Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 20.12.1994 - 3 S 3302/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für ein Sechsfamilienwohnhaus, das die nach BauO BW § 6 erforderliche Abstandsflächentiefe nicht einhält; zur Abgrenzung Dachaufbau/Außenwandfläche; Streitwert des Hauptverfahrens ist auch im vorläufigen ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 6 Abs. 4 LBO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 17.10.1994 - 2 K 3060/94
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.1994 - 3 S 3302/94
Papierfundstellen
- VBlBW 1995, 109 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1994 - 3 S 3302/94
Ob die nachbarlichen Interessen dabei fehlerfrei gewürdigt wurden, ist nach den zum Gebot der Rücksichtnahme entwickelten Grundsätzen zu beurteilen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.9.1986, BauR 1987, 70). - VGH Baden-Württemberg, 20.01.1992 - 3 S 2677/91
Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen - Befreiung aus Gründen des Gemeinwohls
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1994 - 3 S 3302/94
Insoweit gelten die zum Nachbarschutz von Baugrenzen entwickelten Grundsätze entsprechend, nach denen Baugrenzen regelmäßig nachbarschützende Wirkung nur zu Gunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn entfalten (vgl. z.B. Beschluß des erk. Senats vom 20.1.1992 - 3 S 2677/91 - m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 07.02.1990 - 3 S 3576/88
Zum Grenzabstand bei Aufstockung des rückwärtigen Grenzanbaus einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1994 - 3 S 3302/94
Das Schmalseitenprivileg des Bauherrn führt nicht zu einer weiteren Halbierung auch des nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe nach § 6 Abs. 5 Satz 4 LBO bis zu einem Mindestmaß von 2, 50 m (vgl. Urteil des erk. Senats vom 7.2.1990 - 3 S 3576/88 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2010 - 7 B 201/10
Abstandflächenrechtliche Privilegierung eines Dachaufbaus bei fehlendem Rücktritt …
Rn. 11 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Januar 2004 10 B 1811/03 -, BRS 67 Nr. 127; OVG Saarl., Urteil vom 3. Mai 1994 - 2 R 13/92 -, BRS 56 Nr. 104, und Beschluss vom 23. Februar 1994 - 2 W 5/94 -, BRS 56 Nr. 184; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20. Dezember 1994 - 3 S 3302/94 -, BRS 56 Nr. 105. - VGH Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 5 S 2484/96
Abstandsflächenberechnung: Dachaufbau und Bestimmung der Wandhöhe
In der Rechtsprechung (vgl VGH Bad-Württ, Beschl v 10.12.1994 - 3 S 3302/94) ist anerkannt, daß eine in den Bereich des Dachgeschosses heraufgezogene, giebelförmige Ausprägung der Außenwand, die gegenüber den darunterliegenden Teilen der Außenwand des Erdgeschosses und/oder Dachgeschosses nicht zurücktritt, keinen Dachaufbau darstellt, sondern Teil der Außenwand ist; für sie ist die erforderliche Tiefe der Abstandsfläche gemäß § 6 Abs. 4 und 5 LBO aF gesondert von den übrigen Teilen der Außenwand zu ermitteln.
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