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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2141
VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91 (https://dejure.org/1991,2141)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.10.1991 - 3 S 2087/91 (https://dejure.org/1991,2141)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Oktober 1991 - 3 S 2087/91 (https://dejure.org/1991,2141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Heranrückende Bebauung - Studentenwohnheim neben bestehendem Gewerbebetrieb - Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 10 BauGB-MaßnahmenG; §§ 34 Abs. 1, 35 Abs. 2 BauGB.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Studentenwohnheim neben Schreinerei? (IBR 1992, 59)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 452 (Ls.)
  • BauR 1992, 45
  • ZfBR 1992, 39
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91
    Vorliegend ist das Rücksichtnahmegebot entweder aus § 34 Abs. 1 BauGB (Merkmal des Sicheinfügens, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.3.1981, BRS 38 Nr. 186 und vom 10.12.1982, DVBl. 1983, 349) oder aber aus § 35 Abs. 2 und 3 BauGB herzuleiten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25.2.1977, BVerwGE 52, 122).

    Die dafür entwickelten Grundsätze gelten sowohl zwischen Vorhaben im Außen- und Innenbereich (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1982, DVBl. 1983, 349 f.) als auch für die Beziehung zwischen jeweils im (beplanten oder unbeplanten) Innenbereich gelegenen baulichen Anlagen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5.3.1984, BauR 1985, 172; Beschluß des Senats vom 5.1.1989 -- 3 S 2888/88 --).

    Rn. 16 Vom Betrieb des Antragstellers gehen möglicherweise schädliche Umwelteinwirkungen auf das Nachbargrundstück aus, welche die Bewohner des Studentenheims trotz ihrer lagebedingt geminderten Schutzwürdigkeit (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10.12.1982, DVBl. 1983, 349, 350) nicht hinnehmen müssen.

  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91
    Die dafür entwickelten Grundsätze gelten sowohl zwischen Vorhaben im Außen- und Innenbereich (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1982, DVBl. 1983, 349 f.) als auch für die Beziehung zwischen jeweils im (beplanten oder unbeplanten) Innenbereich gelegenen baulichen Anlagen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5.3.1984, BauR 1985, 172; Beschluß des Senats vom 5.1.1989 -- 3 S 2888/88 --).

    Beide Nutzungen müssen sich dann grundsätzlich Beschränkungen im Sinne einer "Art Mittelwert" gefallen lassen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5.3.1984 aaO. sowie Urteil vom 12.12.1975, BVerwGE 50, 49, 54 f.).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91
    Denn es würde sich, wie dargelegt, nach der Art der baulichen Nutzung trotz Rahmeneinhaltung wegen Begründung bodenrechtlicher Spannungen (Schaffung einer konfliktträchtigen Gemengelage) wohl schwerlich in die durch Wohn- und Gewerbenutzung geprägte nähere Umgebung einfügen (§ 34 Abs. 1 BauGB, zu diesen Kriterien vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.1978, BVerwGE 55, 369 = BRS 33 Nr. 36; Brügelmann/Dürr, BauGB, § 34, RdNrn. 23 -- 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1983 - 3 S 2140/82

