Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 3 S 307/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Die Änderung eines Bebauungsplans (nur Flachdächer zugelassen) dahingehend, daß die Zulassung von Walmdächern vorgesehen ist, ist nicht abwägungsfehlerhaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zulassung von Walmdächern anstelle von Flachdächern (IBR 1991, 86)
Papierfundstellen
- VBlBW 1991, 25
- VBlBW 1991, 35
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.1987 - 5 S 2906/86
Zur Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Bebauungsplanänderung bezüglich …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 3 S 307/90
Ein Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 S 1 VwGO kann vorliegen, wenn die durch die bisherige Festsetzung eines Bebauungsplans (nur Flachdächer) mitgeschützte Aussichtslage für Oberliegergebäude durch die Änderung dieses Bebauungsplans (Zulassung auch von Walmdächern bis zu 25 Grad Dachneigung) mehr als nur geringfügig beeinträchtigt wird (wie VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 30.07.1987 - 5 S 2906/86 -, VBlBW 1988, 72).Denn anders als im Regelfall, in dem die Blickbeziehung zur Umgebung vom Plangeber als bloße Chance ohne planungsrechtlichen Schutz ausgestaltet ist (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Beschlüsse vom 6.11.1989 -- 3 S 3188/89 -- u. v. 30.7.1987 -- 5 S 2906/86 --, VBlBW 1988, 72), kann nicht ausgeschlossen werden, daß der Bebauungsplan "S" die bisherige Flachdachbebauung im mittleren und westlichen Plangebiet außer aus ortsbildgestalterischen Gründen auch mit Rücksicht auf die Sicherung der Aussichtslage für die höherliegenden Grundstücke vorgeschrieben hat (vgl. dazu Ziff. II. und Ziff. IV. Abs. 1 der Begründung sowie § 12 Abs. 1 u. 2 der Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan "S" i.d.F. vom 19.10.1967).
Mit ihnen darf damit insbesondere auch sichergestellt werden, daß bauliche Anlagen ihrem Zweck entsprechend ohne Mißstände benutzbar sind (§ 3 Abs. 1 LBO), wozu auch die Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse gehört (§ 27 Abs. 1 LBO; vgl. dazu VGH Bad.-Württ., NK-Beschlüsse vom 2.8.1989 -- 8 S 3875/88 -- u. v. 30.7.1987 aaO.).
Gleichwohl ist es eine in Jahrzehnten erhärtete Erfahrungstatsache, daß Flachdächer bei dem in Mitteleuropa herrschenden Klima nur mit hohem Aufwand dichtgehalten werden können und daß es dabei regelmäßiger Instandhaltungs-, und Instandsetzungsarbeiten in geringeren Abständen als bei geneigten Dächern bedarf (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 2.8.1989 u. v. 30.7.1987 aaO.).
Die große Zahl der Planbefürworter ist zudem sinnfälliger Ausdruck des Wunsches nach einer Verbesserung auch der Wohnverhältnisse nach Befriedigung aktueller Wohnbedürfnisse im Plangebiet (vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 2 BauGB; zur Planrechtfertigung in solchen Fällen vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 30.7.1987 aaO.).
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 3 S 307/90
Von einer Gefälligkeitsplanung ohne städtebaulichen Bezug kann keine Rede sein (vgl. dazu grundlegend BVerwGE 34, 301, 305; 45, 309, 312; 48, 56, 60).Die darin liegende Gewichtung der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange ist vielmehr ein wesentliches Element der planerischen Gestaltungsfreiheit und als solches der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen (vgl. BVerwGE 34, 301; 45, 309).
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 3 S 307/90
Von einer Gefälligkeitsplanung ohne städtebaulichen Bezug kann keine Rede sein (vgl. dazu grundlegend BVerwGE 34, 301, 305; 45, 309, 312; 48, 56, 60).Die darin liegende Gewichtung der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange ist vielmehr ein wesentliches Element der planerischen Gestaltungsfreiheit und als solches der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen (vgl. BVerwGE 34, 301; 45, 309).
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 3 S 307/90
Rn. 16 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat, ist ein Nachteil gegeben, wenn Antragsteller durch den angegriffenen Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend in Interessen betroffen werden bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden können, die bei der Entscheidung über Erlaß und Inhalt des Plans als private Interessen in der Abwägung berücksichtigt werden mußten, also zum notwendigen "Abwägungsmaterial" gehörten (vgl. BVerwGE 59, 87, BVerwGE 45, 310, 322).Ferner beschränkt sich die Abwägungsbeachtlichkeit auf solche Betroffenheiten, die objektiv mehr als geringfügig, in ihrem Eintritt zumindest wahrscheinlich und für die planende Stelle bei der Entscheidung als abwägungsbeachtlich erkennbar sind (vgl. BVerwGE 59, 87).
