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Rechtsprechung
   BSG, 25.11.1981 - 3 RK 13/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,5271
BSG, 25.11.1981 - 3 RK 13/81 (https://dejure.org/1981,5271)
BSG, Entscheidung vom 25.11.1981 - 3 RK 13/81 (https://dejure.org/1981,5271)
BSG, Entscheidung vom 25. November 1981 - 3 RK 13/81 (https://dejure.org/1981,5271)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.11.1977 - 3 RK 63/76
    Auszug aus BSG, 25.11.1981 - 3 RK 13/81
    Die Beklagte lehnte den Antrag ab, weil die Klägerin bei Beginn der Schutzfrist (6 Wochen vor der Entbindung) nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Beamtenverhältnis gestanden habe; das MuSchG finde daher - wie sich auch aus der Entscheidung des Senats vom 9. November 1977 (BSGE 45, 114 ff) ergebe - auf sie keine Anwendung.

    Der Senat hat bereits entschieden, daß es sich bei einem Beamtenverhältnis nicht um ein Arbeitsverhältnis iS des MuSchG handelt (BSGE 45, 114, 116, 117 = …">13%20MuSchG%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 7830 § 13 MuSchG Nr. 3).

    Dieser beamtenrechtlichen Vorschrift ist jedenfalls zu entnehmen, daß sich auch der Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen - gemäß der Entschließung des Bundestages bei der Verabschiedung des MuSchG vom 24. Januar 1952 (vgl. die in BSGE 45, 114, 116 angegebenen Fundstellen, insbesondere: Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 1. Wahlperiode, Stenographische Berichte, Band 9 S 7519 B und 7530 A sowie Anlage-Band 14 BT-Drucks Nr. 2876) - dafür entschieden hat, im Rahmen des Beamtenrechts einen Mutterschutz zur Verfügung zu stellen, der zwar der Eigenart des öffentlichen Dienstes Rechnung trägt, aber im übrigen den Vorschriften des MuSchG entspricht.

  • BVerfG, 22.03.1977 - 2 BvR 782/76

    Verspätete Übernahme in das Beamtenverhältnis infolge einer Schwangerschaft

    Auszug aus BSG, 25.11.1981 - 3 RK 13/81
    Darauf, daß die Vorschriften, die dem Schutz der werdenden Mutter dienen, nicht nur Bedeutung innerhalb eines bestehenden Beamtenverhältnisses haben, hat bereits das Bundesverfassungsgericht hingewiesen (BVerfGE 44, 211, 215) [BVerfG 22.03.1977 - 2 BvR 782/76].
  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2007 - L 11 KR 1574/07

    Gesetzliche Krankenversicherung - Beginn der Mitgliedschaft …

    Für die Zeit bis 31.07.2004 scheitert ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld daran, dass die Klägerin bis zu diesem Zeitpunkt Beamtin war und es sich bei einem Beamtenverhältnis nicht um ein Arbeitsverhältnis im Sinnes des MuSchG handelt (vgl. BSG Urteile vom 09.11.1977 - 3 RK 63/76 - und vom 25.11.1981 - 3 RK 13/81 -).
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