    Gebot der Rücksichtnahme gegenüber einem bestehenden Gewerbebetrieb

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91
    Es braucht sich aber nicht ohne weiteres Einschränkungen des Ausmaßes gefallen zu lassen, wie es sie bei Anlegung eines "Mittelwert"-Maßstabes hinnehmen müßte (vgl. dazu schon BVerwG, Urteil vom 21.10.1968, BRS 20, Nr. 158, OVG Lüneburg, Urteil vom 25.2.1983, BRS 40, Nr. 208: Abwehranspruch eines privilegierten Landwirtschaftsbetriebes gegen heranrückende Wohnbebauung; Urteil des Senats vom 20.7.1983 -- 3 S 2140/82 --: Abwehranspruch eines Gewerbebetriebs gegen heranrückende Wohnbebauung).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91
    Vorliegend ist das Rücksichtnahmegebot entweder aus § 34 Abs. 1 BauGB (Merkmal des Sicheinfügens, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.3.1981, BRS 38 Nr. 186 und vom 10.12.1982, DVBl. 1983, 349) oder aber aus § 35 Abs. 2 und 3 BauGB herzuleiten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25.2.1977, BVerwGE 52, 122).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91
    Hieran würde es fehlen, wenn das Grundstück nach Größe und Zuschnitt durch die vorhandene Bebauung nicht mehr hinreichend geprägt wäre (sog. Außenbereichsinsel im Innenbereich;… vgl. dazu BVerwG, aaO. sowie Urteil vom 1.12.1972, BRS 25 Nr. 36 sowie Urteil des Senats vom 6.4.1988 -- 3 S 2089/87 --).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs. …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91
    Bejahendenfalls müßte es zudem geeignet sein, trotz der dazwischenliegenden relativ großen Freifläche und des Wegesystems noch den erforderlichen Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit mit den im Süden des Gewerbegebiets liegenden Gebäuden zu vermitteln (vgl. zu diesen Kriterien etwa BVerwG, Urteil vom 19.9.1986, DÖV 1987, 299).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91
    Beide Nutzungen müssen sich dann grundsätzlich Beschränkungen im Sinne einer "Art Mittelwert" gefallen lassen (vgl. BVerwG…, Beschluß vom 5.3.1984 aaO. sowie Urteil vom 12.12.1975, BVerwGE 50, 49, 54 f.).
  • BVerwG, 26.08.1988 - 7 B 124.88

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer gewerbeaufsichtlichen Verfügung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91
    Andererseits muß die belästigte (Wohn)Nutzung Nachteile hinnehmen, die sie außerhalb eines derartigen Grenzbereichs nicht hinzunehmen bräuchte (zu alldem vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 26.8.1988 -- BVerwG 7 B 124.88 --;… Beschluß des Senats vom 5.1.1989 aaO.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.1991 - 3 S 1450/90

    (Zur Bewertung des Belanges "Dringender Wohnbedarf der Bevölkerung"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91
    Sie sind, dem Zweck des BauGBMaßnG entsprechend, erforderlich und geeignet, dem bestehenden dringenden Bedarf nach "Studentenbuden" abzuhelfen (zum Gewicht dieses Belangs vgl. auch Urteil des Senats vom 21.8.1991 -- 3 S 1450/90 --) und damit den gerade in diesem Bereich besonders angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.1988 - 3 S 2089/87

    Außenbereich im Innenbereich - Seiten- und Sicherheitsstreifen - …

  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise; …

    Es braucht sich aber nicht ohne weiteres Einschränkungen des Ausmaßes gefallen zu lassen, wie es sie bei Anlegung eines "Mittelwert"-Maßstabes hinnehmen müsste (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.10.1991 - 3 S 2087/91 -, BauR 1992, 45;… Urt. v. 20.07.1983 - 3 S 2140/82 -, n.v.).
  • VG Karlsruhe, 20.07.2021 - 10 K 4968/19

    Erteilung eines Bauvorbescheides für Mehrfamilienhaus; bauplanungsrechtliche …

    Rn. 79 dd) Das Vorhaben fügt sich auch deshalb nicht in die nähere Umgebung ein, weil es mit Blick auf die vorhandene gewerbliche Nutzung gegen das Gebot der Rücksichtnahme in seiner nachbarschützenden Ausprägung verstößt (zum Rücksichtnahmegebot als Teil des Merkmals des Sicheinfügens vgl. etwa BVerwG…, Urt. vom 13.03.1981 -4 C 1/78-; vom 10.12.1982 -4 C 28/81-; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 04.10.1991 -3 S 2087/91-, alle juris).

    Die dafür entwickelten Grundsätze gelten auch für die Beziehung zwischen - wie hier - jeweils im beplanten oder unbeplanten Innenbereich gelegenen baulichen Anlagen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 04.10.1991 -3 S 2087/91-, juris).

