Rechtsprechung
| BSG, 17.12.1964 - 3 RK 51/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vereinbarung zum Ausgleich für die mit der Umstellung der Lohnabrechnung verbundenen Härten; Revision zur Frage der Einstufung der an Arbeiter gewährten zinslosen Darlehen als Lohnzahlungen ( Entgelt); Frage der Verpflichtung zur Abführung von Versicherungsbeiträgen aus ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 22, 157
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
Auszug aus BSG, 17.12.1964 - 3 RK 51/60
Sofern die Einzugsstelle im Rahmen dieser Verpflichtung über die Versicherungspflicht und die Beitragspflicht durch Verwaltungsakt - also "nach außen" gegenüber dem Arbeitgeber und dem Versicherten - entscheidet, bindet diese Entscheidung auch die hiervon als Dritte mitbetroffenen Versicherungsträger (BSG 15, 118).Die Bedeutung einer solchen Erklärung ist begrenzt (BSG 15, 118, 124).
- BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92
Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung
Auszug aus BSG, 17.12.1964 - 3 RK 51/60
Im übrigen ist gerade in einem solchen Fall, in dem es um die Anwendung weitgespannter, unbestimmter Rechtsbegriffe des Steuerrechts geht, die Auffassung der zuständigen Steuerbehörden von besonderer Indizwirkung (vgl. hierzu BSG 3, 30, 40 f.).
- BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R
Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung - …
Erging keine Entscheidung der Einzugsstelle, weil sie sich mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig war, bestanden aber mit anderen Versicherungsträgern Meinungsunterschiede, so konnten diese in Prozessen zwischen der Einzugsstelle und dem anderen Versicherungsträger geklärt werden (vgl BSGE 22, 157 = SozR Nr. 7 zu § 1399 RVO;… BSGE 55, 297 = SozR 5375 § 2 Nr. 1), wobei in beiden Verfahren der Arbeitgeber beigeladen war. - BSG, 24.09.1981 - 12 RK 43/79
Versicherungspflicht - Sparkassenverwalter - Beigeladung - Versicherungspflicht …
Nach der ständigen Rechtsprechung des 3. Senats des BSG (BSGE 15, 118, 125; 22, 157, 158 f.), die der Senat fortgesetzt hat, ist der Rentenversicherungsträger Beteiligter i.S. des § 77 Sozialgerichtsgesetz (SGG) an dem über die Versicherungspflicht oder -freiheit entscheidenden Verwaltungsverfahren der Einzugsstelle und kann deshalb auch den in diesem Verfahren ergehenden Verwaltungsakt anfechten.Die Klägerin hat auch ein berechtigtes Interesse an einer für die Zukunft wirksamen Feststellung, ob ein Versicherungsverhältnis besteht (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG; vgl. BSGE 22, 157).
- BSG, 31.08.1976 - 12/3/12 RK 20/74
Versicherungspflicht und mehrmonatige Lehrgänge
Es muß sich also um eine Gegenleistung des Arbeitgebers für Dienste des Arbeitnehmers handeln (BSGE 22, 157, 160 mit weiteren Nachweisen).Insoweit war der Charakter der Gegenleistung gewahrt (anders in dem in BSGE 22, 157 entschiedenen Fall).
