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Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 12.01.2023 - 3 Qs 425/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,46615
LG Oldenburg, 12.01.2023 - 3 Qs 425/22 (https://dejure.org/2023,46615)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 12.01.2023 - 3 Qs 425/22 (https://dejure.org/2023,46615)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2023 - 3 Qs 425/22 (https://dejure.org/2023,46615)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 04.06.2018 - 1 Ss 83/18

    Unerlaubte Entfernung vom Unfallort auf Zu- und Ausfahrt einer Waschanlage

    Auszug aus LG Oldenburg, 12.01.2023 - 3 Qs 425/22
    Die Kammer orientiert sich bei der Bestimmung des "bedeutenden Schadens" einerseits an den lange üblichen 1300 Euro, die bereits im Jahr 2002 als Grenze gezogen worden sind, sowie an dem Beschluss des OLG Oldenburg vom 04.06.2018, 1 Ss 83/18, worin von einer Wertgrenze von 1600 Euro ausgegangen wird.
  • OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RVs 72/10

    Bestimmung des Begriffs des bedeutenden Schadens i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; …

    Auszug aus LG Oldenburg, 12.01.2023 - 3 Qs 425/22
    a) In welcher Höhe ein Schaden vorliegt, bemisst sich nach wirtschaftlichen Kriterien und beurteilt sich nach der Höhe des Betrages, um den das Vermögen des Geschädigten als direkte Folge des Unfalls vermindert wird (OLG Hamm, Beschluss vom 30.9. 2010 - III 3 RVs 72/10, NZV 2011, 356, beckonline m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 20.12.1995 - 2 Ss 366/95

    Beschwerde gegen die Festsetzung von Tagessatzhöhe und Maßregelanordnung; …

    Auszug aus LG Oldenburg, 12.01.2023 - 3 Qs 425/22
    Die betragsmäßige Grenze, ab der ein bedeutender Sachschaden zu bejahen ist, ist daher eine veränderliche Größe, die von der Entwicklung dieser wirtschaftlichen Kriterien abhängt (siehe nur OLG Naumburg, Urteil vom 20.12.1995 - 2 Ss 366/95, NZV 1996, 204, beckonline).
  • OLG Celle, 21.08.2025 - 3 ORs 2/25

    Revisionsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bzgl. Nichtanordnung einer …

    Das Landgericht Oldenburg hat mit einer Entscheidung aus 2023 angekündigt, zukünftig zu einer Wertgrenze von 2.000,- EUR zu tendieren und sich dabei auf die Preissteigerung bei Kfz-Reparaturen und die hohe anhaltende Inflation bezogen (LG Oldenburg, Beschl. v. 12.Januar 2023 - 3 Qs 425/22).
  • LG Bielefeld, 02.02.2024 - 10 Qs 51/24

    Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutender Schaden, Schadensgrenze

    Rn. 9 Bei der Beurteilung eines Schadens als bedeutend im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ist - neben anderen Faktoren - im Wesentlichen auch die fortschreitende Entwicklung der Reparaturkosten und der Einkommen zu berücksichtigen (vgl. BGH, B. v. 28.09.2010, Az. 4 StR 245/10; LG Nürnberg-Fürth, B. v. 15.01.2020, Az. 5 Qs 4/20; LG Hamburg, B. v. 09.08.2023, Az. 612 Qs 75/23; LG Oldenburg, B. v. 12.01.2023, Az. 3 Qs 425/22).
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