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| BSG, 12.08.1961 - 3 RK 13/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit des Widerrufs einer Klagerücknahme - Analoge Anwendung der Anfechtungsgründe des Bürgerlichen Gesetzbuches auf Prozesshandlungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 2231 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54
Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels - …
Auszug aus BSG, 12.08.1961 - 3 RK 13/59
Sie wäre daher nur statthaft, wenn ein wesentlicher Mangel des Verfahrens gerügt werden könnte (§ 162 Abs. 1 Nr. 1 des Sozialgerichtsgesetzes -SGG-; BSG 1, 150).
- LSG Sachsen, 22.05.2025 - L 3 AS 161/24 Offen gelassen: BSG, Urteil vom 6. April 1960 - 11/9 RV 214/57 - SozR Nr. 3 zu § 119 BGB = juris Rdnr. 10; BSG, Beschluss vom 12. August 1961 - 3 RK 13/59 - SozR Nr. 6 zu § 102 SGG = juris Rdnr. 4).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2008 - L 12 AL 8/07
Arbeitslosenversicherung
Rn. 19 Unabhängig hiervon ist die Rücknahme der Berufung eine Prozesshandlung mit prozessualer Gestaltungswirkung, auf die nach einhelliger Meinung der Rechtsprechung und Literatur die Grundsätze des materiellen Rechts über die Anfechtung wegen Irrtums, Täuschung oder anderer Willensmängel nicht anwendbar sind (BSG, Urteil vom 20.12.1995 - 6 RKa 18/95 - ; BSG, Beschluss vom 12.08.1961 - 3 RK 13/59 - SozR SGG § 102 Nr. 6; BVerwG, Beschluss vom 01.09.1995 - 11 B 105/95 - ; BVerwG, Beschluss vom 26.01.1981 - 6 C 79/80 - , Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 5: Wirksamkeit des Widerrufs einer Klagerücknahme ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Kläger zur Rücknahme der Klage durch eine unrichtige Belehrung des Verwaltungsgerichts über die Versäumung der Klagefrist veranlasst worden ist). - LSG Bayern, 30.10.2008 - L 14 R 868/06
Wirksame Rücknahme einer Klage im Termin zur mündlichen Verhandlung durch …
Auch die auf eine Erklärung im Rechtsverkehr sonst anzuwendenden Regeln des bürgerlichen Rechts über Irrtum und Täuschung seien nicht anwendbar (BSG vom 12.08.1961 - 3 RK 13/59).
- LSG Sachsen, 29.03.2001 - L 6 KN 34/00
Beendigung eines Rechtsstreits durch vergleichsweiser übereinstimmender …
- LSG Baden-Württemberg, 22.03.2024 - L 2 SO 983/23
Beendigung des Klageverfahrens durch Klagerücknahme
Für die Anfechtung der Rücknahme in entsprechender Anwendung des § 123 BGB liegen weiter keine Anhaltspunkte vor, abgesehen davon, dass auch insoweit die Anfechtung der Klagerücknahme ausgeschlossen wäre (vgl. BSG Beschluss vom 12.08.1961 - 3 RK 13/59 -, juris, Rn. 4). - LSG Baden-Württemberg, 14.06.2010 - L 11 R 937/10 Für eine Anfechtung der Erledigung in entsprechender Anwendung des § 123 BGB ist schon deshalb kein Raum, weil der Vortrag der Klägerin hierzu völlig unsubstantiiert ist, abgesehen davon, dass auch insoweit die Anfechtung der Erledigung ausgeschlossen wäre (vgl BSG, Beschluss vom 12. August 1961 - 3 RK 13/59 = SozR Nr. 6 zu § 102 SGG).
- LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 2755/23 Für die Anfechtung der Rücknahme in entsprechender Anwendung des § 123 BGB liegen weiter keine Anhaltspunkte vor, abgesehen davon, dass auch insoweit die Anfechtung der Berufungsrücknahme ausgeschlossen wäre (vgl. BSG, Beschluss vom 12.08.1961 - 3 RK 13/59 -, juris, Rn. 4).
- LSG Baden-Württemberg, 26.01.2010 - L 11 KR 3881/09 Für eine Anfechtung der Rücknahme in entsprechender Anwendung des § 123 BGB ist schon deshalb kein Raum, weil der Vortrag des Klägers hierzu völlig unsubstantiiert ist, abgesehen davon, dass auch insoweit die Anfechtung der Berufungsrücknahme ausgeschlossen wäre (vgl BSG, Beschluss vom 12. August 1961 - 3 RK 13/59 = SozR Nr. 6 zu § 102 SGG).
- LSG Baden-Württemberg, 23.12.2025 - L 2 SO 3913/25 Abgesehen davon, dass hierfür keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, wäre auch eine Anfechtung der Rücknahme in entsprechender Anwendung des § 123 BGB ausgeschlossen (vgl. BSG, Beschluss vom 12.08.1961 - 3 RK 13/59 -, juris, Rn. 4).
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