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| VGH Baden-Württemberg, 07.12.1983 - 3 S 2040/83 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 1983 - 3 S 2040/83 (https://dejure.org/1983,4841)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 13.07.1983 - 4 K 164/83
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.1983 - 3 S 2040/83
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2024 - 3 S 555/22
Aufhebung einer bauordnungsrechtlichen Anordnung über den Rückbau bzw. den …
Hieran fehlt es dann, wenn der mit der Instandsetzung verbundene Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.1.1986 - 4 C 80.82 -, BVerwGE 72, 362, juris Rn. 12; Senatsbeschl. v. 7.12.1983 - 3 S 2040/83 -). - VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11
Abgrenzung eines genehmigungspflichtigen Umbaus eines Gebäudes von …
Dies sind bauliche Maßnahmen zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs einer Anlage oder ihrer baulichen Substanz, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen und sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen, ohne die Identität der Anlage einschließlich ihres Nutzungszwecks zu ändern (Senatsurteil vom 27.01.1987 - 8 S 3427/86 - juris sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.12.1983 - 3 S 2040/83 - juris;… Sauter, a.a.O. § 2 Rn. 130 sowie § 50 Rn. 227; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2009 - 3 L 124/08 - NordÖR 2009, 134 und 179).Insbesondere gebietet Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht, solche noch vom Bestandsschutz umfassten Baumaßnahmen von vornherein verfahrensfrei zu stellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.12.1983, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.1998 - 3 S 1934/96
Bauen im Außenbereich: sukzessive Erneuerung eines Gebäudes - Bestandsschutz oder …
Hieran fehlt es, wenn die Qualität oder die Quantität der Baumaßnahme zu einer erneuten Prüfung Anlaß gibt und die Genehmigungsfrage erneut aufwirft (BVerwG, Urteil vom 22.6.1979, NJW 1980, 718; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 7.12.1983 - 3 S 2040/83), etwa wenn der Arbeitsaufwand seiner Quantität nach den eines Neubaus erreicht, wenn die mit der Instandhaltung verbundenen Baumaßnahmen der Qualität nach so intensiv sind, daß sie die Standsicherheit der Anlage berühren, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht wird.
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