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Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 03.04.2019

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.03.2019 - 3 S 201/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10183
VGH Baden-Württemberg, 27.03.2019 - 3 S 201/17 (https://dejure.org/2019,10183)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.03.2019 - 3 S 201/17 (https://dejure.org/2019,10183)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. März 2019 - 3 S 201/17 (https://dejure.org/2019,10183)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 11 Abs 3 S 1 Nr 2 BauNVO, § 11 Abs 3 S 4 BauNVO
    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Zulässigkeit in einem Mischgebiet

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmittelmarkts; Einfügen eines gro...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmittelmarkts; Einfügen eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die Umgebungsbebauung; Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsbetriebe in einem Mischgebiet

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmittelmarkts; Einfügen eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die Umgebungsbebauung; Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsbetriebe in einem Mischgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    A. gegen Stadt Lahr wegen Baugenehmigung und Nutzungsänderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2019, 502
  • DÖV 2019, 669 (Ls.)
  • ZfBR 2019, 705 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.2019 - 3 S 201/17
    Die Bestimmung des Rahmens, in den sich ein Vorhaben einfügen muss, richtet sich regelmäßig nach den in der Baunutzungsverordnung für die einzelnen Baugebiete typisierten Nutzungsarten, soweit diese in der näheren Umgebung tatsächlich vorhanden sind (…BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 13.94 - NVwZ 1995, 698; Urt. v. 3.4.1987 - 4 C 41.84 - NVwZ 1987, 884).

    Sei nämlich eine hiernach den Rahmen einhaltende und daher an sich zulässige Nutzung im Einzelfall mit den sonstigen, insbesondere mit den in ihrer unmittelbaren Nähe vorhandenen baulichen Nutzungen unvereinbar, so führe das Gebot der Rücksichtnahme im Einzelfall zu angemessenen Ergebnissen (BVerwG, Urt. v. 3.4.1987 - 4 C 41.84 - NVwZ 1987, 884).

    Rn. 31 Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings offen gelassen, ob der für die Beurteilung des Sich-Einfügens maßgebliche Rahmen ausnahmslos in der dargelegten Weise von den typisierten Nutzungsarten der Baunutzungsverordnung - soweit diese in der näheren Umgebung tatsächlich vorhanden sind - bestimmt wird oder ob angesichts der Weite einzelner in der Baunutzungsverordnung verwendeter Begriffe, etwa des in § 5 BauNVO genannten Begriffs der Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe, innerhalb der Typen baulicher Nutzungen doch noch feinere Abgrenzungen nach einzelnen Unterarten der Nutzung oder nach Betriebsformen zur Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung angezeigt sind (Urt. v. 3.4.1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.2019 - 3 S 201/17
    Die Bestimmung des Rahmens, in den sich ein Vorhaben einfügen muss, richtet sich regelmäßig nach den in der Baunutzungsverordnung für die einzelnen Baugebiete typisierten Nutzungsarten, soweit diese in der näheren Umgebung tatsächlich vorhanden sind (BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 13.94 - NVwZ 1995, 698;… Urt. v. 3.4.1987 - 4 C 41.84 - NVwZ 1987, 884).

    Das Gleiche gilt für eine Spielhalle, wenn in der maßgeblichen Umgebung noch keine Vergnügungsstätte vorhanden ist, da es sich hierbei ebenfalls um eine im Verhältnis zu den "sonstigen Gewerbebetrieben" in der Baunutzungsverordnung besonders geregelte Nutzungsart handelt (BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 13.94 - NVwZ 1995, 698).

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine 100 qm große Spielhalle - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.2019 - 3 S 201/17
    Die Bestimmung des Rahmens, in den sich ein Vorhaben einfügen muss, richtet sich regelmäßig nach den in der Baunutzungsverordnung für die einzelnen Baugebiete typisierten Nutzungsarten, soweit diese in der näheren Umgebung tatsächlich vorhanden sind (BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 13.94 - NVwZ 1995, 698;… Urt. v. 3.4.1987 - 4 C 41.84 - NVwZ 1987, 884).

    Das Gleiche gilt für eine Spielhalle, wenn in der maßgeblichen Umgebung noch keine Vergnügungsstätte vorhanden ist, da es sich hierbei ebenfalls um eine im Verhältnis zu den "sonstigen Gewerbebetrieben" in der Baunutzungsverordnung besonders geregelte Nutzungsart handelt (BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 13.94 - NVwZ 1995, 698).

