Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1988
VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92 (https://dejure.org/1993,1988)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.11.1993 - 3 S 2120/92 (https://dejure.org/1993,1988)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. November 1993 - 3 S 2120/92 (https://dejure.org/1993,1988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis von Wohnungsmietern; Zulässigkeit einer Randerschließungsstraße bei stark verkehrsbelasteten Wohngebieten; Berücksichtigung des beabsichtigten Ausbaus der Autobahn in der Abwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Randerschließungsstraße bei stark verkehrsbelasteten Wohngebieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3244 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 697
  • VBlBW 1994, 106
  • VBlBW 1994, 356
  • ZfBR 1994, 251
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88

    Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung eines lärmbetroffenen Grundstücks in den …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
    Denn diese berufen sich auf Erhöhungen der Verkehrsimmissionen durch die Ringstraße und ihre Anschlüsse und damit auf einen - auch auf Grundstücke außerhalb des Plangebiets ausstrahlenden - abwägungsrelevanten öffentlichen und privaten Belang von städtebaulich erheblichem Gewicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21.7.1989, UPR 1989, 444).

    Dies reicht bei großzügiger Betrachtung, wie sie nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geboten ist, zur Annahme eines Nachteils noch aus, auch wenn der zusätzliche Verkehrslärm kaum oder nicht wahrnehmbar ist (vgl. Beschlüsse v. 21.7.1989, UPR 1989, 444 und vom 19.2.1992, Buchholz 310 § 47 Nr. 63).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1988 - 10 S 758/87

    Erheblichkeit der von einer Wärmepumpe ausgehenden Emissionen bzw Belästigungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
    Da sich der Beurteilungspegel bei einer Verdoppelung des Verkehrsaufkommens nur um 3 dB(A) erhöht, liegt die Lärmerhöhung durch etwaige Prognoseungenauigkeiten vorliegend deutlich unter 1 dB(A) und ist damit praktisch nicht wahrnehmbar (vgl. dazu auch VGH Bad. Württ., Beschlüsse vom 28.6.1988, VBlBW 1989, 104 f. u.v. 10.10.1989 - 3 S 2540/89 -).

    Auch diese Lärmdifferenz ist bei Dauerschallpegeln nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19.2.1992, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63, Urteil vom 22.5.1987, BVerwGE 77, 285; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 28.6.1988 a.a.O.).

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
    Kleingärten sind daher auch unter Verkehrslärmgesichtspunkten schutzbedürftig (vgl. dazu i.e. BVerwG, Beschl. v. 17.3.1992, DÖV 1993, 251, 252; zur Funktion von Kleingärten vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 12.6.1979, BVerfGE 52, 1, 35 = DÖV 1980, 92).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
    Dies verbietet eine Differenzierung nach Eigentümern und Mietern jedenfalls dann, wenn Nachteile in Rede stehen, die nicht nur spezifische Eigentümerbelange betreffen (Nutzungs- oder Verfügungsbeschränkung, Wertverlust etc.), sondern die sich - wie etwa Lärm, Abgase oder sonstige Umwelteinwirkungen - auf die "gesunden Wohnverhältnisse" (vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 1, aber auch § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB) auswirken, d.h. auf die Interessen aller Personen, die an einer Wohnung nutzungs- und besitzberechtigt sind und dort ihren privaten Lebensmittelpunkt begründen (…vgl. dazu auch Dürr, Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen 1987, S. 91 m.w.N.; zu Funktion und Bedeutung der Wohnung vgl. neuerdings auch BVerfG, Beschluß v. 26.5.1993, NJW 1993, 2035).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
    Ein Nachteil kann jedoch auch Personen außerhalb des Plangebiets erwachsen, sofern sie in abwägungserheblichen schutzwürdigen privaten Interessen mehr als nur geringfügig negativ betroffen werden (st. Rspr. des Senats im Anschluß an BVerwGE 59, 87 ff.).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
    Auch diese Lärmdifferenz ist bei Dauerschallpegeln nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19.2.1992, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63, Urteil vom 22.5.1987, BVerwGE 77, 285;… VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 28.6.1988 a.a.O.).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
    Allerdings sind die Antragsteller nicht Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet, so daß der Bebauungsplan nicht schon aus sich heraus unmittelbar eigentumsregelnde Wirkungen hat (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992, DÖV 1993, 391; Beschl. v. 6.1.1993 - 4 NB 38.92 -).
  • BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92

    Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
    Allerdings sind die Antragsteller nicht Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet, so daß der Bebauungsplan nicht schon aus sich heraus unmittelbar eigentumsregelnde Wirkungen hat (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992, DÖV 1993, 391; Beschl. v. 6.1.1993 - 4 NB 38.92 -).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 4 B 211.88

    Voraussetzungen für die Würdigung einer Planungsalternative

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
    Auch wenn diese geringer sein sollten als die Immissionen der geplanten Trasse, mußten sich die Alternativen dem Gemeinderat nicht aufdrängen, da sie die öffentlichen Planziele auch nicht annähernd in gleicher Weise zur Geltung bringen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 20.12.1988, UPR. 1989, 273; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 10.3.1993 - 3 S 1212/90 - u.v. 6.2.1992 - 5 S 1311/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 5 S 1311/91

    Abwägungsfehler durch Nichtberücksichtigung einer sich aufdrängenden …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92
    Auch wenn diese geringer sein sollten als die Immissionen der geplanten Trasse, mußten sich die Alternativen dem Gemeinderat nicht aufdrängen, da sie die öffentlichen Planziele auch nicht annähernd in gleicher Weise zur Geltung bringen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 20.12.1988, UPR. 1989, 273; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 10.3.1993 - 3 S 1212/90 - u.v. 6.2.1992 - 5 S 1311/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 5 S 1772/93

    Geltendmachung nachbarlicher Abwehrrechte durch einen nur obligatorisch …

  • VGH Bayern, 15.09.2026 - 15 N 24.499

    Normenkontrolle, Gewerbegebiet, Abwägung, Schutzwürdigkeit eines Wohnhauses im …

    Gleiches gilt für den Antragsteller zu 1), der als Bewohner des Wohngebäudes auf dem Grundstück des Antragstellers zu 2) in Bezug auf gesunde Wohnverhältnisse von der Planung in denselben abwägungserheblichen Belangen betroffen ist (vgl. VGH BW, U.v. 30.11.1993 - 3 S 2120/92 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 30.07.2024 - 15 NE 24.762

    Normenkontrolle, einstweiliger Rechtsschutz, Öffentlichkeitsbeteiligung, …

    Denn im Rahmen der Bauleitplanung sind regelmäßig die Interessen der gesamten von der Planung berührten "Wohnbevölkerung" (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB) als abwägungserhebliche Belange zu berücksichtigen (vgl. VGH BW, U.v. 30.11.1993 - 3 S 2120/92 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 11.09.2024 - 15 N 24.774

    Normenkontrolle, Öffentlichkeitsbeteiligung, Bekanntmachung, nicht vollständige …

    Denn im Rahmen der Bauleitplanung sind regelmäßig die Interessen der gesamten von der Planung berührten "Wohnbevölkerung" (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB) als abwägungserhebliche Belange zu berücksichtigen (vgl. VGH BW, U.v. 30.11.1993 - 3 S 2120/92 - juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: klimatologische Auswirkungen eines …

    Auf die von Prof. Dr. v. R. prognostizierten thermischen Nachteile können sich auch die Antragsteller zu 1 und 4 als Mieter und damit als Mitglieder der potentiell betroffenen Wohnbevölkerung berufen (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.11.1993 - 3 S 2120/92 -, NVwZ 1994, 697).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 8 S 237/95

    Unzulässige Festsetzung der Art der baulichen Nutzung in einem eingeschränkten …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 = NJW 1980, 1061) kann auch ein Mieter bzw. Pächter eines Grundstücks antragsbefugt sein, wenn er durch die gemeindliche Planung in abwägungserheblicher Weise nachteilig betroffen ist (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 30.11.1993 - 3 S 2120/92 - NVwZ 1994, 697).
  • VG Ansbach, 26.11.2007 - AN 11 K 07.30632

