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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2013 - 3 S 52.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25289
OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2013 - 3 S 52.13 (https://dejure.org/2013,25289)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.09.2013 - 3 S 52.13 (https://dejure.org/2013,25289)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. September 2013 - 3 S 52.13 (https://dejure.org/2013,25289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Monoedukativer Sportunterricht in der Sekundarstufe I

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 4 Abs 9 SchulG BE, Art 3 Abs 2 S 1 GG, Art 3 Abs 3 S 1 GG
    Schülerin; J.-Schule; Sportunterricht; Monoedukation; Koedukation; Diskriminierung wegen des Geschlechts; Gleichheitsgrundsatz; Wahlrecht zum Übertritt in die Jungengruppe; Beurteilungsspielraum; wissenschaftlich kontroverse Diskussion; Nachteil; Rahmenlehrplan Sport; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sportunterricht - Monoedukation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Nach Geschlechtern getrennter Sportunterricht an Berliner Schulen zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sportunterricht - getrennt nach Mädchen und Jungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Monoedukativer Sportunterricht an Berliner Schule nicht zu beanstanden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Monoedukativer Sportunterricht an Berliner Schule nicht zu beanstanden

  • bista.de (Kurzinformation)

    Mädchen haben keinen Anspruch auf Teilnahme am Jungensportunterricht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach Geschlechtern getrennter Sportunterricht an Berliner Schulen zulässig - Schülerinnen und Schüler an Berliner Schulen haben keinen Anspruch auf koedukativen Sportunterricht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit eines monoedukativen Sportunterrichts in der Sekundarstufe I mit der Ermächtigung des Gesetzgebers bzgl. Erteilung eines nach Geschlechtern getrennten Unterrichts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 98
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.01.2013 - 6 C 6.12

    Privatschulfreiheit; Ersatzschulbegriff; Erziehungsziel als Lehrziel im Sinne von …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2013 - 3 S 52.13
    Der der Schule in § 4 Abs. 9 SchulG eingeräumte Beurteilungsspielraum wird durch dieses Vorgehen angesichts der in der Fachwissenschaft kontrovers geführten Debatte über Vor- und Nachteile koedukativen Unterrichts nicht überschritten (…vgl. dazu z.B. Stürzer, Monika, Zur Debatte um Koedukation, Monoedukation und reflexive Koedukation, in: Stürzer, Monika/ Roisch, Henrike et al., Geschlechterverhältnisse in der Schule, 2003, S. 171, insbes. S. 176 ff.;… Waburg, Wiebke, Zwischen Legitimationszwang und Normalitätserleben, Weiblichkeitskonstruktionen von Schülerinnen monoedukativer Schulen, in: Herwartz-Emden, Leonie et al., Mädchen in der Schule, 2010, S. 85 ff., insbes. S. 114 ff.; ebenso BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 6 C 6.12 -, juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.03.1973 - VII B 107.71

    Befugnis der Länder bei der Auswahl von Schulbücher für den Unterrichtsgebrauch …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2013 - 3 S 52.13
    Der Schule ist bei der Beantwortung der Frage, was pädagogisch sinnvoll ist und was einer zielgerichteten Förderung dient, im Hinblick auf die insoweit erforderliche pädagogisch-wissenschaftliche bzw. fachliche Bewertung ein Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. dazu schon BVerwG, Beschluss vom 13. März 1973 - VII B 107.71 -, juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - 3 L 67.13

    Streitwert bei Aufnahme in eine Oberschule; Erhöhung wegen Vorwegnahme der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2013 - 3 S 52.13
    Der Senat geht hier von dem doppelten Auffangwert aus, der im schulrechtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahren auch bei einer Vorwegnahme der Hauptsache regelmäßig zu halbieren ist (st. Rsp., vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 5. September 2013 - OVG 3 L 67.13 -).
  • BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19

    Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im …

    ob die Schülerinnen und Schüler nach Geschlechtern getrennt oder gemeinsam unterrichtet werden sollten, beispielsweise um eine gleichberechtigte Entwicklungsförderung von Mädchen und Jungen zu erreichen und Geschlechtergrenzen zu überwinden bzw. um Rücksicht auf die unterschiedliche Entwicklung von Schülerinnen und Schülern in der Adoleszenz zu nehmen, eine Frage der Sportpädagogik ist, die im Übrigen in der Wissenschaft unterschiedlich beantwortet wird (…vgl. hierzu etwa BVerwG 30. Januar 2013 - 6 C 6/12 - Rn. 32, BVerwGE 145, 333; OVG Berlin-Brandenburg 18. September 2013 - OVG 3 S 52.13 - Rn. 7 f.;… VG Berlin 22. Mai 2014 - 3 K 515.13 - Rn. 22), kann der Beklagte nach Art. 90 BayEUG nicht an den für die öffentlichen Schulen geltenden Lehrplan PLUS gebunden werden.

    Rn. 56 (cc) Die von der Privatschulfreiheit umfasste Freiheit der Methoden- und Formenwahl führt angesichts der in der Wissenschaft kontrovers diskutierten Frage, ob Schul(sport)unterricht bevorzugt koedukativ oder monoedukativ durchgeführt werden sollte (vgl. ua. Heim/Sohnsmeyer Sportunterricht - Ein Überblick über die jüngere empirische Forschung, Sportunterricht 2016, 36, 38;… zu weiteren Nachweisen zu dieser Diskussion: vgl. BVerwG 30. Januar 2013 - 6 C 6/12 - Rn. 32, BVerwGE 145, 333; OVG Berlin-Brandenburg 18. September 2013 - OVG 3 S 52.13 - Rn. 6 f., 9;… VG Berlin 22. Mai 2014 - 3 K 515.13 - Rn. 22), dazu, dass die privaten Schulen grundsätzlich frei darin sind, den Unterricht im Allgemeinen wie auch den Sportunterricht im Besonderen koedukativ oder monoedukativ auszugestalten.

  • AG Heinsberg, 21.12.2015 - 18 C 308/15

    Mietwagenkosten ohne Zulassung als Selbstfahrermietfahrzeug

    nach juris, und des Landgerichts Aachen in seinem Urteil vom 10.02.2014, Az. 3 S 52/13 (zuvor AG Heinsberg, Az. 35 C 43/13).

    Ein Rückgriff auf die in den vorgenannten Listen enthaltenen Mietpreisangaben ist nur ausgeschlossen, wenn konkrete Tatsachen aufgezeigt werden, dass diese als Schätzgrundlage Mängel aufweisen, die sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (vgl. LG Aachen, Urteil vom 10.02.2014, Az. 3 S 52/13 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2017 - 3 S 74.17

    Keine Geschlechterquote bei der Aufnahme in ein grundständiges Gymnasium

    Bei der Beantwortung der Frage, was pädagogisch sinnvoll ist und was einer zielgerichteten Förderung dient, ist der Schule im Hinblick auf die insoweit erforderliche pädagogisch-wissenschaftliche bzw. fachliche Bewertung ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, in dessen Rahmen zum Beispiel ein nach Geschlechtern getrennter Sportunterricht in der Sekundarstufe I (Klassen 7 bis 10) zulässig sein kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2013 - OVG 3 S 52.13 - juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 22.05.2014 - 3 K 515.13

    Unterricht in nach dem Geschlecht getrennten Gruppen

    Diesen Antrag hat die Kammer mit Beschluss vom 24. Juli 2013 (VG 3 L 494.13) zurückgewiesen, die dagegen gerichtete Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 18. September 2013 (OVG 3 S 52.13) ebenfalls zurückgewiesen.

    Rn. 19 Desweiteren wird Bezug genommen auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 18. September 2013 im Verfahren OVG 3 S 52.13, mit dem die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss der Kammer vom 24. Juli 2013 zurückgewiesen wurde.

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