Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 17.09.1997 - 3 S 497/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3; VwGO § 114 S. 2; SächsGemO § 49 Abs. 1 S. 1; SächsKomWG § 26 Abs. 1, § 45 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bürgermeisterwahl; Gültigkeit; Mitarbeit im MfS; Umfang gerichtlicher Kontrolle; Einzelfall; Bewährungsprognose; Gesamtwürdigung
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Sachsen, 22.01.2008 - 4 B 332/07
Bürgermeisterwahl in Bannewitz ist wirksam
Bei der zweistufigen Prüfung der Wählbarkeitsvoraussetzung eines Bürgermeisters in verfassungskonformer Auslegung von § 49 Abs. 1 SächsGemO i. V. m. § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsBG unterliegt die Prognose zur Verfassungstreue des Wahlbewerbes als wertende Beurteilung der Rechtsaufsichtsbehörde einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (wie SächsOVG, Urt. v. 17.9.1997, SächsVBl. 1998, 157).Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist der Kläger, der unstreitig für das MfS tätig war, als Bürgermeister nicht wählbar (vgl. bereits SächsOVG, Urt. v. 17.9.1997, SächsVBl. 1998, 157, 158).
Die Prognose zur Verfassungstreue des Wahlbewerbers ("Bewährungsprognose") beruht notwendigerweise auf einer wertenden Beurteilung der Rechtsaufsichtsbehörde, wobei sich die gerichtliche Überprüfung auf die Fragen beschränkt, ob die Behörde von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemeingültige Wertmaßstäbe missachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. SächsOVG, Urt. v. 17.9.1997, SächsVBl. 1998, 157, 160 f.;… ThürOVG, Urt. v. 14.10.2003, LKV 2004, 569, 572).
Mit Blick auf den zwischenzeitlich eingetretenen Zeitablauf kommt der in den vorgelegten Akten dokumentierten und im Wahlprüfungsbescheid (S. 6 f.) wiedergegebenen IM-Tätigkeit des Klägers nach Überzeugung des Senats - auch im Vergleich mit den vom vormals für Kommunalrecht zuständigen 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts entschiedenen "Bürgermeisterfällen" (Urt. v. 17.9.1997, SächsVBl. 1998, 157: Wählbarkeit verneint;… Urt. v. 17.9.197, LKV 1998, 68: Wählbarkeit bejaht) - insgesamt kein so großes Gewicht mehr zu, dass sie zur Ungültigkeit der - in Kenntnis der IM-Vergangenheit des Klägers - durchgeführte Bürgermeisterwahl führt.
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.1998 - 2 S 591/95
Rücknahme der Ernennung; Tätigkeit für das MfS; persönliche Eignung; …
Aus diesem Grund muß hier nicht entschieden werden, ob § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsBG nach Wortlaut und Sinn dahin ausgelegt werden kann und muß, daß er eine ergebnisoffene Einzelfallprüfung zuläßt und demzufolge mit der höherrangigen Norm des Art. 119 Satz 2 Nr. 2 SächsVerf in Einklang steht (vgl. zu Letzterem, SächsVerfGH, Beschl. v. 20.2.1997, SächsVBl. 1997, 115 [119]; BVerfG, Beschl. v. 11.5.1994, LKV 1994, 332 , SächsOVG, Urt. v. 17.9.1997 - 3 S 497/95).Danach kann das Gericht die Entscheidung des Dienstherrn nur daraufhin überprüfen, ob dieser den anzuwendenden Begriff verkannt und die durch das Gesetz gezogenen Grenzen des Beurteilungsspielraums überschritten hat, ob der Beurteilung ein unzutreffender Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.1962, BVerwGE 15, 39 [40]; SächsOVG, Urt. v. 17.9.1997 - 3 S 497/95).
