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Rechtsprechung
   BSG, 25.02.1966 - 3 RK 38/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1216
BSG, 25.02.1966 - 3 RK 38/65 (https://dejure.org/1966,1216)
BSG, Entscheidung vom 25.02.1966 - 3 RK 38/65 (https://dejure.org/1966,1216)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 1966 - 3 RK 38/65 (https://dejure.org/1966,1216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klage einer Pflichtkrankenkasse - Satzung der Ersatzkasse - Aufsichtsbehördliche Genehmigung der Satzungsänderung - Heilung von Satzungsmängeln - Mitgliederkreis der Ersatzkasse - Entstehen eines Versicherungsverhältnisses

Papierfundstellen

  • BSGE 24, 266
  • MDR 1966, 708
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer …

    Auszug aus BSG, 25.02.1966 - 3 RK 38/65
    pädagogischen Wertungen und beentenreohtlichen'Beurteilungen (vgl. BVerwG 8, 272; 11, 159) - hingenommen werden könne n, wo offensichtlj.che Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens ausschließen, es daß die Ents-eheidung.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 660/11

    Krankenversicherung

    Auch das Bundessozialgericht (BSG) schließe die Verwaltungsaktqualität eines Genehmigungsbescheides nicht völlig aus (BSGE 24, 266).

    Das BSG hat hierzu in der o.a. Entscheidung vom 25.02.1966 - 3 RK 38/65 - (mit der Vorbemerkung, dass sich hier die AOK gegen die Satzung der BEK und die Satzungsgenehmigung der Aufsichtsbehörde wendet) ausgeführt:.

    Sie greift weder in den rechtlich geschützten Interessenbereich einer anderen Selbstverwaltungskörperschaft, die mit dem Genehmigungsadressaten in Wettbewerb steht (BSG 24, 266, 268 f), noch in die Rechte einzelner Mitglieder dieser Körperschaft ein (RVA, Grunds. Entsch. Nr. 1845, AN 1914, 515;… vgl. neuerlich auch OVG Berlin, Urt. v. 19.10.1966 - V B 5/65 - in NJW 1967, 749).

    Das BSG hat diese Entscheidung des BVerwG im Urteil vom 25.02.1966 - 3 RK 38/65 - zur Genehmigung der Satzung einer Krankenkasse zudem ausdrücklich in Bezug genommen.

  • BSG, 12.03.2013 - B 1 A 2/12 R

    Krankenversicherung - Staatsaufsicht dient öffentlichem Interesse und keinen …

    Denn die Satzungsgenehmigung einer Aufsichtsbehörde heilt nicht etwaige inhaltliche Mängel der Satzung mit Wirkung gegenüber Dritten (vgl zB BSGE 24, 266, 269 = SozR Nr. 1 zu § 324 RVO;… BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 1 S 2 f mwN;… BSGE 89, 227, 231 = SozR 3-2500 § 194 Nr. 1 S 5). So hindert etwa die Genehmigung von Satzungsänderungen über höhere Beitragssätze durch die Aufsichtsbehörde einen betroffenen Versicherten nicht, die Rechtmäßigkeit der Beitragssatzerhöhungen im Wege einer Aufhebungsklage gegen die auf ihnen beruhenden Beitragsbescheide überprüfen zu lassen.
  • BSG, 24.11.1998 - B 1 A 1/96 R

    Zwangsvereinigung - Innungskrankenkassen - Organisationsverordnung - …

    Der bloß theoretische Streit über die Rechtmäßigkeit der Norm kann deshalb nicht im Wege der Feststellungsklage ausgetragen werden, zumal dies im Ergebnis auf eine dem sozialgerichtlichen Verfahren fremde abstrakte Normenkontrolle hinauslaufen würde (BSGE 24, 266, 268 = SozR Nr. 1 zu § 324 RVO Bl Aa 2;… BSGE 28, 224, 225 f = SozR Nr. 45 zu § 55 SGG;… BSGE 29, 254, 255 = SozR Nr. 6 zu § 368g RVO Bl Aa 3;… BSGE 72, 15, 19 = SozR 3-500 § 88 Nr. 2 S 12).
  • BSG, 23.06.1971 - 3 RK 43/68

    Streit über die Mitgliedschaft von Arbeitnehmern in der Ersatzkasse (ErsK) oder …

    Das LSG werde zu prüfen haben, ob die neue Satzung der Beklagten sich innerhalb der durch die Aufbaugesetzgebung gezogenen Grenzen für den Mitgliederkreis der ErsKen halte (Urteil vom 25. Februar 1966, BSG 24, 266).