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Innenbereich - Einkaufszentrum - Raumordnungsrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.2019 - 3 S 201/17
    Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung reicht die nähere Umgebung so weit, wie sich - erstens - die Ausführung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens auswirken kann und - zweitens - wie die Umgebung ihrerseits die bodenrechtliche Situation des Baugrundstücks prägt (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 - NVwZ 2014, 1246 m.w.N.; Beschl. v. 11.2.1993 - 4 B 100.93 - NVwZ 1994, 285;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.2017 - 3 S 1342/17 - juris).

    Aus dem von der Klägerin als Beleg für ihre gegenteilige Auffassung in Anspruch genommenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.2.1993 - 4 C 15.92 - (NVwZ 1994, 285) ergibt sich nichts anderes.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1389/14

    Nutzungsänderung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes durch Umnutzung eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.2019 - 3 S 201/17
    Rn. 30 Das Bundesverwaltungsgericht geht dementsprechend (umgekehrt) davon aus, dass sich ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Rahmen der Umgebungsbebauung hält, wenn dort bereits ein derartiger Nutzungstyp vorhanden ist, ohne dabei danach zu differenzieren, ob der bereits vorhandene großflächige Einzelhandelsbetrieb die gleiche oder eine zumindest in etwa gleiche Verkaufsfläche hat wie der neu hinzukommende Einzelhandelsbetrieb (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 6.85 - NVwZ 1987, 1078; ebenso zuletzt VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.2.2016 - 5 S 1389/14 - juris).

    Dazu gehört auch die auf dem Baugrundstück selbst vorhandene Bebauung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.6.1993 - 4 C 17.91 - NVwZ 1994, 294 = juris Rn.18; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.2.2016 - 5 S 1389/14 - BauR 2016, 956 = juris Rn. 69 ).

  • BVerwG, 29.11.2005 - 4 B 72.05

    Einzelhandelsbetrieb, großflächiger -; Erweiterung; Änderung; Vorhaben; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.2019 - 3 S 201/17
    Da maßgebend die Auswirkungen des Gesamtvorhabens sind, kommt es weder für das Eingreifen der Regelvermutung noch für deren Widerlegung darauf an, ob der Einzelhandelsbetrieb von vornherein in der nun zu beurteilenden Größe errichtet oder ob - wie hier - ein bestehender Betrieb nachträglich erweitert werden soll (BVerwG, Beschl. v. 29.11.2005 - 4 B 72.05 - NVwZ 2006, 340).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.2019 - 3 S 201/17
    In Fällen, in denen der genannte Wert unterschritten wird, ist die Genehmigungsbehörde darlegungspflichtig dafür, dass mit derartigen Auswirkungen zu rechnen ist, während bei Betrieben oberhalb dieser Größe der Bauantragsteller die Darlegungslast für das Fehlen solcher Auswirkungen trägt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 10.04 - BVerwGE 124, 364 = juris Rn. 24).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.2019 - 3 S 201/17
    In ihrem Anwendungsbereich stellt die Vermutungsregel somit eine Zulässigkeitsschranke auf, die für Genehmigungsbehörden und Gerichte gleichermaßen verbindlich ist (BVerwG, Urt. v. 13.12.2007 - 4 C 9.07 - BVerwGE 130, 113 = juris Rn. 19;… Beschl. v. 9.7.2002 - 4 B 14.02 -BauR 2002, 1825 = juris Rn. 11).
  • BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Begriff der Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.2019 - 3 S 201/17
    Je größer die Gemeinde oder der Ortsteil ist, in dem der Einzelhandelsbetrieb angesiedelt werden soll, desto eher ist die Annahme gerechtfertigt, dass sich die potentiellen negativen städtebaulichen Folgen relativieren (BVerwG, Beschl. v. 22.7.2004 - 4 B 29.04 - NVwZ-RR 2004, 815).
  • BVerwG, 09.07.2002 - 4 B 14.02

    Regelvermutung der negativen Auswirkungen großflächiger Einzelhandelbetriebe i.S. …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.2019 - 3 S 201/17
    In ihrem Anwendungsbereich stellt die Vermutungsregel somit eine Zulässigkeitsschranke auf, die für Genehmigungsbehörden und Gerichte gleichermaßen verbindlich ist (…BVerwG, Urt. v. 13.12.2007 - 4 C 9.07 - BVerwGE 130, 113 = juris Rn. 19; Beschl. v. 9.7.2002 - 4 B 14.02 -BauR 2002, 1825 = juris Rn. 11).
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Anspruch auf Erhalt eines Bauvorbescheids für einen Verbrauchermarkt - …

