Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 12.04.1983 - 3 S 24/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 3 Abs. 2 LBO Bad.-Württ.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 09.11.1982 - 6 K 34/82
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.1983 - 3 S 24/83
- BVerwG, 25.07.1983 - 4 B 129.83
Papierfundstellen
- VBlBW 1984, 117
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2324/02
Befreiung nach BauGB § 31 - keine Atypik notwendig
Hiervon ist (nur) dann auszugehen, wenn eine Sachlage gegeben ist, die die Annahme rechtfertigt, dass nach allgemeiner Erfahrung in überschaubarer Zukunft der Eintritt eines Schadens hinreichend wahrscheinlich ist, wenn also ein Verkehrsunfall oder doch eine Verkehrsbehinderung zu erwarten ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.2.1986 - 8 S 2328/85 - und vom 12.4.1983 - 3 S 24/83 -, BRS 40, Nr. 126).Hinsichtlich der Schulwegesicherheit liegen nördlich der Weinsberger Straße zwar mehrere schulische Einrichtungen u.a. die Dammgrundschule in der parallel zur Weinsberger Straße verlaufenden Dammstraße (…vgl. Vorbereitende Untersuchungen des Baudezernats der Stadt Heilbronn vom November 2001, S. 45 f) und ist zu berücksichtigen, dass gerade Kinder im Straßenverkehr wegen ihrer Unerfahrenheit und Unberechenbarkeit die besondere Aufmerksamkeit der Kraftfahrer fordern (vgl. § 3 Abs. 2a StVO) und der Schutz von Leben und Gesundheit der Kinder auch erfordert, dass die Behörden im Rahmen des Baurechts alle Maßnahmen ergreifen, um Schulwegeunfälle zu verringern (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.4.1983 - a.a.O. -).
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2025 - 5 S 584/24
Baurechtliche Genehmigung von für Anschläge bestimmte Werbeanlagen
Eine Werbeanlage gefährdet die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs daher nur, wenn in der konkreten Situation nach allgemeiner Erfahrung in überschaubarer Zukunft der Eintritt eines Schadens hinreichend wahrscheinlich ist, wenn also ein Verkehrsunfall oder eine Verkehrsbehinderung zu erwarten ist (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 16.6.2003 - 3 S 2324/02 -, juris Rn. 43; vom 17.2.1986 - 8 S 2328/85 - und vom 12.4.1983 - 3 S 24/83 -, VBlBW 1984, 117). - VGH Baden-Württemberg, 18.10.2024 - 5 S 154/23
Baugenehmigung für die Anbringung einer unbeleuchteten Plakatanschlagtafel im …
Eine Werbeanlage gefährdet danach Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nur, wenn in der konkreten Situation nach allgemeiner Erfahrung in überschaubarer Zukunft der Eintritt eines Schadens hinreichend wahrscheinlich ist, wenn also ein Verkehrsunfall oder doch eine Verkehrsbehinderung zu erwarten ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.2.1986 - 8 S 2328/85 - und vom 12.4.1983 - 3 S 24/83 -, BRS 40, Nr. 126). - VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 8 S 1626/19
Streitwert bei großflächigen Werbetafeln ohne Wechselfläche
Hiervon ist (nur) bei einer Sachlage auszugehen, die die Annahme rechtfertigt, dass nach allgemeiner Erfahrung in überschaubarer Zukunft der Eintritt eines Schadens hinreichend wahrscheinlich ist, wenn also ein Verkehrsunfall oder doch eine Verkehrsbehinderung zu erwarten ist (vgl. Senatsurteil vom 17.02.1986 - 8 S 2328/85 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.04.1983 - 3 S 24/83 -, BRS 40, Nr. 126).
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Rechtsprechung
| LG Zweibrücken, 13.12.1983 - 3 S 24/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1984, 547
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