    Es braucht sich aber nicht ohne weiteres Einschränkungen des Ausmaßes gefallen zu lassen, wie es sie bei Anlegung eines Mittelwertmaßstabes hinnehmen müsste (VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 04.10.1991 -3 S 2087/91-, juris; vgl. BVerwG, Beschl. vom 02.12.1985 -4 B 189/85-, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 5 S 933/10

    Berücksichtigung von nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist entstandenen …

    Jedoch lassen die von den Beschwerdeführern fristgerecht vorgetragenen Gründe noch nicht erkennen, dass deren Betreiber jedenfalls nicht zu befürchten hätte, bei einer Verwirklichung des Bauvorhabens des Beigeladenen aus Gründen des Immissionsschutzes mit zusätzlichen, nicht nur unerheblichen Anforderungen an den genehmigten Betrieb überzogen zu werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 05.03.1984 - 4 B 171.73 -, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 98; Beschl. v. 25.11.1985 - 4 B 202.85 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 67; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.10.1991 - 3 S 2087/91 -, BauR 1992, 45).

    Inwiefern Beeinträchtigungen aufgrund des Kamins von vornherein deshalb ausgeschlossen sein sollen, weil die Aufenthaltsräume nach Westen ausgerichtet seien, der Schreinerei gegenüber "nur" Schlaf- und Küchenräume lägen, ein Kamin nur während der Betriebszeit am Tage genutzt werde, Emissionen nur in den Wintermonaten zu erwarten seien, in denen die gegenüberliegenden Fenster grundsätzlich geschlossen seien bzw. lediglich "stoßweise" gelüftet werde und bislang keine Beanstandungen erhoben worden seien, erschließt sich dem Senat nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.10.1991 - 3 S 2087/91 -, BauR 1992, 45).

    Soweit die Antragstellerin unter dem 24.08.2010 nunmehr erstmals geltend macht, dass der gelegentlich eingesetzte Mitarbeiter, der die Werkzeugmaschinen nicht selbständig bedienen dürfe, nach deren vorheriger Einstellung "durchaus auch alleine bestimmte Materialien mit dem Vorschub durchlassen dürfe", ist auch nicht ansatzweise zu erkennen, dass dieser Umstand trotz der im Übrigen angenommenen ungünstigen Bedingungen dazu führen könnte, dass die für die hier wohl vorliegende Gemengelage nach der sog. Mittelwertrechtsprechung voraussichtlich maßgeblichen Werte (eines Mischgebiets) überschritten würden (vgl. TA Lärm 1998, Abschn. 6.7;… BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, BVerwGE 98, 235; Senat, Beschl. v. 11.01.2005 - 5 S 1444/04 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.10.1991 - 3 S 2087/91 -, BauR 1992, 45, Urt. v. 21.04.1995 - 3 S 2514/94 -, VBlBW 1995, 481).

  • VG Düsseldorf, 10.05.2012 - 4 K 5269/11

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Bauvorbescheids im Sinne des § 71 Abs. 2 …

    Rn. 36 Fickert/Fieseler, a.a.O., § 3 Rn. 13 m. Verweis auf VGH BW, Beschluss vom 4. Oktober 1991 3 S 2087/91 - BRS 52 Nr. 188.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1995 - 3 S 2514/94

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Änderung der Sach- und Rechtslage; Beurteilung …

    Dies führt nicht nur zur Pflichtigkeit dessen, der Belästigungen verbreitet, sondern auch - im Sinne der Bildung einer Art von Mittelwert - zu einer die Tatsachen respektierenden Duldungspflicht derer, die sich in der Nähe von - als solche legalen - Belästigungsquellen ansiedeln (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.1984, BauR 1985, 172, Urt. v. 21.01.1983, NVwZ 1983, 609 …und Urt. v. 12.12.1975, BVerwGE 50, 49 = DVBl. 1976, 214; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.10.1991 - 3 S 2087/91 -, BauR 1992, 45 u. Normenkontrollbeschl.