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80

    Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der …

  • BVerwG, 09.11.2016 - 4 C 1.16

    Abstellen von Einkaufswagen; Einkaufswagen; Einzelhandelsbetrieb; Gebäude; …

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82

    Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung - …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 3 S 1342/17

    Bestimmung der Grenzen der näheren Umgebung bei zwei einheitlich geprägten …

  • BVerwG, 29.06.1993 - 4 B 100.93

    Rechtfertigung der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts; Wohl der …

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85

    Merkmale des "Einfügens" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in einen …

  • VG Regensburg, 02.06.2022 - RN 6 S 22.1047

    Erfolgreicher Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau eines Einzelhandelsgeschäfts

    Es ist eine Gesamtbetrachtung des vorliegenden Einzelfalls erforderlich (BVerwG B.v. 22.7.2004 - 4 B 29.04 - NVwZ-RR 2004, 815; B.v. 29.11.2005 - 4 B 72.05 - NVwZ 2006, 340; VGH BW, U.v. 27.3.2019 - 3 S 201/17 - juris).

    Der von der Fachkommission Städtebau am 28. September 2017 beschlossene "Leitfaden zum Umgang mit § 11 Abs. 3 BauNVO in Bezug auf Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels" (nachfolgend Leitfaden) kann als sachverständig begründete fachliche Einschätzung im Rahmen seines in Nr. 1.2 beschriebenen Anwendungsbereichs als Orientierungshilfe bei der Handhabung des § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO herangezogen werden (VGH BW, U.v. 27.3.2019 - 3 S 201/17 - juris).

    Rn. 43 Im Hinblick auf die besondere Bedeutung des Lebensmitteleinzelhandels für die Sicherung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung sind nach dem Leitfaden von großflächigen Lebensmitteleinzelhandelsbetrieben in größeren Gemeinden und Ortsteilen auch oberhalb der Regelvermutungsgrenze von 1.200 m² Geschossfläche aufgrund einer Einzelfallprüfung dann "nicht zwingend negative Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung und den Verkehr anzunehmen", wenn - 1. - der Flächenanteil für nicht nahversorgungsrelevante Sortimente weniger als 10 v. H. der Verkaufsfläche beträgt und - 2. - der Standort verbrauchernah, hinsichtlich des induzierten Verkehrsaufkommens "verträglich" sowie städtebaulich integriert ist (S. 9 des Leitfadens; VGH BW, U.v. 27.3.2019 - 3 S 201/17 - juris).

    Da jedoch zu den nahversorgungsrelevanten Sortimenten vor allem die Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere für die Grundversorgung mit Lebensmitteln und Drogerieartikeln - die in der Auswirkungsanalyse als "Nonfood I-Sortiment" bezeichnet werden - gerechnet werden, ist ein Abstellen auf das Non-Food II-Sortiment nicht zu reklamieren (VGH BW, U.v. 27.3.2019 - 3 S 201/17 - juris).

    Hinzukommen müsse ein gewisser Beitrag zur Attraktivität des zentralen Versorgungsbereichs, der insbesondere in der Bereitstellung von in der Innenstadt fehlenden Parkplätzen liegen könne (VGH BW, U.v. 27.3.2019 - 3 S 201/17 - juris).

    Dass diese jedoch im Vordergrund steht, kann der Auswirkungsanalyse nicht entnommen werden (VGH BW, U.v. 27.3.2019 - 3 S 201/17 - juris; OVG NW, U.v. 2.12.2013 - 2 A 1510/12 - juris).

    Der Umstand, dass der in Rede stehende Betrieb der Nahversorgung dient, kann daher insbesondere dann nicht genügen, wenn der Betrieb auf einen weitaus größeren Einzugsbereich angelegt ist und die der Nahversorgung dienende Funktion nur von untergeordneter Bedeutung ist (VGH BW, U.v. 27.3.2019 - 3 S 201/17 - juris).

    In Betracht kann hier eine Entfernung von bis zu 2.500 m kommen (S. 10 des Leitfadens; VGH BW, U.v. 27.3.2019 - 3 S 201/17 - juris).

