Rechtsprechung
| OLG Hamm, 12.09.2011 - III-3 RBs 248/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
OWiG § 84; StPO § 264
Geschwindigkeitsüberschreitung, Tatmehrheit, Tateinheit - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen während derselben, nicht unterbrochenen Fahrt handelt es sich regelmäßig um mehrere Taten sowohl im materiellen als auch im prozessualen Sinne
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Geschwindigkeitsüberschreitungen (mehrere) während einer Fahrt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 46 Abs. 1; StPO § 264 Abs. 1
Materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Tatmehrheit bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen während derselben nicht unterbrochenen Fahrt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Durchgehend zu schnell gefahren: Mehrere Bussgelder!
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Durchgehend zu schnell gefahren: Mehrere Bußgelder!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Tatmehrheit bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen während derselben nicht unterbrochenen Fahrt
Verfahrensgang
- AG Minden - 15 OWi 493/10
- OLG Hamm, 12.09.2011 - III-3 RBs 248/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 25 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 30.08.2007 - 3 Ss OWi 458/07
Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen während einer Fahrt sind regelmäßig auch …
Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2011 - 3 RBs 248/11
Bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen während derselben, nicht unterbrochenen Fahrt handelt es sich regelmäßig um mehrere Taten sowohl im materiellen als auch im prozessualen Sinne (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30.08.2007 - 3 Ss OWi 458/07 -).Rn. 12 3. Bei mehreren Geschwindigkeitsübertretungen auch im Verlaufe einer nicht unterbrochenen Fahrt - von einer nicht unterbrochenen Fahrt ist in der vorliegenden Sache zu Gunsten des Betroffenen auszugehen - handelt es sich regelmäßig um mehrere Taten sowohl im materiellen als auch im prozessualen Sinne (Senat, Beschluss vom 30. August 2007 - 3 Ss OWi 458/07 -, Rdnr. 13 m.w.N. ).
- OLG Karlsruhe, 20.06.2016 - 1 (8) SsBs 269/15
Bußgeldverfahren: Einspruch gegen einen selbstständigen Verfallsbescheid
Er umfasst nicht nur den im Bußgeldbescheid umschriebenen Vorgang, sondern auch das gesamte Verhalten des Betroffenen, soweit es mit dem im Bußgeldbescheid bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens eine Einheit darstellt, deren Aburteilung in getrennten Verfahren zu einer unnatürlichen Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (BVerfGE 45, 434; BGH NStZ 1998, 251; BGH StPO § 264 Abs. 1, Tatidentität 4; KG wistra 2015, 159; ähnlich OLG Hamm, Beschluss vom 12.09.2011, 3 RBs 248/11, abgedruckt bei juris; dass., Beschluss vom 14.07.2009, 3 Ss OWi 355/09, abgedruckt bei juris). - BayObLG, 26.02.2025 - 201 ObOWi 68/25
Mehrfache Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Fahrt
Rn. 22 Bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen im Verlaufe einer Fahrt handelt es sich nach einhelliger Rechtsprechung und Literaturmeinung, der sich der Senat anschließt, regelmäßig um mehrere Taten im materiellen (und prozessualen) Sinne (vgl. BayObLG, Beschluss vom 04.09.1995 - 2 ObOWi 536/95; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2024 - 2 ORbs 23 Ss 769/23; OLG Hamm, Beschluss vom 12.09.2011 - 3 RBs 248/11; OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2010 - 322 SsBs 161/10;… Hentschel/König StVR 48. Aufl. § 3 StVO Rn. 62 jew. m.w.N.).Rn. 23 Eine einzige Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit ist dagegen dann anzunehmen, wenn ordnungswidrigkeitenrechtlich erhebliche Verhaltensweisen durch einen derart unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang gekennzeichnet sind, dass sich der gesamte Vorgang bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen unbeteiligten Dritten als einheitliches zusammengehöriges Tun darstellt (OLG Hamm, Beschluss vom 12.09.2011 a.a.O.;… Hentschel/König a.a.O.).
