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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 2502/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3592
VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 2502/89 (https://dejure.org/1990,3592)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.01.1990 - 3 S 2502/89 (https://dejure.org/1990,3592)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Januar 1990 - 3 S 2502/89 (https://dejure.org/1990,3592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Zulässigkeit von Spielhallen im (faktischen) allgemeinen Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 34 Abs. 2 ; BauNVO § 4 Abs. 3 Nr. 2
    Zulässigkeit einer Spielhalle im [faktischen] allgemeinen Wohngebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baurechtliche Auswirkungen für eine Gaststätte durch das Aufstellen von Geldspielgeräten und sonstige Spielgeräte; Anforderungen an die Zulässigkeit einer Vergnügungsstätte in einem faktisch allgemeinen Wohngebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1990, 229
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 248/89

    Zulässigkeit eines Billardcafes im Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 2502/89
    Das Verabreichen von Speisen und Getränken ist diesem Spielzweck nach- und untergeordnet (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.9.1989 -- 5 S 248/89 --).

    Es bedarf daher keiner Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des 5. Senats des erk. Gerichtshofs, wonach die Anforderungen an die Kerngebietstypik nicht absolut, sondern in Abhängigkeit vom jeweiligen Baugebiet zu bestimmen sind und ein Billardcafe mit 230 qm Fläche, welches neben einer 95 qm großen Spielothek im selben Gebäude betrieben wird, noch keine in einem Gewerbegebiet unzulässige kerngebietstypische Vergnügungsstätte ist (vgl. Urt. v. 22.9.1989 -- 5 S 248/89 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1985 - 3 S 2397/85

    Betriebsverbot für Billardstube - Spielhallenbetrieb

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 2502/89
    Bei Würdigung all dieser Umstände hat auch der Senat keinen Zweifel, daß die Räumlichkeiten der ehemaligen Pils-Stube nunmehr insgesamt primär zum Spielbetrieb bestimmt und nach ihrem Gesamteindruck auch dazu geeignet sind, das typische Spielhallenfluidum zu schaffen (vgl. Beschl. d. Senats v. 2.10.1985 -- 3 S 2397/85 -- = GewA 1986, 160 m.w.N.).

    Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Beschluß des Senats v. 2.10.1985 (GewA 1986, 160) soll es darauf abgestellt, ob ein Raum nach dem im Einzelfall festzustellenden Gesamteindruck Spielhallenatmosphäre vermittelt, ob die Räumlichkeiten insgesamt durch den Spielbetrieb geprägt sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1982 - 3 S 1591/82
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 2502/89
    Eine Schlußabnahmebescheinigung (§ 66 Abs. 5 LBO) enthält eine verbindliche Regelung nur insoweit als sie die Bezugsfertigkeit einer baulichen Anlage feststellt und das (präventive) gesetzliche Nutzungsverbot des § 66 Abs. 3 S. 3 LBO aufhebt (vgl. Urt. d. Senats v. 15.12.1982 -- 3 S 1591/82 -- = VBlBW 1983, 334).

    Hierdurch wird weder eine gegebenenfalls erforderliche Baugenehmigung ersetzt noch wird eine baurechtswidrige Nutzung auch nur geduldet (vgl. Urt. d. Senats v. 15.12.1982 aaO. u. Urt. v. 12.9.1988 -- 3 S 1817/87 -- m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1985 - 3 S 1606/84

    Nutzungsuntersagung und gleichzeitige Entfernungsanordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 2502/89
    Zutreffend hat die Beklagte diese Maßnahme ebenfalls auf § 64 S. 2 LBO gestützt (vgl. dazu Urt. d. Senats v. 6.3.1985 -- 3 S 1606/84 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1989 - 3 S 3022/88

