Gericht folgt insoweit den Feststellungen, die bereits das OVG Saarlouis (Urteil vom 29.9.2006, 3 R 6/06, Juris; Beschl. v. 09.03.2007, 3 Q 113/06, Juris) - detailliert - zum (Nicht-)Vorliegen einer "Extremgefahr" i. S. einer analogen Anwendung des § 60 Abs. 7 AufenthG (s. dazu unten zu 6) getroffen hat.Auch die allgemeinen Folgen der Waffengewalt im Irak, der Terroranschläge, Bandenkriege und der kriminellen Handlungen begründen dies nicht (vgl. dazu OVG Saarlouis, Beschl. v. 09.03.2007, 3 Q 113/06, juris, Tz. 16 ff m. w. N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2008 - 1 LB 17/08
Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
Das Gericht folgt insoweit den Feststellungen, die bereits das OVG Saar louis (Urteil vom 29.9.2006, 3 R 6/06, Juris; Beschl. v. 09.03.2007, 3 Q 113/06, Juris) - detailliert - zum (Nicht-)Vorliegen einer ,,Extremgefahr" i. S. einer analogen Anwendung des § 60 Abs. 7 AufenthG (s. dazu unten zu 6) getroffen hat.Auch die allgemeinen Folgen der Waffengewalt im Irak, der Terroran schläge, Bandenkriege und der kriminellen Handlungen begründen dies nicht (vgl. dazu OVG Saarlouis, Beschl. v. 09.03.2007, 3 Q 113/06, juris, Tz. 16 ff m. w. N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2008 - 1 LB 44/04
Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
09.03.2007, 3 Q 113/06, Juris).Auch aus den allgemeinen Folgen der Waffengewalt im Irak, der Terroranschläge, Bandenkriege und der kriminellen Handlungen ist keine Extremgefahr abzuleiten (vgl. dazu OVG Saarlouis, Beschl. v. 09.03.2007, 3 Q 113/06, juris, Tz. 16 ff m. w. N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2008 - 1 LB 14/07
Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
Das Gericht folgt insoweit den Feststellungen, die bereits das OVG Saarlouis (Urteil vom 29.9.2006, 3 R 6/06, Juris; Beschl. v. 09.03.2007, 3 Q 113/06, Juris) - detailliert - zum (Nicht-)Vorliegen einer ,,Extremgefahr" i. S. einer analogen Anwendung des § 60 Abs. 7 AufenthG (s. dazu unten zu 6) getroffen hat Im Beschluss vom 12.03.2007 (3 Q 114/06, Juris) hat das OVG Saarlouis dies wie folgt zusammengefasst: (Tz. 8) ,,... Auch der Senat geht... von einem Untergrundkrieg mit einer Opferzahl bei maximaler Schätzung von 30.000 bis 100.000 Opfern aus.Auch die aligemeinen Folgen der Waffengewalt im Irak, der Terroranschläge, Bandenkriege und der kriminellen Handlungen begründen dies nicht (vgl. dazu OVG Saarlouis, Beschl. v. 09.03.2007, 3 Q 113/06, juris, Tz. 16 ff m. w. N).".
- OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 1 LB 9/08 Der innerstaatliche Konflikt im Irak, der sich gegenwärtig, wenngleich auf weiterhin instabiler Grundlage, eher abschwächt (vgl. FAZ vom 02.10.2007, Die Welt vom 14.11.2007, FAZ vom 05.12.2007 und vom 06.12.2007, SZ vom 26.01.2008), wobei nach wie vor lokale Brennpunkte bestehen (NZZ vom 11.04.2008: Basra, Sadr City), trägt keine pauschale Beurteilung dahingehend, dass jeder Rückkehrer einer individuellen Bedrohung ausgesetzt ist, wie sie (auch) nach Art. 15 c der Richtlinie 2004/83/EG gefordert wird (so auch OVG Saarlouis, Beschl. v. 12.03.2007, 3 Q 114/06, Juris, sowie Beschl. v. 09.03.2007, 3 Q 113/06, Juris).