    In ihrem Anwendungsbereich stellt die Vermutungsregel somit eine Zulässigkeitsschranke auf, die für Genehmigungsbehörden und Gerichte gleichermaßen verbindlich ist (VGH BW, U.v. 27.3.2019- 3 S 201/17 - juris m.w.N.).

    Sollte es sich bei dem Autohaus also um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO handeln - was in der Hauptsache endgültig zu klären ist - ist jedoch zu berücksichtigen, dass solche Betriebe in einem Mischgebiet nur dann unzulässig sind, wenn es sich um Betriebe handelt, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können (VGH BW, U.v. 27.3.2019 - 3 S 201/17 - juris).

    Vorliegend spricht einiges dafür, dass es sich bei dem genannten Autohaus um einen in diesem Sinne atypischen Einzelhandelsbetrieb handelt, der aufgrund seiner Lage wohl auch in verkehrlicher Hinsicht als unproblematisch anzusehen ist (VGH BW, U.v. 27.3.2019 - 3 S 201/17 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2024 - 3 S 231/23

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans - fehlende Verwirklichungsaussicht

    Die Verwaltung wolle beide Fälle planungsrechtlich gleichbehandeln und sich am zu diesem Markt ergangenen Urteil des erkennenden Senats (Senatsurt. v. 27.03.2019 - 3 S 201/17 - juris) orientieren.

    Die Festsetzungen könnten auch nicht mit dem Senatsurteil vom 27. März 2019 (- 3 S 201/17 - juris) gerechtfertigt werden.

    Er verfügt über eine 800 m² übersteigende Verkaufsfläche (…vgl. zu diesem Maßstab: BVerwG, Beschl. v. 16.05.2023 - 4 B 20.22 - juris Rn. 9 …und Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 10.04 - BVerwGE 124, 364 ) und eine 1.200 m² übersteigende Geschossfläche (vgl. § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO), die Vermutung des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO ist nicht widerlegt (vgl. zu möglichen Sonderkonstellationen etwa Senatsurt. v. 27.03.2019 - 3 S 201/17 - juris Rn. 39 f.).

    Rn. 44 Nach ständiger Rechtsprechung reicht die nähere Umgebung so weit, wie sich die Ausführung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens auswirken kann und wie die Umgebung ihrerseits die bodenrechtliche Situation des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.10.2020 - 4 B 18.20 - juris Rn. 4; Senatsurt. v. 27.03.2019 - 3 S 201/17 - juris Rn. 36 ;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.11.2023 - 14 S 1161/23 - juris Rn. 29 ; jeweils m.w.N.).

    Dazu gehört auch die auf dem Baugrundstück selbst vorhandene Bebauung (…vgl. BVerwG Urt. v. 17.06.1993 - 4 C 17.91 - juris Rn. 7; Senatsurt. v. 27.03.2019 a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.02.2016 - 5 S 1389/14 - juris Rn. 69;… Bay. VGH, Beschl. v. 13.03.2001 - 26 ZS 99.2464 - juris Rn. 18).

    Als faktisches Baugebiet i.S.d. § 34 Abs. 2 BauGB kommt vorliegend - angesichts des Vorhandenseins des großflächigen Einzelhandelsbetriebs, bei dem für eine Atypik nichts ersichtlich ist (vgl. zu einer solchen Konstellation Senatsurt. v. 27.03.2019 - 3 S 201/17 - juris Rn. 39 ) - allenfalls ein Kerngebiet in Betracht.

    Nimmt man dagegen - was näherliegt - eine Gemengelage an, so fügte sich das Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB seiner Art nach in die nähere Umgebung ein, da bereits ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb vorhanden ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.04.2000 - 4 B 25.00 - juris Rn. 11; Senatsurt. v. 05.06.2024 - 3 S 499/22 - n.v.;… OVG NRW, Urt. v. 27.02.2023 - 10 A 1136/22 - juris Rn. 136;… Thür. OVG, Urt. v. 05.08.2021 - 1 KO 274/18 - juris Rn. 34 f. m.w.N.; siehe auch Senatsurt. v. 27.03.2019 a.a.O. [Leitsatz 1]).