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.1989 - 8 S 3875/88
Positive Gestaltungspflege durch Bebauungspläne; Flachdachbauweise
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 3 S 307/90
Mit ihnen darf damit insbesondere auch sichergestellt werden, daß bauliche Anlagen ihrem Zweck entsprechend ohne Mißstände benutzbar sind (§ 3 Abs. 1 LBO), wozu auch die Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse gehört (§ 27 Abs. 1 LBO; vgl. dazu VGH Bad.-Württ., NK-Beschlüsse vom 2.8.1989 -- 8 S 3875/88 -- u. v. 30.7.1987 aaO.).Letzteres Ziel kann zwar grundsätzlich auch mit Flachdächern erreicht werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 2.8.1989 aaO.).
- BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87
Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 3 S 307/90
Der dem Senat vorliegende Originalbebauungsplan enthält -- mit einer Kordel untereinander verbunden und damit eine Gesamturkunde bildend -- die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sowie die vom Bürgermeister der Antragsgegnerin mit Datum unterschriftlich bestätigten Nachweise, daß die wesentlichen Verfahrensschritte durchgeführt wurden (Verfahrensnachweis) und daß der Bebauungsplan mit vorstehendem Inhalt beschlossen worden ist (Authentizitätsnachweis, zu diesen Ausfertigungsvoraussetzungen vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.4.1988, BauR 1988, 562 sowie VGH Bad.-Württ., Urteile vom 18.4.1989 -- 8 S 3128/88 --, vom 12.10.1988 -- 3 S 1379/88 -- u. v. 10.8.1984 -- 5 S 3119/83 --, NVwZ 1985, 206). - BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 3 S 307/90
Von einer Gefälligkeitsplanung ohne städtebaulichen Bezug kann keine Rede sein (vgl. dazu grundlegend BVerwGE 34, 301, 305; 45, 309, 312; 48, 56, 60). - VGH Baden-Württemberg, 10.08.1984 - 5 S 3119/83
Ausfertigung von Bebauungsplänen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 3 S 307/90
Der dem Senat vorliegende Originalbebauungsplan enthält -- mit einer Kordel untereinander verbunden und damit eine Gesamturkunde bildend -- die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sowie die vom Bürgermeister der Antragsgegnerin mit Datum unterschriftlich bestätigten Nachweise, daß die wesentlichen Verfahrensschritte durchgeführt wurden (Verfahrensnachweis) und daß der Bebauungsplan mit vorstehendem Inhalt beschlossen worden ist (Authentizitätsnachweis, zu diesen Ausfertigungsvoraussetzungen vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.4.1988, BauR 1988, 562 sowie VGH Bad.-Württ., Urteile vom 18.4.1989 -- 8 S 3128/88 --, vom 12.10.1988 -- 3 S 1379/88 -- u. v. 10.8.1984 -- 5 S 3119/83 --, NVwZ 1985, 206). - VGH Baden-Württemberg, 12.10.1988 - 3 S 1379/88
Ausfertigung von Bauleitplänen - Planübergreifender Nachbarschutz - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 3 S 307/90
Der dem Senat vorliegende Originalbebauungsplan enthält -- mit einer Kordel untereinander verbunden und damit eine Gesamturkunde bildend -- die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sowie die vom Bürgermeister der Antragsgegnerin mit Datum unterschriftlich bestätigten Nachweise, daß die wesentlichen Verfahrensschritte durchgeführt wurden (Verfahrensnachweis) und daß der Bebauungsplan mit vorstehendem Inhalt beschlossen worden ist (Authentizitätsnachweis, zu diesen Ausfertigungsvoraussetzungen vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.4.1988, BauR 1988, 562 sowie VGH Bad.-Württ., Urteile vom 18.4.1989 -- 8 S 3128/88 --, vom 12.10.1988 -- 3 S 1379/88 -- u. v. 10.8.1984 -- 5 S 3119/83 --, NVwZ 1985, 206). - VGH Baden-Württemberg, 18.04.1989 - 8 S 3128/88
Ausfertigung eines Bebauungsplans
