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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.06.1991 - 3 S 1356/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4520
VGH Baden-Württemberg, 17.06.1991 - 3 S 1356/91 (https://dejure.org/1991,4520)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.06.1991 - 3 S 1356/91 (https://dejure.org/1991,4520)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juni 1991 - 3 S 1356/91 (https://dejure.org/1991,4520)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baurecht: aufschiebende Wirkung des Nachbarwiderspruchs - Wohnzweck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträgliche Stellplätze unterfallen nicht § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmeG (Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz) (IBR 1992, 20)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 404 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1991 - 5 S 582/91

    Ausschließliche Nutzung zu Wohnzwecken gemäß BauGB-Maßnahmegesetz (BauGBMaßnG) § …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.1991 - 3 S 1356/91
    Unschädlich ist allerdings, wenn dabei der Hauptnutzungsart Wohnen zu- und untergeordnete Nutzungen ohne eigenständige bauplanungsrechtliche Bedeutung mitgenehmigt werden (etwa: Arbeitszimmer, vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.3.1991 -- 5 S 582/91 --, aber beispielsweise auch Hobbykeller oder Werkstatträume).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1983 - 3 S 2027/82

    Zusätzlicher Stellenplatzbedarf bei Umbau oder Nutzungsänderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.1991 - 3 S 1356/91
    Die Stellplätze dienen deswegen nicht ausschließlich dem Wohnen, sondern dem Zweck, der Beigeladenen zusätzliche Stellplätze zu schaffen, mag dies auch im öffentlichen Interesse daran liegen, zwecks Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs die umliegenden öffentlichen Verkehrsflächen vom ruhenden Verkehr zu entlasten (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteile v. 16.2.1983, VBlBW 1983, 373 u. v. 13.2.1980, BRS 36 Nr. 144).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2001 - 8 S 2257/00

    Stellplatzberechnung für Hotel - Bonus für günstige Anbindung an ÖPNV

    Ferner berufen sich die Beklagte und das Regierungspräsidium Stuttgart zur Begründung ihrer Ansicht, die fragliche Stellplatzauflage sei als Bedingung i.S.d. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG anzusehen, zu Unrecht auf den Beschluss des Senats vom 30.3.1994 (- 8 S 769/94 - NVwZ-RR 1995, 378; ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.4.1994 - 5 S 764/94 - BRS 56 Nr. 129; Beschluss vom 17.6.1991 - 3 S 1356/91 -), wonach mit dem Nachweis der Stellplätze die gesamte Baugenehmigung "steht und fällt".
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1995 - 3 S 2415/95

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Baugenehmigung: überwiegender …

    Demgemäß und entsprechend dem Charakter der Vorschrift als Ausnahmeregelung erfaßt § 10 Abs. 2 S. 1 BauGB-MaßnahmenG nach der Rechtsprechung aller mit Baurecht befaßten Senate des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Beschl. v. 17.06.1991 - 3 S 1356/91, v. 30.03.1994 - 8 S 769/94 - und vom 07.04.1994 - 5 S 764/94 -) grundsätzlich nur solche Vorhaben, durch die zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird.

    Zu unterscheiden sind hiervon allerdings die Fälle, in denen eine Garage oder Nebenanlage zwingende Genehmigungsvoraussetzung für ein Wohnbauvorhaben ist und die hierfür erforderliche Baugenehmigung damit "steht und fällt" (vgl. Beschl. d. Senats v. 17.06.1991 a.a.O. zu § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG a.F. …sowie Beschl. d. 8. Senats v. 30.03.1994 a.a.O.) oder in denen mit einem Vorhaben, dessen Hauptnutzungsart das Wohnen ist, zugleich andere, dem Vorhaben zu- und untergeordnete Nutzungen oder bauplanungsrechtlich eigenständige Nutzungsarten, die allerdings nicht überwiegen dürfen, gleichzeitig mitgenehmigt werden (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.04.1994 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 3 S 1078/95

    Gerichtliche Maßnahmen bei Mißachtung der aufschiebenden Wirkung des …

    Daß dem nachträglich genehmigten Gebäude für Mülltonnen diese Zweckbestimmung fehlt, hat bereits das Verwaltungsgericht zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung der mit Bausachen befaßten Senate des erkennenden Gerichtshofs dargelegt (vgl. Beschlüsse vom 17.6.1991 - 3 S 1356/91 - vom 30.3.1994 - 8 S 769/94 - und vom 7.4.1994 - 5 S 764/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.1994 - 5 S 764/94

    Zur sofortigen Vollziehbarkeit einer Baugenehmigung für eine (zusätzliche) Garage …

    Mit dem Nachweis dieser Stellplätze "steht und fällt" die Genehmigung des Vorhabens (so insbesondere VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 17.06.1991 - 3 S 1356/91 - vgl. ferner zu einem Sonderfall VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 30.03.1994 - 8 S 769/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1994 - 8 S 769/94

    Aufschiebende Wirkung - überwiegend Wohnzwecken dienendes Bauvorhaben - …

    Denn mit dem Nachweis der Stellplätze "steht und fällt" die gesamte Baugenehmigung (so schon zu § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG a.F. vgl. Beschl. des erk. Gerichtshof v. 17.6.1991 - 3 S 1356/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1996 - 8 S 214/96

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Baugenehmigung: überwiegender …

    Rn. 3 Die als Ausnahmeregelung aufzufassende Bestimmung des § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB-MaßnahmenG erfaßt nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befaßten Senate des beschließenden Gerichtshofs (Beschl. v. 7.4.1994 - 5 S 764/94 - NVwZ-RR 1995, 378; v. 29.9.1995 - 3 S 2415/95 -) grundsätzlich nur solche Vorhaben, durch die zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird oder mit denen die Baugenehmigung für einen Wohnbau "steht und fällt" (Beschl. des Senats v. 30.3.1994 - 8 S 769/94 - NVwZ-RR 1995, 378; Beschl. des 3. Senats v. 17.6.1991 - 3 S 1356/91 -).
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