- BSG, 22.09.1993 - 12 RK 16/91
Rentenversicherungsbeiträge - Einzugsstelle - Termingeld - Zinsen - Verjährung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) besteht zwischen der Einzugsstelle und dem Rentenversicherungsträger ein Treuhandverhältnis, bei dem die Einzugsstelle Inhaberin der Beitragsforderung gegenüber den Beitragsschuldnern (Arbeitgebern) war, die Beitragsforderung jedoch im Innenverhältnis zum Rentenversicherungsträger ein für die Einzugsstelle fremdes Recht blieb (BSGE 15, 118, 122/23 = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO, vgl auch BSGE 22, 157, 158 ff = SozR Nr. 7 zu § 1399 RVO, BSGE 24, 256, 257 = SozR Nr. 2 zu § 518 RVO und BSGE 47, 194, 197 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11;… eingehender später BSGE 51, 247, 249/250 = SozR 2200 § 1399 Nr. 14;… BSGE 56, 255, 256/257 = SozR 2200 § 1433 Nr. 1). - BSG, 16.03.1989 - 4 RK 2/88
Bindungswirkung von Verwaltungsakten i.S. des § 77 SGG
"Beteiligte", für die iS des § 77 SGG die Bindung des Verwaltungsakts "in der Sache" (materielle Bestandskraft) wirkt, sind nicht die in einem anschließenden Sozialrechtsstreit Beteiligten, also nicht die "Prozeßparteien" (§ 69 SGG), sondern die Personen, in deren Rechtssphäre der mit dem Antrag auf Aufhebung angegriffene Verwaltungsakt eingegriffen hat (…allg Meinung, vgl zB mwN BSGE 15, 118, 122 = SozR Nr. 1 zu § 1399 RVO; BSGE 22, 157, 158 = SozR Nr. 7 zu § 1399 RVO;… BSG SozR 1500 § 77 Nr. 61). - BSG, 25.04.1984 - 8 RK 30/83
Feststellungsklage - Leistungsklage - Erstattungsforderung - Aufrechnung von …
Es ist ein öffentlich-rechtliches Treuhandverhältnis zwischen gleichgestellten Trägern (BSGE 22, 157, 158f); sein Inhalt ergibt sich nicht aus dem Beitragsschuldverhältnis, sondern aus einem gesetzlich geregelten besonderen Rechtsverhältnis (Zweng/Scheerer/Buschmann, Handbuch der Rentenversicherung Band II S 1399 Anm 1). - BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60
Wohnungsgeldzuschüsse für verheiratete weibliche Angestellte bei der Deutschen …
Nach dem Gem. Erlaß 1944 ist hierfür entscheidend, ob diese Bezüge zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn i. S. des Steuerrechts gehören (vgl. BSG 6, 47, 50; 15, 65, 69; 16, 91, 94 und neuerlich Urteile vom 25.11.1964 - 3 RK 32/60 - und vom 17.12.1964 - 3 RK 51/60 -). - BSG, 01.12.1977 - 12 RK 11/76
Berücksichtigung von Gewinnanteilen aus einem Partnerschaftsvertrag als einmalige …
Seitdem der Gemeinsame Erlaß des Reichsministers der Finanzen und des Reichsarbeitsministers vom 10. September 1944 (AN 1944, 281) den sozialversicherungsrechtlichen Begriff des Entgelts an das Lohnsteuerrecht gebunden hat, ist der Berechnung des Beitrags zur Sozialversicherung nur das Entgelt zugrunde zu legen, das für die Berechnung der Lohnsteuer maßgebend ist (BSGE 6, 47, 53; 16, 91, 94; 21, 48, 50; 22, 106 f; 22, 157, 160; 22, 169, 170; 24, 71, 72;… BSG SozR Nrn 23 und 25 zu § 160 RVO). - SG Dresden, 26.07.2010 - S 37 R 1763/06
Träger der Rentenversicherung als zuständiger Entscheidungsträger über die …
Erging keine Entscheidung der Einzugsstelle, weil sie sich mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig war, bestanden aber mit anderen Versicherungsträgern Meinungsunterschiede, so konnten diese in Prozessen zwischen der Einzugsstelle und dem anderen Versicherungsträger geklärt werden (vgl BSGE 22, 157 = SozR Nr. 7 zu § 1399 RVO;… BSGE 55, 297 = SozR 5375 § 2 Nr. 1), wobei in beiden Verfahren der Arbeitgeber beigeladen war. - BSG, 17.12.1964 - 3 RK 27/62
Bewertung der Ansprüche eines Angestellten im Gaststättengewerbe auf Wohnung und …
Seit der Bindung des sozialversicherungsrechtlichen Entgeltbegriffs an das Lohnsteuerrecht kann demnach grundsätzlich nur der Entgelt der Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung zugrunde gelegt werden, der für die Berechnung der Lohnsteuer maßgebend ist (vgl. BSG 6, 47, 51; 16, 91, 94 und neuerlich Urteile vom 25. November 1964 - 3 RK 32/60 - und vom 17. Dezember 1964 - 3 RK 51/60 -).
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