Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - 3 S 45.13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 50 Abs 3 S 1 Nr 1 SchulG BB, § 53 Abs 1 SchulG BB, § 53 Abs 4 S 2 Nr 3 SchulG BB, § 6 Abs 4 SekIV BB, § 50 Abs 3 S 2 Nr 2 SekIV BB
Anordnungsgrund für Beschulungsanspruch gegen eine Schule bei Aufnahme in eine andere Schule derselben Schulform; Vergabe zusätzlicher Plätze an diejenigen, die Schulaufnahmeablehnung nicht hingenommen haben - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 50 Abs 3 S 1 Nr 1 SchulG BB, § 53 Abs 1 SchulG BB, § 53 Abs 4 S 2 Nr 3 SchulG BB, § 6 Abs 4 SekIV BB, § 50 Abs 3 S 2 Nr 2 SekIV BB, § 50 Abs 3 S 4 SekIV BB, § 123 Abs 1 S 2 VwGO
Oberschule; Aufnahme in die -; Schulform; einstweilige Anordnung; Eilverfahren; Wunschschule; Erstwunsch; Zweitwunsch; Elternwunsch; Bedeutung des -; Anordnungsgrund; Nachteil; wesentlich (bejaht); Verteilung aufgedeckter Plätze nur an Bewerber im einstweiligen ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 19.07.2013 - 12 L 287/13
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - 3 S 45.13
Wird zitiert von ... (43) Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin, 17.12.2004 - 8 S 110.04
Anspruch auf vorläufige Aufnahme eines Kindes in die Vorklasse einer Grundschule; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - 3 S 45.13
Zusätzliche Plätze, die als Ausgleich für rechtswidrig belegte Plätze bereitgestellt werden müssen, sind daher (gerade) an diejenigen Bewerber zu vergeben, die die Abweisung nicht hingenommen haben (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 -, juris Rn. 16).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - 19 B 1066/16
Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung im Schulaufnahmeverfahren zur …
Rn. 14 OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2014 - OVG 3 S 56.14 -, NVwZ-RR 2015, 36, juris, Rdn. 2, und vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 -, juris, Rdn. 4; vgl. auch Sächs. OVG, a. a. O., Rdn. 2; ferner VG Münster, Beschluss vom 6. August 2014 - 1 L 539/14 -, juris, Rdn. 56. - OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2017 - 3 S 74.17
Keine Geschlechterquote bei der Aufnahme in ein grundständiges Gymnasium
Übersteigt die Zahl der erfolgreichen Rechtsschutzanträge die Zahl der im gerichtlichen Verfahren aufgedeckten, rechtswidrig vergebenen Schulplätze, so ist eine Verlosung unter den Schülerinnen und Schülern durchzuführen, die im einstweiligen Anordnungsverfahren obsiegt haben (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 6, und Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9; OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 - juris Rn. 16). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2020 - 3 S 81.20
Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 einer Schule mit besonderer …
Begehrt ein abgelehnter Bewerber im Wege einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Aufnahme in die Grundschule oder in die Sekundarstufe I und kommt das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass das Aufnahmeverfahren rechtsfehlerhaft durchgeführt worden ist und ein Schulplatz nicht an eine bestimmte Schülerin oder einen bestimmten Schüler hätte vergeben werden dürfen, wird dieser Platz im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot zur effektiven Rechtsschutzgewährung (Art. 19 Abs. 4 GG) grundsätzlich so behandelt, als sei er noch zu besetzen, soweit die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs gewährleistet werden kann (vgl. st. Rspr. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 13. Oktober 2017 - OVG 3 S 74.17 - juris Rn 3 f.;… Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 79.19 - juris Rn. 12 ff.).Ziel des gerichtlichen Rechtsschutzes ist es in diesem Zusammenhang, die eingetretene Rechtsverletzung - soweit zumutbar zu leisten - auszugleichen und den Rechtsschutzsuchenden so zu stellen, wie er ohne den behördlichen Fehler stünde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 7. September 2011 - OVG 3 S 102.11 - juris Rn. 13; OVG Berlin…, Beschluss vom 26. November 2004 - OVG 8 S 109.04 - juris Rn. 12), wobei hierbei grundsätzlich allein die Bewerber in den Blick nehmen sind, die gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes vorgegangen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9).