Allerdings kann der Dienstherr entsprechend § 114 Satz 2 VwGO i. d. F. d. 6. VwGOÄndG vom 1.11.1996 (BGBl. I S. 1626) hinsichtlich der Rücknahmeverfügung seine der Eignungsbeurteilung zugrunde liegenden Erwägungen noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 17.9.1997 - 3 S 497/95), was übrigens schon nach der bisherigen Rechtslage zulässig war, sofern die nachträglich angegebenen Gründe schon bei Erlaß des Verwaltungsaktes vorlagen, diese Heranziehung, keine Wesensänderung des angefochtenen Verwaltungsaktes bewirkte und der Betroffenen nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wurde (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.1997, DÖV 1997, 1006 [1007] und Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses [6.Ausschuß], BT-Drucks. 13/5098 S. 24).
- OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03
Kommunalwahlrecht; Rechtswidrige Unwirksamkeitserklärung einer Wahl zum …
Die Prognose, ob der Betroffene in Zukunft die Gewähr dafür bietet, dass er seine Amtsführung im Sinne der Verfassung ausübt, entzieht sich letztlich einer Qualifizierung nach den Kriterien von "richtig oder falsch", die Richtigkeit der Prognose kann erst in Zukunft ermittelt und bestätigt werden (vgl. ausführlich zur dogmatischen Begründung: SächsOVG, Urteil vom 17. September 1997 - 3 S 497/95 -, SächsVBl 1998, 157).In diesem Zusammenhang ist die Prüfung des Gerichts allein darauf beschränkt, ob die Behörde den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 BVerfGE 39, 334; BVerwG, Urteil vom 21. November 1980 - 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176; SächsOVG, Urteil vom 17. September 1997 - 3 S 497/95 -, a. a. O.).
- VG Dresden, 07.05.2009 - 5 L 42/09
Verwaltungsgericht Dresden verpflichtet Sächsische Staatskanzlei zur Erteilung …
So wird gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 SächsBG widerleglich vermutet, dass ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen, den bewaffneten Organen und Kampfgruppen sowie sonstigen staatlichen oder gemeindlichen Dienststellen oder Betrieben der ehemaligen DDR, insbesondere den Abteilungsleitern der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitgliedern der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und Leitern diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Eignung fehlt (vgl. zur Auslegung: SächsOVG, Beschl. v. 5.7.2000, 2 B 110/00, sowie die Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung v. 14.12.1994 zur Prüfung der persönlichen Eignung im Beamtenverhältnis, SächsABl. 1995, 40 ff; vgl. a. SächsOVG, urt. v. 22.1.2008, 4 B 332/07, [...];… Urt. v. 17.9.1997, 3 S 150/97, [...]; 3 S 497/95, [...] zur Wählbarkeit von Bürgermeistern). - OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 494/03 Die Prognose, ob der Betroffene in Zukunft die Gewähr dafür bietet, dass er seine Amtsführung im Sinne der Verfassung ausübt, entzieht sich letztlich einer Qualifizierung nach den Kriterien von "richtig oder falsch", die Richtigkeit der Prognose kann erst in Zukunft ermittelt und bestätigt werden (vgl. ausführlich zur dogmatischen Begründung: SächsOVG, Urteil vom 17. September 1997 - 3 S 497/95 -, SächsVBl. 1998, 157).
In diesem Zusammenhang ist die Prüfung des Gerichts allein darauf beschränkt, ob die Behörde den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] ; BVerwG, Urteil vom 21. November 1980 - 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176; SächsOVG, Urteil vom 17. September 1997 - 3 S 497/95 -, a. a. O.).
- VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 151-IX-07
Abgeordnetenanklage, Aberkennung des Mandats, Art. 118 Abs. 1 Nr. 2 SächsVerf, …
Sie fordert die Vornahme einer zukunftsbezogenen, umfassenden, alle beachtlichen Aspekte des jeweiligen Falls einbeziehenden Prüfung, wobei ihr Ergebnis durch die Tätigkeit für das MfS nicht im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Untragbarkeit vorgeprägt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Februar 1997 - Vf. 25-IV-96, JbSächsOVG 5, 80 [90]; vgl. auch Sächs- OVG, SächsVBl. 1998, 157 [159]; SächsOVG, Urteil vom 22. Januar 2008 - 4 B 332/07).
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