  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet; …

    Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs entspricht die nähere Umgebung des Vorhabens einem Mischgebiet, in dem der geplante großflächige Einzelhandel planungsrechtlich unzulässig sei (VGH Mannheim, Urteil vom 3. April 2019 - 3 S 201/17 - DÖV 2019, 669 = ZfBR 2019, 705 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2024 - 3 S 667/22

    Einfügen eines großflächigen Einzelhandels in eine Gemengelage

    Rn. 25 Nach ständiger Rechtsprechung reicht die nähere Umgebung so weit, wie sich die Ausführung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens auswirken kann und wie die Umgebung ihrerseits die bodenrechtliche Situation des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.10.2020 - 4 B 18.20 - juris Rn. 4; Senatsurt. v. 27.03.2019 - 3 S 201/17 - juris Rn. 36 ;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.11.2023 - 14 S 1161/23 - juris Rn. 29 ; jeweils m. w. N.).

    Rn. 35 Die Bestimmung des Rahmens, in den sich ein Vorhaben einfügen muss, richtet sich regelmäßig nach den in der Baunutzungsverordnung für die einzelnen Baugebiete typisierten Nutzungsarten, soweit diese in der näheren Umgebung tatsächlich vorhanden sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 03.04.1987 - 4 C 41.84 - juris Rn. 17 [zu § 34 BBauGB]; Senatsurt. v. 27.03.2019 - 3 S 201/17 - juris Rn. 29 ;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.03.2020 - 8 S 1542/18 - juris Rn. 52 ;… Söfker/Hellriegel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 153. EL Januar 2024, § 34 Rn. 52).

    Rn. 36 Zwar nimmt die Rechtsprechung weitgehend an, dass es sich beim großflächigen Einzelhandel um eine "eigene Nutzungsart" handle (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 03.02.1984 - 4 C 54.80 - BVerwGE 68, 342 ; Senatsurt. v. 27.03.2019 - 3 S 201/17 - juris Rn. 29 ; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.07.2004 - 5 S 1205/03 - juris Rn. 27; OVG NRW, Urt. v. 22.01.2004 - 7 A 1273/02 - juris Rn. 68 [bestätigt von BVerwG, Bes.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2022 - 2 A 2108/20

    Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids zur Errichtung eines …

    Rn. 145 Vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 - 4 C 41.84 -, BRS 47 Nr. 63 = juris Rn. 17; OVG NRW, Urteil vom 6. November 2008 - 10 A 2601/07 -, juris Rn. 54; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. März 2019 - 3 S 201/17 -, VBlBW 2019, 502 = juris Rn. 30; Kuschnerus/Bischopink/Wirth, Der standortgerechte Einzelhandel, 2. Aufl. 2018, Rn. 299, 319.

    Rn. 147 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - 4 C 6.85 -, BRS 47 Nr. 67 = juris Rn. 11, 13, sowie Beschlüsse vom 20. April 2000 - 4 B 25.00 -, BauR 2001, 212 = juris Rn. 4, 8, und vom 28. Mai 2008 - 4 B 33.08 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 7. Juni 2019 - 2 A 670/17 -, juris Rn. 98; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. März 2019 - 3 S 201/17 -, VBlBW 2019, 502 = juris Rn. 41; zusammenfassend Kuschnerus/Bischopink/Wirth, Der standortgerechte Einzelhandel, 2. Aufl. 2018, Rn. 320.

  • VG Sigmaringen, 19.03.2025 - 5 K 2049/21

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Lebensmittelmarkt; Nahversorger; …

    Rn. 35 Nach diesen Maßstäben ist - wovon auch die Klägerin ausgeht - eine betriebliche Atypik abzulehnen, da es sich bei dem klägerischen Vorhaben um die Vergrößerung eines großflächigen (Lebensmitteleinzelhandel-)Betriebes mit einem breiten Warenangebot für den privaten Bedarf der Allgemeinheit handelt, mithin um ein Vorhaben, das die Regelung des § 11 Abs. 3 BauNVO gerade im Auge hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.03.2019 - 3 S 201/17 -, juris).

    Darüber hinaus steht es dem Landratsamt frei - worauf auch die Klägerin selbst bereits hingewiesen hat - eine Beschränkung des Flächenanteils für nicht nahversorgungsrelevante Sortimente auf weniger als 10% der Verkaufsfläche durch die Aufnahme einer entsprechenden Nebenbestimmung in die zu erteilende Baugenehmigung sicherzustellen (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.03.2019 - 3 S 201/17 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 23.05.2019 - 9 K 2161/18 -, n.v.).