Rn. 20 Die Rechtsprechung zur Durchführung eines (virtuellen) neuen Losverfahrens bei fehlerhafter Durchführung eines Losverfahrens im Auswahlverfahren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. August 2008 - OVG 3 S 75.08 - Beschluss vom 19. September 2011 - OVG 3 S 113.11 - juris Rn. 4 f.;… Beschluss vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 - juris Rn. 3 f.;… Beschluss vom 27. August 2020 - OVG 3 S 77/20 - juris Rn. 6; OVG Berlin…, Beschluss vom 26. November 2004 - OVG 8 S 109.04 - juris Rn. 12) kommt in der hier vorliegenden Konstellation ebenso wenig zum Tragen wie der Grundsatz, dass die infolge rechtswidriger Vergabe fiktiv freien Schulplätze an die im Eilverfahren erfolgreichen Bewerber unabhängig davon zu vergeben sind, welchen Platz diese ursprünglich als Nachrücker hatten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 79.19 - juris Rn. 14;… Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 7;… Beschluss vom 27. September 2013 - OVG 3 S 50.13 - juris Rn. 7; Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9; OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 - juris Rn. 16).
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 3 S 55.15
Grundschule; Aufnahme; Schule besonderer pädagogischer Prägung; …
Übersteigt die Zahl der erfolgreichen Rechtsschutzanträge die Zahl der im gerichtlichen Verfahren aufgedeckten, rechtswidrig vergebenen Schulplätze, so ist eine Verlosung unter den Schülerinnen und Schülern durchzuführen, die im einstweiligen Anordnungsverfahren obsiegt haben (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 -, juris Rn. 9; OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 -, juris Rn. 16).Das Nachrückverfahren dient grundsätzlich der Auffüllung eines Kontingents, wenn ein rechtmäßig besetzter Platz außerhalb des gerichtlichen Verfahrens frei wird (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. September 2013 - OVG 3 S 50.13 -, juris Rn. 7 und vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 -, juris Rn. 9; OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 -, juris Rn. 16).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 3 S 79.19
Aufnahme in eine Schule besonderer pädagogischer Prägung; Fehler im …
Diese Rechtsverletzung wird regelmäßig dadurch kompensiert, dass derjenige Bewerber, der gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes vorgegangen ist, nunmehr den fiktiven freien Platz erhält (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 6 ff.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9; OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 - juris Rn. 16).Das Nachrückverfahren dient grundsätzlich nur der Auffüllung eines Kontingents, wenn ein rechtmäßig besetzter Platz außerhalb des gerichtlichen Verfahrens frei wird (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 7;… vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. September 2013 - OVG 3 S 50.13 - juris Rn. 7 und vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9; OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 - juris Rn. 16).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2019 - 3 S 91.19
Auslegung eines Schulaufnahmebegehrens
Vielmehr setzt es das Aufnahmeverfahren fort (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. November 2017 - OVG 3 S 77.17 -), indem es zur Auffüllung eines geplanten Kontingents führt, wenn ein rechtmäßig besetzter Platz außerhalb des gerichtlichen Verfahrens frei wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 7;… Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 79.19 - juris Rn. 14).Welchen Platz die im Eilverfahren erfolgreichen Bewerber aufgrund der Aufnahmeentscheidung ursprünglich als Nachrücker innehatten, ist hierbei grundsätzlich ohne Belang (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 79.19 - juris Rn. 14).
