Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 07.11.1990 - 3 S 2197/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 06.06.1990 - 4 K 419/89
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.1990 - 3 S 2197/90
- BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 12.91
Papierfundstellen
- VBlBW 1991, 55 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 5 S 2572/95
Zum Begriff des Doppelhauses
Dementsprechend hat es in dem Beschluß vom 11.03.1991 wegen Vorliegens der eine selbständige Nutzung erlaubenden baulichen Merkmale die Annahme "eines Doppelhauses auf dem Flurstück" durch die Vorinstanz (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.11.1990 - 3 S 2197/90 -) bestätigt.Denn jeder Baukörper besitzt die Bauteile, die für eine selbständige Nutzung erforderlich sind; insbesondere verfügt jeder über einen separaten Eingang (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.11.1990 - 3 S 2197/90 - m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.1991 - 3 S 1413/91
Nachbarklage; Wohngebäude als Doppelhaushälfte; planungsrechtliche Festsetzung …
Zwei an eine Doppelhaushälfte angebaute, nebeneinander angeordnete Wohneinheiten mit gemeinsamem Windfang sind nicht Teil einer Hausgruppe, sondern ebenfalls eine Doppelhaushälfte (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 11.3.1991 - BVerwG 4 B 12/91 - und an das Senatsurteil vom 7.11.1990 - 3 S 2197/90 -).Der Senat sieht sich allerdings zu dem Hinweis veranlaßt, daß die Qualifizierung des Wohngebäudes als Doppelhaushälfte durch das Verwaltungsgericht in Einklang mit seinem Urteil vom 7.11.1990 - 3 S 2197/90 - steht.
- VGH Hessen, 04.06.1992 - 4 TG 2815/91
Zum Begriff des Doppelhauses iSd BauNVO § 22 Abs 1; zur Baulast - in der Regel …
Nach im übrigen verbreiteter Auffassung in Rechtsprechung und Literatur handelt es sich jedoch bei einem Doppelhaus lediglich um zwei selbständig benutzbare Gebäude, die - auch gestaffelt - aneinandergebaut sind, aber im übrigen freistehen (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 26.09.1991 - 8 S 2285/91 - VGHBW RSpDienst 1992 Beilage 1 B 6 sowie Beschluß vom 07.11.1990 - 3 S 2197/90 - VGHBW RSpDienst 1991 Beilage 2 B 7; OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 23.01.1986 - 1 A 124/84 - BauR 1986, 322 bis 324;… Fickert-Fieseler, Baunutzungsverordnung, 6. Aufl., Rdnr. 6.2 zu § 22).
- VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 3 S 1779/93
Terrassenhaus als Hausgruppe iS von BauNVO 1968 § 22 Abs 2 S 1; versetzte …
Die Voraussetzungen für eine Hausgruppe sind erfüllt (vgl. Urteil des Senats v. 7.11.1990 - 3 S 2197/90 - m.w.N.).Dies reicht zur Annahme ihrer funktionalen Eigenständigkeit aus (vgl. dazu Urteil des Senats v. 7.11.1990 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.1991 - 3 S 1233/91
Grenzbebauung: Doppelhaus - Grenzanbau
Das genehmigte Vorhaben bildet zusammen mit dem benachbarten Wohnhaus ein Doppelhaus, bestehend also aus zwei selbständigen Gebäuden, die an einer Seite zusammengebaut sind und im übrigen Abstandsflächen einhalten (vgl. Beschl. d. BVerwG v. 11.3.1991 -- 4 B 4.91 -- und Urt. d. erk. Senats v. 7.11.1990 -- 3 S 2197/90 --). - VGH Baden-Württemberg, 26.09.1991 - 8 S 2258/91
Doppelhaus iSv BauNVO § 22 Abs 2 S 1; Beschränkung der Wohneinheit gemäß BauNVO § …
Bei den geplanten Häusern handelt es sich um Doppelhäuser im Sinne von § 22 Abs. 2 BauNVO, da es zwei selbständig benutzbare, an einer gemeinsamen Gebäudetrennwand aneinandergebaute, im übrigen jedoch freistehende Gebäude sind (vgl. hierzu Fickert/Fieseler, a.a.O., sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.8.1990 - 8 S 1202/90, Urt. v. 7.11.1990 - 3 S 2197/90 -, OVG Lüneburg, BRS Bd. 46 Nr. 98 und OVG Rheinland-Pfalz, BRS Bd. 46 Nr. 99).
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