Rechtsprechung
| LG Darmstadt, 21.08.2014 - 3 Qs 376/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Telepolis (Pressebericht, 03.09.2014)
Hausdurchsuchung beim "Darmstädter Echo" hatte Nachhall
Besprechungen u.ä.
- hiesige-meinung.de (Entscheidungsanmerkung)
Leserkommentare in Onlineforen von Zeitungen
Sonstiges
- echo-online.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 02.09.2014)
Gericht erklärt ECHO-Durchsuchung für rechtswidrig
Papierfundstellen
- afp 2015, 463
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- LG Duisburg, 06.11.2012 - 32 Qs 49/12
Anforderungen an ein Zeugnisverweigerungsrecht des Mitarbeiters einer …
Auszug aus LG Darmstadt, 21.08.2014 - 3 Qs 376/14
Insoweit kann sich die Beschwerdeführerin nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen berufen (vgl. dazu für Kommentare in Onlineforen: LG Oldenburg, 3 Qs 263/10. Beschluss vom 22.09.2010 und LG Duisburg, 32 Qs 49/12, Beschluss vom 06.11.2012). - LG Oldenburg, 22.09.2010 - 3 Qs 263/10
Auszug aus LG Darmstadt, 21.08.2014 - 3 Qs 376/14
Insoweit kann sich die Beschwerdeführerin nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen berufen (vgl. dazu für Kommentare in Onlineforen: LG Oldenburg, 3 Qs 263/10. Beschluss vom 22.09.2010 und LG Duisburg, 32 Qs 49/12, Beschluss vom 06.11.2012). - BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Auszug aus LG Darmstadt, 21.08.2014 - 3 Qs 376/14
Dies muss umso mehr gelten, wenn der Eingriff in einem Medienunternehmen zugleich die Pressefreiheit berührt (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 27.02.2007, 1 BvR 538/06 m.w.N.). - BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05
Wohnungsdurchsuchung; Richtervorbehalt (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche …
Auszug aus LG Darmstadt, 21.08.2014 - 3 Qs 376/14
Der Beschluss des Amtsgerichts ist rechtswidrig erlassen worden, weil er und der Gang des Verfahrens nicht erkennen lassen, dass die erforderliche eigenständige Prüfung durch den bzw. die ErmittlungSrichter stattgefunden hat und somit der Richtervorbehalt des Art. 13 Abs. 2 GG gewahrt wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.03.2009, 2 BvR 1940/05, Rdnr. 29).
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