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 3 S 307/90
Der dem Senat vorliegende Originalbebauungsplan enthält -- mit einer Kordel untereinander verbunden und damit eine Gesamturkunde bildend -- die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sowie die vom Bürgermeister der Antragsgegnerin mit Datum unterschriftlich bestätigten Nachweise, daß die wesentlichen Verfahrensschritte durchgeführt wurden (Verfahrensnachweis) und daß der Bebauungsplan mit vorstehendem Inhalt beschlossen worden ist (Authentizitätsnachweis, zu diesen Ausfertigungsvoraussetzungen vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.4.1988, BauR 1988, 562 sowie VGH Bad.-Württ., Urteile vom 18.4.1989 -- 8 S 3128/88 --, vom 12.10.1988 -- 3 S 1379/88 -- u. v. 10.8.1984 -- 5 S 3119/83 --, NVwZ 1985, 206). - VGH Baden-Württemberg, 06.12.1989 - 3 S 3188/89
Bebauungsplan - kein Nachteil bei Veränderung der Dachform
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.1997 - 5 S 1949/96
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Antragsbefugnis eines an das Plangebiet …
Rn. 21 Die Beschränkung der Aussicht auf die bisher freie Landschaft im Süden der vorhandenen Bebauung, die die Antragstellerin beklagt, ist im Regelfall als bloße Chance planungsrechtlich nicht geschützt (NK-Beschl. d. Senats v.14.05.1981 - 5 S 527/80 -, VBlBW 1981, 357; NK-Beschl.v. 30.07.1987 - 5 S 2906/86 -, VBlBW 1988, 72; VGH Bad.-Württ., NK-Beschl.v. 18.06.1990 - 3 S 307/90 -, VBlBW 1991, 25).Eine besonders schützenswerte Aussichtslage der Anlieger des Finkenwegs ist im übrigen nach Aktenlage nicht erkennbar und von der Antragstellerin auch nicht geltend gemacht (…zu solchen Ausnahmefällen vgl. etwa NK-Beschl. d. Senats v. 30.07.1987, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., NK-Beschl. v. 18.06.1990, a.a.O.; NK-Urt.v. 13.05.1997 - 8 S 2814/96).
- VGH Baden-Württemberg, 30.08.1993 - 8 S 773/93
Zum Nachteil iSd VwGO § 47 Abs 2 S 1 - lediglich befürchtete Änderung eines …
Der 5. Senat des beschließenden Gerichtshofs hat darüber hinaus bereits in seinem Normenkontrollbeschluß vom 30.7.1987, (5 S 2906/86 - VBlBW 1988, 73 = NVwZ-RR 1988, 72 = ZfBR 1988, 53 = BRS Bd. 47, 35) hervorgehoben, die Erfahrung der letzten Jahrzehnte, daß Flachdächer in Mitteleuropa gegen die Einflüsse der Witterung nur mit hohem Aufwand gesichert werden können, sei eine genügende planerische Rechtfertigung für die Änderung eines Bebauungsplans, die an Stelle von Flachdächern geneigte Dächer vorschreibt (ebenso Beschluß des 3. Senats v. 18.6.1990 - 3 S 307/90 -, VBlBW 1991, 25).Rn. 31 Dabei kann zugunsten der Antragsteller davon ausgegangen werden, daß der Bebauungsplan "E" in seiner 1974 beschlossenen Form bewußt auch im Interesse der Grundstückseigentümer eine bestimmte Höhenabwicklung vorsah, so daß die spätere Änderung der Aussichtsmöglichkeiten in einem Änderungsplan abwägungserhebliche Belange der Antragsteller berührte (…vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.1987, a.a.O.; Beschl. v. 18.6.1990 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.1991 - 3 S 1161/91
Zur Schutzwürdigkeit eines bislang nicht überplanten Grundstücks in Ortsrandlage; …
Anderes könnte allenfalls in Fällen gelten, in denen die Anschlußgrundstücke überplant sind und in denen der Plangeber die optische Verknüpfung zwischen Wohn- und Landschaftsschutzgebiet einschließlich der Aussichtslage zugunsten der Plangebietsbewohner in den Schutzbereich des Bebauungsplans einbezogen hat (zur drittschützenden Wirkung der Aussicht vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 18.6.1990 - 3 S 307/90 - und vom 30.7.1987 - 5 S 2906/86 --, VBlBW 1988, 72).
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