    Afghanistan, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Hindus, Gruppenverfolgung, …

    Es ergibt sich aber auch kein Anspruch auf Feststellung des Abschiebungsverbots des § 60 Abs. 1 AufenthG, soweit dessen Voraussetzungen wie nach Satz 1 nicht bloß als inhaltlich entsprechende Regelung wie bisher § 51 Abs. 1 AuslG (BT-Drks. 15/420 Seite 91) bezüglich der Verfolgungshandlung, des geschützten Rechtsguts sowie des politischen Charakters der Verfolgung mit denen des Art. 16a Abs. 1 GG deckungsgleich sind (BVerwG NVwZ 1992, 676 und 1994, 697), sondern als nichtstaatliche Verfolgung nunmehr weitergehenden Schutz gewähren.
  • OVG Berlin, 22.10.1996 - 2 A 7.96

    Bebauungsplan; Stadtpolitische Bedeutung; Vorläufiger Rechtsschutz; …

    Diese betreffen nicht nur spezifische Eigentümerbelange, sondern auch die abwägungserheblichen Interessen aller Nützungs- und Besitzberechtigten an einer Wohnung in diesem Bereich (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 30. November 1993, NVwZ 1994, 697 ), unabhängig davon, ob die Wohnungen innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereichs des angefochtener Bebauungsplans liegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. März 1994, Buchholz 310 § 47 VwGO . Nr. 88; BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1995, Buchholz 310 § 47 Nr. 102 = NVwZ 1995, 895 = BauR 1995, 499 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96

    Normenkontrollklage gegen Vorhaben- und Erschließungsplan wegen Lärmzunahme …

    Anhand dieser Maßstäbe ist die Antragsbefugnis der Antragsteller zu verneinen, wobei bei den Antragstellern zu 3 und 4 nicht bereits der Umstand entgegensteht, daß sie nur Mieter einer Wohnung sind (vgl. den Beschluß des Senats vom 30.11.1993 - 3 S 2120/92 -, VBlBW 1994, 356).
  • VG Ansbach, 23.08.2006 - AN 11 K 06.30605
    Es ergibt sich aber auch kein Anspruch auf Feststellung des dann weiter zu prüfenden (BVerfG BayVBI. 1997, 82) Abschiebungsverbots des § 60 Abs. 1 AufenthG, dessen Voraussetzungen nach Satz 1 als inhaltlich entsprechende Regelung wie bisher § 51 Abs. 1 AusIG (BT-Drks. 15/420 Seite 91) bezüglich der Verfolgungshandlung, des geschützten Rechtsguts sowie des politischen Charakters der Verfolgung mit denen des Art. 16a Abs. 1 GG deckungsgleich sind (BVerwG NVwZ 1992, 676 und 1994, 697).
  • VG Ansbach, 15.08.2007 - AN 11 K 07.30541

    Afghanistan, Folgeantrag, Änderung der Sachlage, Gebietsgewalt, …

    Es ergibt sich kein Anspruch auf Feststellung des Abschiebungsverbots des § 51 Abs. 1 AuslG, dessen Voraussetzungen bezüglich der Verfolgungshandlung, des geschützten Rechtsguts sowie des politischen Charakters der Verfolgung mit denen des Art. 16 a Abs. 1 GG deckungsgleich sind (BVerwG NVwZ 1992, 676 und 1994, 697 = InfAuslR 1994, 196).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1996 - 5 S 69/95

    Antragsbefugnis der Anwohner für ein Normenkontrollverfahren: Zufahrtsstraße zu …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1994 - 3 S 339/94

    Zum Verhältnis von Miteigentümern untereinander bei Streit um eine Baugenehmigung

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1994 - 3 S 2254/92

    Umdeutung einer rechtswidrigen Genehmigung eines vorzeitigen Bebauungsplans in …

  • VG Ansbach, 30.07.2007 - AN 11 K 07.30522

    Ägypten, Blutrache, Glaubwürdigkeit, Verfolgung durch Dritte, mittelbare …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht