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Rechtsprechung
   BSG, 09.03.1965 - 3 RK 49/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,4909
BSG, 09.03.1965 - 3 RK 49/61 (https://dejure.org/1965,4909)
BSG, Entscheidung vom 09.03.1965 - 3 RK 49/61 (https://dejure.org/1965,4909)
BSG, Entscheidung vom 09. März 1965 - 3 RK 49/61 (https://dejure.org/1965,4909)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschäftigter Ruhestandsbeamter - Versicherungsbeiträge des Ruhestandsbeamten - Regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst - Befreiung von der Versicherungspflicht - Befreite Angestellte - Befreite Ruhestandsbeamte

Papierfundstellen

  • BSGE 22, 288
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.10.1962 - 2 BvL 27/60

    Verfassungsmäßigkeit des § 113 AVG

    Auszug aus BSG, 09.03.1965 - 3 RK 49/61
    Was das BVerfG in diesem Zusammenhang für die Altersruhegeldempfänger nach 5 6 Abs° 1 Nr" 1 AVG ausgeführt hat (BVerfGE 14, 312, 319 f), gilt auch für die nach 5 7 Abs" 1 AVG von der versicherungspflicht befreiten Versorgungsempfänger.

    dern, daß Arbeitgeber Arbeitskräfte, die bereits anderweitig den mit dem Versicherungsverhältnis bezweckten Schutz der Rentenversicherung genießen und deswegen versicherungsfrei sind, oder von der Versicherungspflicht befreit wegen des mit der Beitragsfreiheit verbundenen Kostenvorteils beschäftigen und insbesondere dadurch ihren Konkurrenten, ungerechtfertigtén erlangegenüber einen Kostenvdrsprung gen (BVerfGE 14, 312, 319 f).

  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 09.03.1965 - 3 RK 49/61
    kam° Schon deshalb ist der möglicherweise vorhandene Irrtum der beklagten AOK über die Rechtsgrundlage ihrer Befreiungskompetenz für die Bindungswirkung ihres Befreiungsbescheides unschädlich° im übrigen ein Begründungswäre insoweit auch gröberer fehler unerheblich° Der unanfechtbar gewordene Verwaltungsakt wird für die Beteiligten grundsätzlich "in der Sache" bindend (% 77 des Sozialgerichtsgesetzes -SGG«)a Darin kommt eine WesensverWandtschaft zwischen bindendem Verwaltungsakt und rechtskräftigem Urteil zum Ausdruck (vgl° BSG 15, 118, 121 f), die es jedenfalls erlaubt, Irrtümer in der rechtlichen Begründung als für die Bindungswirkung des Verwaltungsakts ebensowenig erheblich wie für die Rechtskraft des Urteils anzuseheno Gebunden sind die Beteiligten i"S. des 5 77 SGG nur "in der Sache", vorliegenden Fall des Beiged"h° im an die Freistellung ladenen M. von der Versicherungspflic"nt° "" 121- «.
  • BSG, 13.12.2022 - B 12 R 3/21 R

    Sozialversicherung - Beschäftigung versicherungsfreier Rentner - Pflicht zur …

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG (…Beschluss vom 16.10.1962 - 2 BvL 27/60 - BVerfGE 14, 312 = SozR Nr. 1 zu Art. 108 GG;… Dreier-Ausschuss Beschluss vom 21.7.1980 - 1 BvR 469/79 - SozR 2200 § 381 Nr. 38) und des BSG (Urteil vom 9.3.1965 - 3 RK 49/61 - BSGE 22, 288 = SozR Nr. 1 zu § 113 AVG) bestehen hiergegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (aA Rolfs in BeckOGK, SGB III, § 346 RdNr 27, Stand 1.3.2022,).
  • LSG Hessen, 23.04.2024 - L 2 R 36/23

    Berücksichtigung und Bewertung von Beiträgen aus einer neben dem Bezug der …

    Das BSG habe sich dem in seiner Entscheidung vom 9. März 1965 angeschlossen (3 RK 49/61).

    Aus Sicht des Senats bestehen bei der Verfolgung arbeitsmarktpolitischer Zielsetzungen in Übereinstimmung mit der benannten Rechtsprechung des BVerfG und des BSG (Urteil vom 9. März 1965, 3 RK 49/61, BSGE 22, 288) keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 22/03 R

    Lohnfortzahlungsversicherung - Erstattungsanspruch - Arbeitgeberanteile an …

    Denn diese Arbeitgeber-Beitragspflicht beruht auf der Erwägung, dass Arbeitgeber durch die Beschäftigung versicherungsfreier Personen keine ungerechtfertigten Kosten- und Wettbewerbsvorteile erlangen sollen und rechtfertigt von daher die unterschiedliche beitrags- und leistungsrechtliche Behandlung Versicherungspflichtiger und Versicherungsfreier (…vgl schon BVerfGE 14, 312, 319 = SozR Nr. 1 zu Art. 128 GG; BSGE 22, 288, 294 f = SozR Nr. 1 zu § 113 AVG; Scholz in Kasseler Kommentar, § 172 SGB VI RdNr 3).
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