Nach der bisher bekannt gewordenen Zahl der (Zivil-) Opfer des innerirakischen Konfliktes zwischen den verschiedenen Volksgruppen oder Glaubensrichtungen (Sunniten/Schiiten), Clans oder infolge der terroristischen oder kriminellen Aktivitäten sind etwa 0, 37% der Gesamtbevölkerung des Irak von 27 Millionen Menschen von Anschlägen betroffen (vgl. dazu OVG Saarlouis, Beschl. v. 09.03.2007, 3 Q 113/06, juris, Tz. 16 ff m. w. N.).
- VG Stuttgart, 21.05.2007 - 4 K 2563/07
Abschiebungsschutz; Irak; Qualifikationsrichtlinie
Dies wird auch durch die zusätzliche Aufnahme des Kriteriums der "willkürlichen Gewalt", das bemerkenswerterweise gemeinschaftsrechtwidrig nicht in das nationale Recht übernommen werden soll, deutlich gemacht, das den Inhalt der konkret-individuellen Gefahrenprognose sogar tendenziell modifiziert, weil ihm die Vorstellung immanent ist, dass die Gewalt "jeden zu jeder Zeit und an jedem Ort" trifft bzw. treffen kann und bei wertender Betrachtungsweise unkalkulier- und unberechenbar ist und sich daher einer quantitativen Bewertung entziehen muss (etwa im Sinne von mehr als 50 v.H. oder eines bestimmten Prozentsatzes von Toten an der Gesamtbevölkerung, so aber im Ansatz verfehlt SaarlOVG, B.v. 09.03.2007 - 3 Q 113/06 - juris, abgesehen davon, dass die zahllosen Schwerverletzen überhaupt nicht erwähnt werden). - VGH Baden-Württemberg, 06.08.2007 - 13 S 876/07
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Erwerbstätigkeit, Zustimmung, Bundesagentur für …
In aktuellen Entscheidungen von Obergerichten wird eine derartige Gefahr zwar überwiegend verneint (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29.9.2006 - 3 R 6/06 - und Beschluss vom 9.3.2007 - 3 Q 113/06 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2.8.2006- 1 LB 122/05-; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4.4.2006 - 9 A 3538/05.A - juris; offengelassen im Asylverfahren im Hinblick auf die Erlasslage: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.2.2006 - 9 LB 27.03 -, juris). - VG Neustadt, 04.06.2007 - 3 K 245/07
Widerruf bei kurdischem Iraker
Die kurdische Volksgruppe von rund 5 Millionen Menschen, zu denen der Kläger gehört, unterliegt aber mangels Verfolgungsdichte keiner Gruppenverfolgung im Irak (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29. September 2006 - 3 R 6/06 - und Beschluss vom 9. März 2007 - 3 Q 113/06 juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Juli 2006 - 23 B 06.30250 - , juris). - VG Neustadt, 04.06.2007 - 3 K 433/07 Die kurdische Volksgruppe von rund 5 Millionen Menschen, zu denen die Kläger gehören, unterliegt aber mangels Verfolgungsdichte keiner Gruppenverfolgung im Irak (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29. September 2006 - 3 R 6/06 - und Beschluss vom 9. März 2007 - 3 Q 113/06 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Juli 2006 - 23 B 06.30250 -, juris).
- VG Stuttgart, 28.06.2007 - 4 K 2745/07 Dies wird auch durch die zusätzliche Aufnahme des Kriteriums der "willkürlichen Gewalt", das bemerkenswerterweise gemeinschaftsrechtwidrig nicht in das nationale Recht übernommen werden soll, deutlich gemacht, das den Inhalt der konkret-individuellen Gefahrenprognose sogar tendenziell modifiziert, weil ihm die Vorstellung immanent ist, dass die Gewalt "jeden zu jeder Zeit und an jedem Ort" trifft bzw. treffen kann und bei wertender Betrachtungsweise unkalkulier- und unberechenbar ist und sich daher einer quantitativen Bewertung entziehen muss (etwa im Sinne von mehr als 50 v.H. oder eines bestimmten Prozentsatzes von Toten an der Gesamtbevölkerung, so aber im Ansatz verfehlt SaarlOVG, B.v. 09.03.2007 - 3 Q 113/06 -juris, abgesehen davon, dass die zahllosen Schwerverletzen überhaupt nicht erwähnt werden).
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