    Diese sogenannte "Mittelwertrechtsprechung" findet sowohl zwischen Vorhaben im Außen- und Innenbereich als auch für die Beziehung zwischen jeweils im beplanten oder unbeplanten Innenbereich gelegenen baulichen Anlagen Anwendung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.10.1991, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428

    Ein die Fragen des Immissionsschutzes umfassender Antrag auf Erteilung eines …

    Den Bewohnern von Wohnhäusern kann aber nicht angesonnen werden, die Fenster grundsätzlich geschlossen zu halten oder sich ausschließlich auf eine kurzzeitige Stoßlüftung zu beschränken (BVerwG vom 4.10.1991 BauR 1992, 45).
  • VG Karlsruhe, 20.02.2026 - 2 K 6625/25

    Handelshafen; Containerterminal; Studierendenwohnheim; Klagebefugnis; …

    Rn. 34 Sollte die nähere Umgebung einem Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO oder einem Industriegebiet nach § 9 BauNVO entsprechen, wäre die Zulassung des Studierendenwohnheims als Wohnnutzung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.10.1991 - 3 S 2087/91 -, BauR 1992, 45 = juris Rn. 3;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 05.11.2019 - 9 CS 19.1767 -, juris Rn. 14;… Stock, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 6. Aufl. 2025, § 3 Rn. 22, 25;… Vietmeier/Wirth, in: Bönker/Bischopink, BauNVO, 4. Aufl. 2025, § 3 Rn. 63) unzulässig (vgl. § 9 Abs. 2 und 3, § 8 Abs. 2 und 3 BauNVO).
  • VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2030/23

    Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Auch ein Wohngebäude mit Clusterwohnungen ist der Nutzungsart nach ein Wohngebäude (…VG Gelsenkirchen, Urt. v. 11.08.2020 - 6 K 3783/18 -, juris zur Nutzung eines Einfamilienwohnhauses durch Polizeischüler für einige Wochen; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 08.12.2016 - 8 A 10680/16 -, juris zu einer studentischen Wohngemeinschaft von elf Personen in einem reinen Wohngebiet; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.10.1991 - 3 S 2087/91 -, BauR 1992, 45;… VG Düsseldorf, Urt. v. 10.05.2012 - 4 K 5269/11 -, juris, beide zur Art der baulichen Nutzung für ein Studierendenwohnheim), das in einem reinen Wohngebiet zulässig ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1992 - 3 S 2677/91

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen - Befreiung aus Gründen des Gemeinwohls

    Daß die Überlassung des Wohnraums an einen bestimmten vorübergehenden Zweck (Studium) geknüpft ist, steht ihrem ausschließlichen Wohncharakter nicht entgegen (so zur Anwendung des § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG Beschluß des erk. Senats v. 4.10.1991 - 3 S 2087/91 -).
  • VG Saarlouis, 19.03.2013 - 5 K 623/12

    Vorbescheid für ein Zweifamilienhaus: Abgrenzung Innen-/Außenbereich, wege- und …

    Rn. 30 Als maximale Größe einer Baulücke, die den Bebauungszusammenhang noch nicht unterbricht, gelten bei aufgelockerter Bebauung ca. 150 m;(BVerwG, Buchholz 406.11 Nr. 29 zu § 34 BBauG) bei einer Distanz von 160 m wurde eine Baulücke stets verneint.(VGH Mannheim, Urteil vom 22.06.1987 - 8 S 658/87 -, VBlBW 1988, 23; VGH München, Urteil vom 04.08.1988 - 2 N 86.03043 -, BRS 48 Nr. 55 bei 130 m) Bei einer bis zu 60 m breiten unbebauten Fläche wurde eine Baulücke angenommen, bei aufgelockerter Bebauung bei bis zu 90 m.(VGH Mannheim, Urteil vom 08.07.1986 - 8 S 2815/85 -, BRS 46 Nr. 81; Beschluss vom 04.10.1991 - 3 S 2087/91 -, BRS 52 Nr. 188).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1992 - 3 S 1616/90

    Rücksichtnahmegebot bei heranrückender Wohnbebauung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1992 - 3 S 2474/91

    Heranrückende Wohnbebauung - Gebot der Rücksichtnahme

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