    Rn. 14 Im ersten Urteil in dieser Sache hat der Senat entschieden, daß die MitgliederkreisVO vom 26. Oktober 1938 (RGBl I 1519) nicht rechtsgültig erlassen und auch mit der Rechtsweggarantie des Grundgesetzes (Art. 19 Abs. 4) nicht vereinbar ist (BSG 24, 266).

  • SG Frankfurt/Main, 13.04.2004 - S 25 KR 1176/04
    Wenn auch die Genehmigung im Verhältnis zum Beigeladenen als Verwaltungsakt behandelt wird (BSG, Urteil vom 25. Februar 1966, 3 RK 38/65, BSGE 24, 266, 269) bleibt sie gleichwohl Element der Rechtssetzung und damit auch deren Regeln unterworfen, nicht jedoch den Regeln des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts.

    Dem Klagesystem des sozialgerichtlichen Verfahrens ist eine Normenkontrollklage wie in § 47 Verwaltungsgerichtsordnung fremd (BSG, Urteil vom 25. Februar 1966, 3 RK 38/65, BSGE 24, 266, 268; BSG, Urteil vom 30. Mai 1969, 6 RKa 13/67, BSGE 29, 245; BSG, Urteil vom 24. September 1986, 8 RK 85, NJW 1987, 517); § 54 Abs. 1 S. 2 SGG schließt die Möglichkeit einer Popularklage aus.

  • BSG, 13.07.1978 - 3 RK 22/77
    Die Beklagte zu 1) verweist darauf, daß für die Anfechtungsklage hier nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (BSGE 24, 266) das Rechtsschutzbedürfnis fehle.

    Wie das BSG im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsversiche- (BSGE 24, 266, 268).

  • BSG, 28.04.1967 - 3 RK 26/63

    Klageweise Verpflichtung einer Aufsichtsbehörde eine Aufsichtsanordnung gegenüber …

    Sie greift weder in den rechtlich geschützten Interessenbereich einer anderen Selbstverwaltungskörperschaft, die mit dem Genehmigungsadressaten in Wettbewerb steht (BSG 24, 266, 268 f), noch in die Rechte einzelner Mitglieder dieser Körperschaft ein (RVA, Grunds, Entsch. Nr. 1845, AN 1914, 515;… vgl. neuerlich auch OVG Berlin, Urt. v. 19.10.1966 - V B 5/65 - in NJW 1967, 749).
  • BSG, 23.06.1971 - 3 RK 4/69

    Ersatzkassenrecht - Unzulässige Erweiterung des Mitgliederkreises einer …

    Der durch § 516 Abs. 2 RVO vorgezeichnete Weg - danach ist die Zulassung der ErsK von der Aufsichtsbehörde zu widerrufen, wenn der satzungsmäßige Mitgliederkreis unzulässig erweitert wird - würde auch den betroffenen gesetzlichen Krankenkassen keinen ausreichenden Rechtsschutz geben, da die Satzungsänderung der ErsK vorher durch die Aufsichtsbehörde genehmigt, ihre Zulässigkeit also bejaht worden ist und die Genehmigung der Satzung als solche nicht angefochten werden kann (vgl. BSG 24, 266, 268 f).

    Mit der nachträglichen Einbeziehung solcher Berufe in die Kassensatzung wird der Mitgliederkreis der ErsK nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse erweitert, sondern, was zulässig ist, lediglich der inzwischen eingetretenen wirtschaftlich-technischen oder gesellschaftlichen Entwicklung angepaßt (vgl. BSG 24, 266, 273 Mitte).

  • BSG, 27.03.1968 - 3 RK 9/66
    Mit Rücksicht auf die Entscheidung des Senats vom 25" Februar 1966 - 3 RK 38/65 - (BSG 24, 266) trägt "sie vor, es sei ein verfassungsrechtlicher Anachronismus, die Grundsätze unserer Zeit in die Herrschaft der Zeit des Nationalsozialismus zurückzuprojizieren; die MitgliederkreisV0 habe fast drei Jahrzehnte gegolten, sie sei nicht mehr anzuwenden und verstoße gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit, der ebenfalls zur verfassungsmäßigen Ordnung gehöre° Unabhängig von dem aufgehobenen Gesetz über die Zulassung der EKn sei -5;.