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2014 - 3 S 56.14
Integrierte Sekundarschule; Aufnahmeverfahren Jahrgangsstufe 7; …
Rechtswidrig nicht besetzte Schulplätze sind - ebenso wie zusätzliche Plätze, die an der gewünschten Schule als Ausgleich für rechtswidrig belegte Plätze bereit gestellt werden müssen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 -) - an diejenigen Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die die Ablehnung der Aufnahme in die gewünschte Schule nicht hingenommen haben.Zusätzliche Plätze, die als Ausgleich für rechtswidrig vergebene bereitgestellt werden müssen, oder zu Unrecht nicht besetzte Plätze sind daher (gerade) an diejenigen Bewerber zu vergeben, die ihre Abweisung nicht hingenommen haben (vgl. Beschluss des Senats vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9, …und Beschluss des Senats vom 27. September 2013 - OVG 3 S 50.13 - juris Rn. 7).
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2013 - 3 S 50.13
Punktesystem zur Schülerauswahl bei Ausschöpfung der Schulaufnahmekapazität; …
Angesichts dessen, dass die Antragstellerin zu 1. bei Zurückweisung ihres vorläufigen Rechtsschutzbegehrens - ggf. nur bis zu einer anderweitigen Entscheidung im Klageverfahren - weiterhin nicht die von ihr gewünschte Schule, sondern die in K... gelegene Schule besuchen müsste, der sie vom Staatlichen Schulamt zugewiesen wurde, ist nicht nur der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Anordnungsgrund gegeben (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 -, juris, Rn. 3 f.), sondern ist es nach Art. 19 Abs. 4 GG geboten, die Rechtsverletzung der Antragstellerin zu 1. in Folge des rechtswidrigen Auswahlverfahrens und damit ihren Anordnungsanspruch zu unterstellen.Zusätzliche Plätze, die als Ausgleich für rechtswidrig belegte Plätze bereitgestellt werden müssen, sind daher (gerade) an diejenigen Bewerber zu vergeben, die - wie hier die Antragstellerin zu 1. - die Abweisung nicht hingenommen haben (vgl. Beschluss des Senats vom 4. September 2013, a.a.O., Rn. 9; OVG Berlin…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - OVG 8 S 110.04 -, juris Rn. 16).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2020 - 3 S 61.20
Grundschule; Aufnahmekapazität; Schule für gemeinsames Lernen; Frequenzabsenkung; …
Begehrt ein abgelehnter Bewerber im Wege einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Aufnahme in die Grundschule und kommt das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass das Aufnahmeverfahren rechtsfehlerhaft durchgeführt worden ist und ein Schulplatz nicht an eine bestimmte Schülerin oder einen bestimmten Schüler hätte vergeben werden dürfen, wird dieser Platz im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot zur effektiven Rechtsschutzgewährung (Art. 19 Abs. 4 GG) grundsätzlich so behandelt, als sei er noch zu besetzen, soweit die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs gewährleistet werden kann (vgl. st. Rspr. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 13. Oktober 2017 - OVG 3 S 74.17 - juris Rn 3 f.;… Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 79.19 - juris Rn. 12 ff.).Ziel des gerichtlichen Rechtsschutzes ist es in diesem Zusammenhang, die eingetretene Rechtsverletzung - soweit zumutbar zu leisten - auszugleichen und den Rechtsschutzsuchenden so zu stellen, wie er ohne den behördlichen Fehler stünde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 7. September 2011 - OVG 3 S 102.11 - juris Rn. 13; OVG Berlin…, Beschluss vom 26. November 2004 - OVG 8 S 109.04 - juris Rn. 12), wobei hierbei grundsätzlich allein die Bewerber in den Blick nehmen sind, die gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes vorgegangen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2020 - 3 S 61.20
Vorläufige Aufnahme in eine Grundschule im Wege einstweiligen Rechtsschutzes: …
