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Rechtsprechung
   LG Limburg, 18.11.2011 - 3 S 159/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6032
LG Limburg, 18.11.2011 - 3 S 159/11 (https://dejure.org/2011,6032)
LG Limburg, Entscheidung vom 18.11.2011 - 3 S 159/11 (https://dejure.org/2011,6032)
LG Limburg, Entscheidung vom 18. November 2011 - 3 S 159/11 (https://dejure.org/2011,6032)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB, § 278 BGB, § 823 Abs 2 BGB
    Zur Haftung des Tankstellenbetreibers für Fahrzeugschäden durch herabfallende Zapfpistole an einer Zapfsäule

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Tankstellenbetreiber - Haftung für herabfallende Zapfpistole

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Tankstellenbetreibers für Schäden durch herabfallende Zapfpistole

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Haftung des Tankstellenbetreibers für Fahrzeugschäden durch herabfallende Zapfpistole an einer Zapfsäule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • heise.de (Pressebericht, 13.01.2012)

    Tankstelle haftet nicht für Fehler von Kunden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung - Tankstellenbetreiber zahlt nicht für herabfallende Zapfpistole

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Herabfallende Zapfpistole - Wer haftet?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Missgeschick an der Tankstelle - Zapfpistole fällt herunter und verkratzt Autolack

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tankstelle: Ein Zapfhahn auf Abwegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 156
  • NZV 2012, 188
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • AG Ingolstadt, 05.11.2007 - 15 C 2648/06

    Beschädigung des Autos durch Zapfhahn

    Auszug aus LG Limburg, 18.11.2011 - 3 S 159/11
    (entgegen AG Ingolstadt DAR 2008, 95).

    Rn. 8 a) Die Kammer hat bereits erhebliche Bedenken, ob dem Kläger - wie vom Amtsgericht in Anlehnung an die Entscheidung des Amtsgerichtes Ingolstadt vom 05.11.2007 - 15 C 2648/06 (DAR 2008, 95) angenommen - bei der hier gegebenen Sachlage die von der Rechtsprechung in den Fällen von Fahrzeugschäden durch Nutzung von Waschstraßen entwickelten Beweiserleichterungen zugute kommen.

  • OLG Hamm, 12.04.2002 - 12 U 170/01

    Beweislast; Beschädigung eines Kraftfahrzeugs in einer Autowaschanlage

    Auszug aus LG Limburg, 18.11.2011 - 3 S 159/11
    Ist diese Feststellung nicht möglich, liegt das Risiko der Unaufklärbarkeit der Schadensursache beim Fahrzeugeigentümer (OLG Hamm NZV 2003, 285 - zitiert aus juris.).
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