Rechtsprechung
| LG Landau/Pfalz, 06.07.2012 - 3 S 32/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 511 ZPO, § 517 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Sicherstellung der Übersendung fristgebundener Schriftsätze per Telefax durch Überprüfung der Empfängernummer - ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kontrollpflichten und Anweisungspflichten eines Rechtsanwalt bei Versendung eines schriftwahrenden Schriftsatzes per Telefax; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist wegen Verwendung einer falschen Faxnummer; Entnahme der Empfängernummer aus ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankenthal, 21.02.2011 - 3b C 492/10
- LG Landau/Pfalz, 06.07.2012 - 3 S 32/12
- BGH, 24.10.2013 - V ZB 155/12
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges …
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 06.07.2012 - 3 S 32/12
Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, dürfen jedoch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (BGH, Beschl. v. 21.10.2010, IX ZB 73/10, Rz. 16 f. m.w.N., zit. nach ). - BGH, 22.06.2010 - VIII ZB 12/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Organisation des …
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 06.07.2012 - 3 S 32/12
Insoweit die Kläger mit Schriftsatz vom 31.08.2011 vorgetragen haben, dass es seit dem 01.01.2006 tatsächlich und grundsätzlich ständige Handhabung in der Kanzlei des Klägervertreters sei, die Übereinstimmung des Sendeprotokolls mit der im Schriftstück des Empfangsgerichts angegebenen Telefaxnummer in der Akte zu kontrollieren, handelt es um ein Nachschieben von Gründen, das unzulässig ist (vgl. BGH, Beschl. v. 22.06.2010, VIII ZB 12/10, Rz. 14, zit. nach ). - BGH, 12.06.2012 - VI ZB 54/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist: …
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 06.07.2012 - 3 S 32/12
Die Überprüfung der Richtigkeit der im Sendebericht ausgewiesenen Empfängernummer ist anhand eines aktuellen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle vorzunehmen, aus dem bzw. der die Fax-Nummer des Gerichts hervorgeht, für das die Sendung bestimmt ist (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 12.06.2012 - VI ZB 54/11, BeckRS 2012 14572, Rz. 7 m.w.N.).
- BGH, 27.03.2012 - VI ZB 49/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Überprüfung der Faxnummer des …
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 06.07.2012 - 3 S 32/12
Dem haben sich weitere Senate des Bundesgerichtshofs angeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - VI ZB 49/11, Rn. 7 m.w.N., zit. nach ). - BGH, 14.10.2010 - IX ZB 34/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle des Anwalts bei Entnahme …
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 06.07.2012 - 3 S 32/12
Rn. 9 Für den Fall, dass die Telefaxnummer des Empfängergerichts aus einem Schreiben des Gerichts aus der Akte entnommen wird, gilt nach neuerer Rspr. nichts anderes: Der IX. Zivilsenat hat in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2010 (IX ZB 34/10, NJW 2011, 312) erhöhte Anforderungen an die Organisation der Ausgangskontrolle entwickelt, die dahin gehen, dass das Büropersonal angewiesen wird, die angegebene Faxnummer noch einmal auf ihre Zuordnung zu dem vom Rechtsanwalt bezeichneten Empfangsgericht zu überprüfen. - BGH, 23.05.2012 - VII ZB 58/10
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei versehentlicher Versendung des …
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 06.07.2012 - 3 S 32/12
Danach ist bei der Entnahme der Empfängernummer aus einem von diesem stammenden, bei der Akte befindlichen Schreiben stets eine - zweifache - Kontrolle des Inhalts vorzunehmen, ob die gewählte Nummer mit der in dem Schreiben enthaltenen Nummer übereinstimmt und ob es sich bei dem Schreiben tatsächlich um ein solches des Empfängers handelt (vgl. so BGH, Beschl. v. 23.05.2012, VII ZB 58/10, BeckRS 2012, 11977, Rz. 10).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LG Bamberg, 09.11.2012 - 3 S 32/12 |
Verfahrensgang
- AG Haßfurt, 14.02.2012 - 2 C 347/10
- LG Bamberg, 09.11.2012 - 3 S 32/12
- BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12
Wird zitiert von ...
- AG Haßfurt, 18.09.2012 - 2 C 249/12
Schadensersatz wegen Beseitigung einer Ölspur auf einer öffentlichen Straße: …
Aus Rechtsgründen ist eine Beweiserhebung durch Sachverständigenbegutachtung hinsichtlich der Erforderlichkeit und Angemessenheit des durch das Ölabreinigungsverfahren verursachten Kostenaufwands daher dann entscheidungsunerheblich, wenn der in Rechnung gestellte Betrag wegen Beachtung der vorgennannten Grundsätze als zur Schadensbeseitigung "erforderlicher" Geldbetrag im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1, 2 BGB anzusehen ist (Ebenso in ständiger Rspr. Landgericht Bamberg, Urteil v. 04.11.2011 - 3 S 61/11; Urteil v. 09.11.2012 - 3 S 32/12; Urteil v. 05.10.2012 - 3 S 43/12; Amtsgericht Haßfurt, Urteil v. 14.02.2012 - 347/10; Urteil v. 09.03.2012 - 2 C 607/11; Amtsgericht Forchheim, Urteil v. 07.06.2011 - 70 C 704/10).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".