Begehrt ein abgelehnter Bewerber im Wege einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Aufnahme in die Grundschule und kommt das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass das Aufnahmeverfahren rechtsfehlerhaft durchgeführt worden ist und ein Schulplatz nicht an eine bestimmte Schülerin oder einen bestimmten Schüler hätte vergeben werden dürfen, wird dieser Platz im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot zur effektiven Rechtsschutzgewährung (Art. 19 Abs. 4 GG) grundsätzlich so behandelt, als sei er noch zu besetzen, soweit die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs gewährleistet werden kann (vgl. st. Rspr. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 13. Oktober 2017 - OVG 3 S 74.17 - juris Rn 3 f.;… Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 79.19 - juris Rn. 12 ff.).Ziel des gerichtlichen Rechtsschutzes ist es in diesem Zusammenhang, die eingetretene Rechtsverletzung - soweit zumutbar zu leisten - auszugleichen und den Rechtsschutzsuchenden so zu stellen, wie er ohne den behördlichen Fehler stünde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 7. September 2011 - OVG 3 S 102.11 - juris Rn. 13; OVG Berlin…, Beschluss vom 26. November 2004 - OVG 8 S 109.04 - juris Rn. 12), wobei hierbei grundsätzlich allein die Bewerber in den Blick nehmen sind, die gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes vorgegangen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2021 - 3 S 107.21
Anspruch auf Aufnahme in eine Grundschule zum Schuljahr 2021/2022
- VG Potsdam, 19.08.2014 - 12 L 692/14
- VG Berlin, 01.09.2023 - 20 L 190.23
- VG Berlin, 28.07.2026 - 17 L 238.26
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 92.20
Rechtmäßigkeit der Klassenfrequenz; (kein) sonderpädagogischer Förderbedarf bei …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 3 S 50.14
Übergang in die Sekundarstufe I; Schulplatzvergabe an Zweitwunschbewerber mit …
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2020 - 3 S 90.20
Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule: Anordnungsgrund bei …
- VG Cottbus, 11.08.2023 - 1 L 232/23
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2020 - 3 S 94.20
Weiterführende allgemeinbildende Schule; Antrag auf einstweilige Anordnung; …
- VG Berlin, 07.08.2026 - 17 L 244.26
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2020 - 3 S 96.20
Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule: Anordnungsgrund bei …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 3 S 71.17
Auswahlentscheidung zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 bei Übernachfrage; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2020 - 3 S 95.20
Weiterführende allgemeinbildende Schule; Antrag auf einstweilige Anordnung; …
- VG Berlin, 21.08.2014 - 9 L 331.14
Vorläufige Aufnahme in die Schulanfangsphase der Grundschule
- VG Frankfurt/Main, 12.08.2024 - 7 L 2198/24
Kein Anspruch auf vorrangige Aufnahme eines Schülers an seiner Wunschschule …
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.11.2022 - 3 S 70.22
Schulrecht: Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Aufnahme an einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2024 - 3 S 67.24
Pflicht zur vorläufigen Aufnahme eines Schülers in die 7. Klasse
- VG Berlin, 25.08.2024 - 39 L 170.24
- VG Berlin, 25.08.2025 - 17 L 441.25
- VG Berlin, 30.08.2024 - 39 L 182.24
- VG Berlin, 25.08.2024 - 39 L 252.24
- VG Berlin, 25.08.2024 - 39 L 251.24
- VG Berlin, 24.08.2024 - 39 L 168.24
- VG Berlin, 24.08.2023 - 20 L 115.23
- VG Berlin, 23.08.2023 - 20 L 112.23
- VG Berlin, 23.08.2023 - 20 L 91.23
- VG Berlin, 23.08.2023 - 20 L 93.23
- VG Berlin, 29.08.2024 - 39 L 85.24
- VG Berlin, 23.08.2023 - 20 L 95.23
- VG Berlin, 28.08.2025 - 17 L 543.25
- VG Berlin, 28.08.2025 - 17 L 523.25
- VG Berlin, 28.08.2025 - 17 L 433.25
- VG Berlin, 23.08.2023 - 20 L 106.23
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".