    Das Gleiche wird für den Fall angenommen, dass der Standort an einen zentralen Versorgungsbereich angrenzt und diesen funktional ergänzt (vgl. hierzu auch: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.03.2019 - 3 S 201/17 -, juris).

    Dementsprechend hat auch der VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 27.03.2019 (- 3 S 201/17 -, juris) ausgeführt, dass eine städtebauliche Integration des dort zu beurteilenden Vorhabens zu bejahen sein kann, weil der Standort sich in fußläufig erreichbarer Nähe mehrerer Wohngebiete befindet, wobei eine Distanz von 280 und 690 Metern in den Blick genommen wurde.

  • VG Karlsruhe, 06.06.2019 - 13 K 3890/18

    Verbot von großflächiger Werbung und Fremdwerbung in einer gemeindlichen …

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Vorhaben die gebotene Rücksicht auf die sonstige, vor allem in seiner unmittelbaren Umgebung vorhandene Bebauung vermissen lässt ( VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.03.2019 - 3 S 201/17 -, juris, Rn. 29 ).
  • VGH Bayern, 03.07.2026 - 9 ZB 25.883

    Nutzungsänderung, Großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Widerspruch zu Festsetzung …

    Im Hinblick auf die besondere Bedeutung des Lebensmitteleinzelhandels für die Sicherung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung sind auch oberhalb der Regelvermutungsgrenze von 1.200 m² Geschossfläche aufgrund einer Einzelfallprüfung dann nicht zwingend negative Auswirkungen anzunehmen, wenn der Flächenanteil für nicht nahversorgungsrelevante Sortimente weniger als 10% der Verkaufsfläche beträgt und der Standort verbrauchernah, hinsichtlich des induzierten Verkehrsaufkommens "verträglich" sowie städtebaulich integriert ist (vgl. VGH BW, U.v. 27.3.2019 - 3 S 201/17 - juris Rn. 48 unter Verweis auf den Leitfaden zum Umgang mit § 11 Abs. 3 BauNVO in Bezug auf Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels der Fachkommission Städtebau vom 28.9.2017).
  • VG Aachen, 16.02.2022 - 3 K 3331/18

    Hilfsantrag; Bauvoranfrage; Bescheidungsunfähigkeit; Gebots der Rücksichtnahme; …

    Rn. 91 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2000 - 4 B 25/00 -, juris, Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 17. März 2021 - 7 A 4950/18 -, juris, Rn. 74; VGH Mannheim, Urteil vom 27. März 2019 - 3 S 201/17 -, juris, Rn. 30 m.w.N.; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. Oktober 2015 - 9 K 1284/15 -, juris, Rn. 77 ff. m.w.N.
  • OVG Thüringen, 05.08.2021 - 1 KO 274/18

    Zugehörigkeit bebauungsplankonformer Bebauung zur näheren Umgebung im unbeplanten …

    Ist in der näheren Umgebung bereits ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb vorhanden, hält sich ein weiterer großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Rahmen der Umgebungsbebauung, ohne dass es darauf ankommt, ob der vorhandene Betrieb die gleiche oder zumindest in etwa die gleiche Verkaufsfläche hat wie der neu hinzukommende Betrieb (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.03.2019 - 3 S 201/17 - juris, hier insb.
  • VG Aachen, 16.02.2022 - 3 K 1007/16

    Bauvorbescheid; Lebensmitteldiscounter; Erweiterung; Gewerbegebiet; großflächiger …

  • VG Karlsruhe, 06.06.2019 - 13 K 2370/18

    Werbeanlagen in Innenstadt von Sinsheim zulässig

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.04.2019 - 3 S 201/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,41553
VGH Baden-Württemberg, 03.04.2019 - 3 S 201/17 (https://dejure.org/2019,41553)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.04.2019 - 3 S 201/17 (https://dejure.org/2019,41553)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. April 2019 - 3 S 201/17 (https://dejure.org/2019,41553)
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet; …

    Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs entspricht die nähere Umgebung des Vorhabens einem Mischgebiet, in dem der geplante großflächige Einzelhandel planungsrechtlich unzulässig sei (VGH Mannheim, Urteil vom 3. April 2019 - 3 S 201/17 - DÖV 2019, 669 = ZfBR 2019, 705 ).
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