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Rechtsprechung
   BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,330
BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89 (https://dejure.org/1990,330)
BSG, Entscheidung vom 07.03.1990 - 3 RK 15/89 (https://dejure.org/1990,330)
BSG, Entscheidung vom 07. März 1990 - 3 RK 15/89 (https://dejure.org/1990,330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 245
 
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Wird zitiert von ... (68)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.10.1988 - 8 RK 36/87

    Hilfsmittel - Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens - Befriedigung von …

    Auszug aus BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89
    Weiter muß ein Hilfsmittel zur Befriedigung von Grundbedürfnissen des Lebens - gesunde Lebensführung, allgemeine Verrichtungen des täglichen Lebens, geistige Betätigung und Erweiterung des durch die Behinderung eingeschränkten Freiraumes - dienen (BSG vom 12. Oktober 1988 - SozR 2200 § 182b Nr. 37).
  • BSG, 13.05.1982 - 8 RK 8/81

    Mongoloider Harn- und Stuhlinkontinenz - Ausgleich einer körperlichen Behinderung

    Auszug aus BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89
    Sie rügt die Verletzung der §§ 182 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe (Buchst.) c, Abs. 2, 182b RVO, jetzt §§ 27 Nr. 3, 33 SGB V und trägt dazu vor, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts BSG (Urteil vom 13. Mai 1982 - 8 RK 8/81 = SozR 2200 § 182b Nr. 24) kämen Einmalwindeln nur als Hilfsmittel für einen inkontinenten Kranken in Betracht, der nicht in der Lage sei, sich bemerkbar zu machen.
  • LSG Berlin, 08.03.1989 - L 9 KR 86/88

    Windeleinlagen als Hilfsmittel iS der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89
    das Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 8. März 1989 - L 9 Kr 86/88 - aufzuheben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 27. Mai 1988 - S 73 Kr 316/87 zurückzuweisen,.
  • BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 13/14 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Leistungen - …

    Solche Inkontinenzartikel sind für Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorrangig als Hilfsmittel nach § 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - SGB V - (vgl BSGE 66, 245 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 1) bzw in der sozialen Pflegeversicherung (nachrangig) als Ansprüche auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfemittel (vgl § 40 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung - <SGB XI> idF, die die Norm durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vom 28.5.2008 - BGBl I 874 - erhalten hat; insoweit begrenzt auf 31 Euro monatlich, vgl § 40 Abs. 2 Satz 1 SGB XI) erfasst.
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 13/03 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Personalcomputer - Notebook - allgemeines …

    Maßstab ist stets der gesunde Mensch, zu dessen Grundbedürfnissen der kranke oder behinderte Mensch durch die medizinische Rehabilitation und mit Hilfe der von der KK gelieferten Hilfsmittel wieder aufschließen soll (vgl BSGE 66, 245, 246 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 1;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7, 13 und 16 sowie die Rechtsprechung zur RVO: BSG SozR 2200 § 182b Nr. 29, 34 und 37).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel - …

    Zu den allgemeinen Grundbedürfnissen ist dabei auch ein gewisser körperlicher und geistiger Freiraum zu rechnen, der die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfaßt (BSGE 66, 245, 246 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 1;… vgl auch SozR 2200 § 182b Nrn 12, 29, 33, 34 und 37).
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