Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 3002/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Spielhalle mit Bistro im Gewerbegebiet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 08.09.1989 - 7 K 6/89
- VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 3002/89
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 28.07.1988 - 4 B 119.88
Baurecht - Gewerbegebiet - Mischgebiet - Vergnügungsstätte - Spielhalle - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 3002/89
Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wies das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 18.7.1988 -- 4 B 119.88 -- zurück.Es ist deshalb stets zu prüfen, welche Anlage mit ihren jeweils besonderen Standortanforderungen und ihren jeweils besonderen Auswirkungen der Verordnungsgeber mit der von ihm vorgenommenen Typisierung einer speziellen gewerblichen Nutzungsart hat erfassen wollen und welche Zweckbestimmung dem jeweiligen Baugebiet zukommt, in dem "Gewerbebetriebe aller Art" zulässig sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1983 BRS 40 Nr. 52 und Beschl. v. 28.7.1988 ZfBR 88, 277).
- BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83
Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 3002/89
Es ist deshalb stets zu prüfen, welche Anlage mit ihren jeweils besonderen Standortanforderungen und ihren jeweils besonderen Auswirkungen der Verordnungsgeber mit der von ihm vorgenommenen Typisierung einer speziellen gewerblichen Nutzungsart hat erfassen wollen und welche Zweckbestimmung dem jeweiligen Baugebiet zukommt, in dem "Gewerbebetriebe aller Art" zulässig sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1983 BRS 40 Nr. 52 und Beschl. v. 28.7.1988 ZfBR 88, 277). - BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 31.83
Zulässigkeit der Sprungrevision; Vergnügungsstätte
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 3002/89
Es sind also typischerweise nicht Vergnügungsstätten, die nur der Entspannung und Freizeitbetätigung in einem begrenzten Stadtteil oder Stadtviertel dienen, wie etwa das Vorstadtkino oder das kleine Tanzcafe (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.11.1983 BRS 40 Nr. 45 und vom 21.2.1986 BRS 46 Nr. 51).
- VGH Baden-Württemberg, 20.04.1988 - 3 S 716/88
Spielhalle in Gewerbegebiet
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 3002/89
Auf die Berufung der Beklagten wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Klage durch Urteil vom 20.4.1988 -- 3 S 716/88 -- ab. - VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 249/89
Zulässigkeit von Spielhallen in Gewerbegebieten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 3002/89
Eine Spielhalle von mehr als 150 qm Nutzfläche kann eine beträchtliche Zahl von Spielgeräten, darunter auch die Höchstzahl für Geldgewinnautomaten aufnehmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.9.1989 -- 5 S 249/89 --). - VGH Baden-Württemberg, 21.10.1987 - 3 S 731/87
Städtebauliche Vertretbarkeit einer Befreiung bei Überschreitung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 3002/89
Ob die Einhaltung planerischer Festsetzungen in diesem Sinne im Einzelfall nicht sachgerecht ist, muß anhand des zum Ausdruck gekommenen Willens des Planungsträgers sowie anhand der städtebaulichen Leitvorstellungen des Gesetz- oder Verordnungsgebers entschieden werden (vgl. Urt. des Senats v. 21.10.1987 -- 3 S 731/87 --).
- VGH Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 8 S 2254/17
Baurechtliche Genehmigung einer Nutzungsänderung; hier: Umwandlung einer Werks- …
Spielhallen können nur dann - hier unter der zusätzlichen Einschränkung, dass sie das Wohnen nicht wesentlich stören dürfen - als gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO 1977 allgemein zulässige "Gewerbebetriebe aller Art" angesehen werden, wenn sie nicht dem Typus einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO 1977) entsprechen (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 22.05.2018 - 8 S 1915/17 -, n.v., sowie BVerwG, Beschl. v. 28.07.1988 - 4 B 119.88 -, NVwZ 1989, 50;… Urt. v. 21.02.1986 - 4 C 31.83 -, NVwZ 1986, 643 zu "sonstigen Gewerbebetrieben" i.S.v. § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO 1977; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.01.1990 - 3 S 3002/89 -, juris;… Fickert-Fieseler, BauNVO, 12. Aufl. 2014, § 8 Rn. 16.2 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 3 S 381/17
Baugenehmigung für die Einrichtung einer Spielhalle - Festsetzungen eines …
Eine für ein Kerngebiet typische - größere - Vergnügungsstätte gehört folglich nicht in ein Gewerbegebiet im Sinne des § 8 BauNVO 1977 (BVerwG, Beschl. v. 28.7.1988 - 4 B 119.88 - NVwZ 1989, 50; VGH Bad.-Württ, Urt. v. 3.1.1990 - 3 S 3002/89 - juris;… Fickert-Fieseler, Kommentar zur BauNVO, 12. Aufl., § 8 Rn. 16.2 mit weiteren Nachweisen). - VG Sigmaringen, 14.11.2017 - 6 K 456/15
Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit einer Spielhalle mit einer Größe von 143 m² in …
Rn. 47 Zum einen wäre die Zulassung einer größeren, mithin kerngebietstypischen Spielhalle geeignet, einen Präzedenzfall für die Zulassung anderer Vergnügungsstätten in kerngebietstypischem Umfang zu schaffen und damit einer Aushöhlung des Gebietscharakters Vorschub zu leisten (vgl. im Kontext der Befreiung: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Januar 1990 - 3 S 3002/89 -, juris Rdnr. 30).
- VG Stuttgart, 21.04.2004 - 3 K 4344/02
Untersagung eines Bordellbetriebs in einem Gewerbegebiet
Die Rechtsprechung folgerte daraus die Unterscheidung von ausschließlich im Kerngebiet zulässigen Vergnügungsstätten (sog. kerngebietstypischen Vergnügungsstätten) und sonstigen atypischen Vergnügungsstätten, die auch in anderen Baugebieten wie Misch- und Gewerbegebieten zulässig sein können (vgl. vgl. BVerwG, Urteile vom 25.11.1983 - 4 C 64.79 -, BVerwGE 68, 207 und - 4 C 21.83 -, BVerwGE 68, 213; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3.1.1990 - 3 S 3002/89 -). - VGH Baden-Württemberg, 02.08.1990 - 3 S 26/90
Begehren einer Baugenehmigung zu einer Aufstockung zur Einrichtung einer …
Rn. 24 Dementsprechend hat der erkennende Senat auch der räumlichen Verbindung von Spielhalle und Bistro bereits erhebliche Bedeutung für die Beurteilung der Spielhalle beigemessen (vgl. Urteile vom 18.10.1989 -- 3 S 2331/89 -- und vom 3.1.1990 -- 3 S 3002/89 --). - VGH Bayern, 12.09.2023 - 15 ZB 22.2528
Zulässigkeit einer nicht kerngebietstypischen Spielothek in einem Gewerbegebiet
Für Gewerbegebiete verlangt das BVerwG, dass die Vergnügungsstätten mit der typischen Funktion des Gewerbegebietes, vornehmlich den nicht erheblich störenden Betrieben des Handwerks sowie den Dienstleistungsbetrieben einschließlich Tankstellen, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie Lagerplätzen und -häusern in Einklang stehen (…BVerwG, B.v. 28.7.1988 - 4 B 119.88 - juris Rn. 4; siehe dazu auch VGH Baden-Württemberg, U.v. 3.1.1990 - 3 S 3002/89 - juris Rn. 26).
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