    Nutzungsänderung im Außenbereich - Umwandlung eines Kabaretts in eine Spielhalle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 2502/89
    Denn die Funktion des rechten Gewerbebetriebs hat sich gegenüber der bisherigen Nutzung -- mit der Folge weitergehender Anforderungen -- geändert (§ 52 Abs. 3 LBO; zu den Voraussetzungen dieser Vorschrift vgl. Urt. des Senats v. 25.1.1989 -- 3 S 3022/88 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1981 - 3 S 1419/80

    Untersagung eines ungenehmigten Diskothekenbetriebs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 2502/89
    Ohne Anwesenheit in den Gasträumen könnte -- anders als etwa bei einer Diskothek (vgl. dazu Urt. des Senats v. 25.11.1981 -- 3 S 1419/80 --) -- nicht festgestellt werden, ob diese als Vergnügungsstätte genutzt werden oder nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1982 - 3 S 1593/82

    Parallelentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 2502/89
    Eine Schlußabnahmebescheinigung (§ 66 Abs. 5 LBO) enthält eine verbindliche Regelung nur insoweit als sie die Bezugsfertigkeit einer baulichen Anlage feststellt und das (präventive) gesetzliche Nutzungsverbot des § 66 Abs. 3 S. 3 LBO aufhebt (vgl. Urt. d. Senats v. 15.12.1982 -- 3 S 1591/82 -- = VBlBW 1983, 334).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2026 - 10 A 2571/25

    Bauordnungsverfügung Rückbau Freisitz Nebenanlage Vertrauenstatbestand Aktive …

    Rn. 21 Vgl. Hellhammer-Hawig/Grüner, in: Schönenbroi­cher/Kamp/Henkel, Bauordnung Nordrhein-Westfalen, 2. Auflage 2022, § 84 Rn. 22; vgl. zum dortigen Landesrecht: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3. Januar 1990 - 3 S 2502/89 -, juris Rn. 7.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1991 - 3 S 1644/91

    Zusätzliche 10 Geldspielgeräte in einem Billardcafe sind eine …

    Auch dies spricht gegen einen überwiegend sportlichen Charakter der Anlage (zu dessen Abgrenzungsinteressen vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil v. 22.9 1989 - 5 S 248/89 - und Beschluß v. 3.1.1990 - 3 S 2502/89 -).

    Eine solche kommerziell betriebene Unterhaltungsanlage ist als Vergnügungsstätte einzustufen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.9.1989 und Beschluß vom 3.1.1990 aaO.).

  • VG Gelsenkirchen, 01.08.2002 - 5 K 1163/99

    Spielhalle, Vergnügungsstätte, Billardcafe, Gemengelage, Mischgebiet, allgemeines …

    Rn. 57 Vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 3. Januar 1990 - 3 S 2502/89 -, VBlBW 1990, 229.

    Rn. 59 Vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 24. Februar 1992 - 3 ObOWi 7/92 -, NVwZ-RR 1992, 553; VGH BW, Beschluss vom 3. Januar 1990 - 3 S 2502/89 -, VBlBW 1990, 229; VGH BW, Urteil vom 2. August 1990 - 3 S 26/90 -, BauR 1990, 705.

  • VG Stuttgart, 15.04.2014 - 5 K 1953/13

    Mehrere Betriebe als einheitliches Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Sinn

    Die drei Betriebe "bilden räumlich und funktional eine einheitliche, von Spielhallenfluidum geprägte bauliche Anlage" (vgl. VGH BW, B. v. 03.01.1990 - 3 S 2502/89 -, juris) und wirken entsprechend zusammen, und zwar unabhängig davon, ob sie baurechtlich als ein einheitliches Vorhaben oder als separate Vorhaben in ihrem Zusammenwirken zu betrachten sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1994 - 11 A 3309/92

    Baurecht: Aufstellung von Geldspielgeräten in einem "Snooker/Billardsalon mit …

    Zwar kann Billard auch als Sport betrieben werden und ein Billardraum daher grundsätzlich auch eine Anlage für sportliche Zwecke sein ((vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 03.01.1990 - 3 S 2502/89 -, VBlBW 1990, 229 ff).
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