Rechtsprechung
| LG Osnabrück, 19.12.2008 - 3 S 413/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,80227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13
Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim …
Die Gegenmeinung, wonach UPE-Aufschläge und Verbringungskosten nur ersatzfähig sein sollen, wenn sie tatsächlich anfallen (vgl. hierzu LG Osnabrück, Urteil vom 19. Dezember 2008 - 3 S 413/08, zit. nach juris; LG Hannover, NZV 2009, 186; LG Lübeck, NZV 2010, 517; LG Hamburg, Beschluss vom 17. April 2012 - 302 S 84/11, zit. nach juris;… Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 249 Rn. 14;… Burmann/Heß aaO § 249 BGB Rn. 97 m.w.N. zur Rspr. einzelner Amtsgerichte), überzeugt nicht. - LG Hanau, 09.04.2010 - 2 S 281/09
Verkehrsunfall - fiktive Verbringungskosten sowie fiktive UPE-Aufschläge
Diesen Nachweis könne der Geschädigte - anders als hinsichtlich der reinen Reparaturkosten - nicht schon mittels Sachverständigengutachtens erbringen, sondern es müsse konkret der Beweis für die Unausweichlichkeit der Ausgaben erbracht werden (Wagner, NZV 1999, 358 ff.; OLG Düsseldorf, 1 U 126/00 hinsichtlich der Verbringungskosten; LG Osnabrück, 3 S 413/08; LG Hannover, 14 S 83/07). - LG Oldenburg, 31.07.2014 - 9 S 376/14
Fiktive Abrechnung und Verbringungskosten / UPE-Aufschläge
Soweit die Beklagte zur Begründung ihrer Gegenposition auf die vereinzelten Entscheidungen des LG Osnabrück, Urteil vom 19-12-2008 - 3 S 413/08 und des LG Oldenburg, Urteil vom 15.06.2011 - 3 S 493/10 verweist, ist dies nicht geeignet eine andere Beurteilung der Sach- und Rechtslage zu rechtfertigen. - LG Würzburg, 01.02.2012 - 43 S 1748/11 Diesen Nachweis könne der Geschädigte - anders als hinsichtlich der reinen Reparaturkosten - nicht schon mit einem Sachverständigengutachten erbringen, sondern es müsse konkret der Beweis für die Unausweichlichkeit der Ausgaben erbracht werden (Wagner, NZV 1999, 358 ff.; LG Osnabrück, Az.: 3 S 413/08; LG Hannover, Az.: 14 S 83/07).
- AG Vaihingen/Enz, 10.10.2014 - 1 C 308/14 b) Nach der gegenteiligen Auffassung sind UPE-Aufschläge und Verbringungskosten nur dann ersatzfähig, wenn sie tatsächlich angefallen sind oder nachgewiesen wurde, dass diese bei der Reparatur zwingend anfallen würden, diesen Nachweis könne der Geschädigte - anders als hinsichtlich der reinen Reparaturkosten - nicht schon mittels Sachverständigengutachtens erbringen, sondern es müsse konkret der Beweis für die Unausweichlichkeit der Ausgaben erbracht werden (Wagner, NZV 1999, 358 ff,; OLG Düsseldorf, 1 U 126/00 hinsichtlich der Verbringungskosten; LG Osnabrück, 3 S 413/08).
dejure.org
Übersicht LG Osnabrück
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.