Damit unterscheidet sich die Fallgestaltung von Konstellationen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.09.2011 a.a.O.), in denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen den Geschwindigkeitsmessungen wieder heraufgesetzt worden war und der Betroffene auf die erneute Herabsetzung der Geschwindigkeit mit einer signifikanten Änderung seines Fahrverhaltens reagierte.
- KG, 27.04.2020 - 3 Ws (B) 49/20
Geschwindigkeitsüberschreitung: Geldbuße nach Regelsatz bei Nichtfeststellbarkeit …
Rn. 14 Grundsätzlich gilt, dass mehrere Verkehrsverstöße, die auf einer ununterbrochenen Fahrt begangen werden, nicht nur im materiellen, sondern auch im prozessualen Sinn als mehrere Taten zu bewerten sind (vgl. Senat, Beschluss vom 3. September 2010 - 3 Ws (B) 426/10 - OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 322 SsBs 161/10 - OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 2011 - III - 3 RBs 248/11 -, beide juris;… König in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 3 Rn. 56a m.w.N.).Der Umstand, dass mehrere Verstöße auf der gleichen Fahrt begangen wurden, ändert nichts daran, dass das Fahren als solches keine rechtliche Klammer im Sinne einer rechtlichen Tateinheit zu den einzelnen Fehlverhaltensweisen im Verkehr bildet (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2005 - 1 Ss (OWi) 87 B/05 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 2011 - 3 RBs 248/11 -, BeckRS 2011, 24798).
- KG, 14.06.2021 - 3 Ws (B) 109/21
Verfahrenshindernisse: Teilrücknahme eines Bußgeldbescheides, Eintritt der …
Rn. 14 Grundsätzlich gilt, dass mehrere - auch gleichartige - Verkehrsverstöße, die auf einer ununterbrochenen Fahrt begangen werden, nicht nur im materiellen, sondern auch im prozessualen Sinn als mehrere Taten zu bewerten sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. April 2020 - 3 Ws (B) 49/20 -, juris, vom 3. September 2010 - 3 Ws (B) 426/10 -, vom 7. April 1997 - 3 Ws (B) 54/97 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 322 SsBs 161/10 - OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 2011 - III - 3 RBs 248/11 -, beide juris).Der Umstand, dass mehrere Verstöße auf der gleichen Fahrt begangen wurden, ändert nichts daran, dass das Fahren als solches keine rechtliche Klammer im Sinne einer rechtlichen Tateinheit zu den einzelnen Fehlverhaltensweisen im Verkehr bildet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 2011 - 3 RBs 248/11 -, BeckRS 2011, 24798; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2005 - 1 Ss (OWi) 87 B/05 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht NZV 1999, 304; OLG Düsseldorf NZV 1998, 78; BayObLG, Beschluss vom 1. August 1994 - 2 ObOWi 343/94 -, juris; Gieg/Krennberger in Burhoff Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren 6. Aufl., Rn. 3595).
- OLG Saarbrücken, 06.05.2014 - Ss (B) 82/12
Bußgeldverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Anordnung eines …
Ein solcher Ausnahmefall wird allerdings noch nicht angenommen, wenn die Geschwindigkeitsverstöße zwar in einem engen zeitlichen Rahmen erfolgten, jedoch jeweils in unterschiedlichen Verkehrssituationen begangen wurden und unschwer voneinander abzugrenzen sind (vgl. zum Ganzen OLG Brandenburg DAR 2005, 521; OLG Hamm, VRS 111, 366 und Beschluss vom 12.09.2011 - 3 RBs 248/11 -, juris; OLG Köln NZV 2004, 536, jew. m.w.N.; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273;… Göhler-Gürtler, a.a.O., Vor § 19, Rn. 10;… Gieg in: Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl., Rn. 2428 ff.).
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