    In seinem Urteil vom 250 Februar 1966 - 5 BK 38/65 - (BSG 24, 266 ff) hat der Senat entschieden: Der Grundsatz, daß der Mitgliederkreis einer EK nicht über denjenigen hinaus erweitert werden dürfe, für den sie ursprünglich (Stichtag 10 April 1909) zugelassen worden war, sei nicht durch 5 503 EVO aF (BGBl 1911, 509), das Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung 7.

  • BSG, 23.06.1971 - 3 RK 5/69
    @ 516 Abs° 2 RVO vorgezeichnete Weg würde den betroffenen ! gesetzlichen Krankenkassen keinen ausreichenden Rechtsschutz geben, da die Satzungsänderung der EK vorher durch die Aufsichtsbehörde genehmigt, ihre Zulässigkeit also bejaht werden ist und die Genehmigung der Satzung als solche nicht angefochten werden kann (vgl° BSG 24, 266, 268 f)" Für ein Verfahren nach @ 516 RVO ist kein Raum (vglo BSG 28, 24h, 246)° ' ' '.

    Die Aufzählung in dieser Satzung hinsichtlich der beitrittsberechtigten Personen ist abschließend und nicht be15pielhaft, wie der Senat in einer gleichzeitig entschiedenen anderen Sache (3 BK 43/68) näher ausgeführt hat° Angehörige von Berufen, die in der alten Ka556nsatzung nicht genannt sind, können deshalb grundsätzlich nicht als Mitglieder aufgenommen werden, und zwar auch nicht mit der Begründung, sie seien "verwandte Berufsgenossen" der Gold- und Silberarbeiter oder anderer in der alten Satzung genannter Berufszweigeo Eine Ausnahme gilt nur hinsichtlich solcher Berufe, die sich erst nach dem genannten Stichtag aus einem der "Kassenberufe" entwickelt haben, etwa durch Zerlegung der ursprünglich unter einer Berufsbezeichnung zusammengefaßten Tätigkeiten (…vgl, SozR Nr" 4 zu @ 4 der 12, AufbauV0) oder im Wege der Abspaltung, wobei auch neuartige, durch den technischen Fortschritt bedingte Arbeitsgebiete und entsprechende Fertigkeiten und Kenntnisse hinzugekommen sein können° Mit der nach-° träglichen Einbeziehung solcher Berufe in die Kassensatzung wird der Mitgliederkreis der EK nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erweitert, sondern, was - wie oben ausgeführt - zulässig ist, lediglich der inzwischen eingetretenen wirtschaftlich-technischen oder gesellschaftlichen Entwicklung angepaßt (vgl° BSG 24, 266, 27} Mitte),.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2009 - L 19 AS 11/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - L 16 KR 227/06

    Krankenversicherung

  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 51/89

    Krankenversicherung - Beitragserhöhung - Zulässigkeit

  • BSG, 22.11.1968 - 3 RK 3/66

    Zuständigkeit der Betriebskrankenkasse - Besitzübergang eines Betriebsteils - …

  • LSG Sachsen, 28.05.2001 - L 1 KR 3/01

    Mitgliedschaft in Krankenversicherung der Rentner (KVdR); Rechtzeitigkeit der …

  • LSG Hessen, 15.01.2014 - L 1 KR 394/13
  • LSG Hessen, 14.01.1970 - L 3 U 685/69
  • BSG, 28.08.1968 - 3 RK 70/65

    Oberschwester als Angestellte von "öffentlichen Verwaltungen" oder einer der …

  • BSG, 23.03.1988 - 8 RK 12/87
  • LSG Hessen, 17.12.1980 - L 8 KR 834/79

    Lehrerin, Arbeiter-Ersatzkasse; Vertrauensschutz; Mitgliedschaftsbestätigung; …

  • BSG, 20.07.1976 - 3 RK 18/76
  • BSG, 06.12.1978 - 8 RK 3/78
  • BSG, 22.03.1974 - 3 RK 61/73
  • BSG, 23.06.1971 - 3 RK 7/69
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