Rechtsprechung
| BSG, 14.12.1994 - 3 RK 7/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei einem unter dem Down-Syndrom leidenden Kind - Konkrete Ermittlung des Pflegebedarfs einer Pflegeperson - Anwendbarkeit der Katalogtätigkeiten auf Kinder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BSG, 09.03.1994 - 1 RK 7/93
Pflegegeld für schwerpflegebedürftigen Behinderten auch bei Vollzeitarbeit in WfB
Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 3 RK 7/94
Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind an den Inhalt von Richtlinien zur Abgrenzung des Personenkreises der Schwerpflegebedürftigkeit, wie sie etwa von den Spitzenverbänden der KKn erlassen worden sind (Richtlinien vom 9. August 1989; vom 8. Oktober 1990 ; Rundschreiben vom 28. November 1990 ), rechtlich nicht gebunden (…BSGE 73, 146, 149 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4;… BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6 und Urteile vom 9. März 1994 - 3/1 RK 7/93 = Die Leistungen 1995, 35, und - 3/1 RK 44/93 = Die Leistungen 1995, 31). Für Erwachsene hat der Senat bereits entschieden, daß ein Behinderter, der wegen des regelmäßigen Aufenthaltes in einer Werkstatt für Behinderte (WfB) zumindest an Werktagen über mehrere Stunden im häuslichen Bereich keinen Pflegeaufwand verursacht, nicht schon aus diesem Grund als nicht schwerpflegebedürftig angesehen werden kann (Urteil vom 9. März 1994 - 3/1 RK 7/93).
Zur Beurteilung der Schwerpflegebedürftigkeit erwachsener Personen hat die Rechtsprechung in Anlehnung an die erwähnten Richtlinien der Spitzenverbände (…aaO) einen Katalog von typischen Verrichtungen aufgestellt, für die zu prüfen ist, ob der Behinderte sie ohne fremde Hilfe verrichten kann (…BSG SozR 3-2500 § 53 Nrn 5 und 6; Urteile vom 9. März 1994 - 3/1 RK 7/93 und 44/93).
- BSG, 09.03.1994 - 1 RK 12/93
Anspruch auf Pflegegeld der Krankenkassen
Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 3 RK 7/94
Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind an den Inhalt von Richtlinien zur Abgrenzung des Personenkreises der Schwerpflegebedürftigkeit, wie sie etwa von den Spitzenverbänden der KKn erlassen worden sind (Richtlinien vom 9. August 1989; vom 8. Oktober 1990 ; Rundschreiben vom 28. November 1990 ), rechtlich nicht gebunden (…BSGE 73, 146, 149 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4; BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6 und Urteile vom 9. März 1994 - 3/1 RK 7/93 = Die Leistungen 1995, 35, und - 3/1 RK 44/93 = Die Leistungen 1995, 31). Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Beurteilung von Schwerpflegebedürftigkeit bei geistig Behinderten im Erwachsenenalter (BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6).
- BSG, 08.06.1993 - 1 RK 17/92
Anspruch auf sog. Urlaubspflege wegen Schwerpflegebedürftigkeit
Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 3 RK 7/94
§ 53 Abs. 1 SGB V setzt ein im Vergleich zu § 33b Einkommensteuergesetz, der den Begriff der Hilflosigkeit für den Nachteilsausgleich H definiert, gesteigertes Maß an Hilfebedürftigkeit voraus (BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 2).Das LSG wird zum Hilfebedarf bei den Katalogtätigkeiten folgendes zu beachten haben: Ein zusätzlicher Pflegebedarf im Vergleich zu gleichaltrigen gesunden Kindern kann nicht nur durch körperliche, sondern auch durch geistige Defizite begründet sein (BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 2 und 6).
- BSG, 30.09.1993 - 4 RK 1/92
Schwerpflegebedürftigkeit - Feststellungsurteil - Richtlinie - Abgrenzung
Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 3 RK 7/94
Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind an den Inhalt von Richtlinien zur Abgrenzung des Personenkreises der Schwerpflegebedürftigkeit, wie sie etwa von den Spitzenverbänden der KKn erlassen worden sind (Richtlinien vom 9. August 1989; vom 8. Oktober 1990 ; Rundschreiben vom 28. November 1990 ), rechtlich nicht gebunden (BSGE 73, 146, 149 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4;… BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6 und Urteile vom 9. März 1994 - 3/1 RK 7/93 = Die Leistungen 1995, 35, und - 3/1 RK 44/93 = Die Leistungen 1995, 31). - BSG, 09.03.1994 - 1 RK 44/93
Begriff der Schwerpflegebedürftigkeit - Anspruch eines Schwerbehinderten auf …
Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 3 RK 7/94
Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind an den Inhalt von Richtlinien zur Abgrenzung des Personenkreises der Schwerpflegebedürftigkeit, wie sie etwa von den Spitzenverbänden der KKn erlassen worden sind (Richtlinien vom 9. August 1989; vom 8. Oktober 1990 ; Rundschreiben vom 28. November 1990 ), rechtlich nicht gebunden (…BSGE 73, 146, 149 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4;… BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6 und Urteile vom 9. März 1994 - 3/1 RK 7/93 = Die Leistungen 1995, 35, und - 3/1 RK 44/93 = Die Leistungen 1995, 31).
- SG Kassel, 21.05.2003 - S 12/P 31/01 Die vorstehenden Grundsätze sind sodann zwar nicht direkt, zumindest aber hinsichtlich der ihnen zugrundeliegenden Zielsetzungen auch insgesamt auf Kinder und Jugendliche übertragbar (vgl. hierzu u.a. BSG, Urteile vom 14. Dezember 1994, 3 RK 14/94, 3/1 RK 65/93 und 3 RK 7/94), wobei zunächst davon ausgegangen werden kann, dass auch bei gesunden Kindern im Alter bis zu drei Jahren bei den Verrichtungen des Grundbedarfes noch regelmäßig Hilfeleistungen erforderlich sind, da Kinder altersbedingt einen natürlichen Pflegebedarf haben (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 26. November 1998, B 3 P 13/97 R und 20/97 R).
Weiterhin schließlich nach den o.a. Vorgaben auch der Zeitaufwand, der dadurch entsteht, dass bei außer Haus durchgeführten therapeutischen Maßnahmen oder Arztbesuchen eine Begleitung des Kindes erforderlich ist, da bei gesunden Kindern solche Wege nicht anfallen (so BSG, Urteil vom 14. Dezember 1994, 3 RK 7/94), soweit diese wiederum in der o.a. Regelmäßigkeit anfallen.
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