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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2022 - 3 S 65.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,35138
OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2022 - 3 S 65.22 (https://dejure.org/2022,35138)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.11.2022 - 3 S 65.22 (https://dejure.org/2022,35138)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. November 2022 - 3 S 65.22 (https://dejure.org/2022,35138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 Abs 1 GG, Art 10 Abs 1 VvB
    Aufnahme in die Sekundarstufe I - Übernachfrage - Auswahlverfahren - Kriterienkontingent - Durchschnittsnote der Förderprognose - differierende Einbeziehung von Einzelnoten - Gleichheitsverstoß - Pandemie - sonderpädagogischer Förderbedarf - Dokumentation im Losverfahren ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 10 Abs 1 VvB, § 37 Abs 4 SchulG BE, § 56 Abs 6 SchulG BE, § 88 Abs 4 SchulG BE, § 6 Abs 3 SekIV BE, § 6 Abs 7 SekIV BE, § 24 Abs 2 S 6 GrSchulV BE
    Aufnahme in die Sekundarstufe I - Übernachfrage - Auswahlverfahren - Kriterienkontingent - Durchschnittsnote der Förderprognose - differierende Einbeziehung von Einzelnoten - Gleichheitsverstoß - Pandemie - sonderpädagogischer Förderbedarf - Dokumentation im Losverfahren ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (72)Zitiert selbst (15)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 3 S 111.21

    Anspruch auf Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 einer bestimmten Schule

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2022 - 3 S 65.22
    Rn. 4 Soweit sich die Beschwerde generell gegen die Heranziehung der Durchschnittsnote der Förderprognose (vgl. § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Sek I-VO, § 24 Abs. 2 Satz 6 GsVO ) als Auswahlkriterium wendet, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass dieses Kriterium nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz im Sinne von Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 VvB verstößt und auch unter Berücksichtigung der allgemeinen pandemiebedingten Einschränkungen des Schulbetriebs in den vergangenen Jahren nicht ersichtlich ist, dass die Durchschnittsnote der Förderprognose keine Aussage über das Leistungsvermögen und die Leistungsentwicklung der Grundschulkinder mehr zulässt und deshalb kein taugliches Differenzierungskriterium mehr darstellt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 111/21 - juris Rn. 11).

    Rn. 6 Die Heranziehung der Förderprognose in der gesetzlich vorgesehenen Form ist auch dann verfassungskonform (vgl. Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 VvB), wenn in einigen Fällen - u.a. aus pandemischen Gründen und aufgrund des infolgedessen eingeschränkten Schulbetriebs - Noten für bestimmte Halbjahre nicht erteilt werden konnten (vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 111/21 - juris Rn. 10 f.).

    Rn. 7 In der Rechtsprechung des Senats ist zunächst geklärt, dass die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach der Durchschnittsnote der Förderprognose grundsätzlich ein geeignetes Kriterium darstellt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 5. September 2011 - OVG 3 S 76.11 - juris Rn. 19; Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 111/21 - juris Rn. 11).

    Daraus folgt weder, dass - wie die Beschwerde meint - "zumindest für die Ordnungsgemäßheit des Losverfahrens nachzuweisen (wäre), dass die Mitglieder der Schulkonferenz eingeladen wurden", noch dass eine etwa unterbliebene Einladung zur Rechtswidrigkeit des Losverfahrens führen würde, auf die sich nicht ausgeloste Bewerberinnen und Bewerber berufen könnten (vgl. bereits OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 15, sowie Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 111/21 - juris Rn. 16).

    Weitergehende Anforderungen sind dem Schulgesetz und der die Dokumentationspflicht regelnden Verordnungsvorschrift (vgl. § 6 Abs. 7 Satz 2 Sek I-VO) nicht zu entnehmen und danach auch nicht gefordert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 111/21 - juris Rn. 16).

    Es bleibt Sache des Schulgesetzgebers zu regeln, ob er eine Schulanmeldung als wirksam ansieht, wenn sie nur durch einen erziehungsberechtigten Elternteil unterzeichnet worden ist (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. Oktober 2022 - OVG 3 S 68/22 - juris Rn. 8; Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 111/21 - juris Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20

    Auswahlverfahren für Schulplätze an Gymnasien; Berücksichtigung von Kindern mit …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2022 - 3 S 65.22
    Die Vorschrift beruht ersichtlich auf der Beurteilung des Gesetzgebers, eine vorrangige Vergabe der Plätze aus dem Loskontingent sei in den genannten Fällen durch den Schutz der Geschwisterbeziehung im Hinblick auf den geplanten gemeinsamen Schulbesuch gerechtfertigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 3 S 79/20 - juris Rn.13).

    Daraus folgt weder, dass - wie die Beschwerde meint - "zumindest für die Ordnungsgemäßheit des Losverfahrens nachzuweisen (wäre), dass die Mitglieder der Schulkonferenz eingeladen wurden", noch dass eine etwa unterbliebene Einladung zur Rechtswidrigkeit des Losverfahrens führen würde, auf die sich nicht ausgeloste Bewerberinnen und Bewerber berufen könnten (vgl. bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 15, …sowie Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 111/21 - juris Rn. 16).

    Rn. 14 Dass der Auffassung der Beschwerde, für einen Aufnahmevorrang für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sei an Gymnasien generell kein Raum, nicht gefolgt werden kann, hat der Senat bereits entschieden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 4).

    Rn. 15 Soweit die Beschwerde sich gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichts wendet, Anmeldungen von Mitbewerbern seien wegen der gesetzlichen Vermutung aus § 88 Abs. 4 Satz 1 SchulG auch dann wirksam, wenn sie von nur einem Elternteil unterzeichnet sind, hält der Senat an seiner mit der des Verwaltungsgerichts übereinstimmenden, im Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - (…juris Rn. 7 f.) im Einzelnen begründeten Rechtsauffassung fest.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2022 - 3 S 68.22

    Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasiums

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2022 - 3 S 65.22
    Es bleibt Sache des Schulgesetzgebers zu regeln, ob er eine Schulanmeldung als wirksam ansieht, wenn sie nur durch einen erziehungsberechtigten Elternteil unterzeichnet worden ist (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Oktober 2022 - OVG 3 S 68/22 - juris Rn. 8;… Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 111/21 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 3 S 55.15

    Grundschule; Aufnahme; Schule besonderer pädagogischer Prägung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2022 - 3 S 65.22
    1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 7 f.; Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 79.19 - juris Rn. 14 = NVwZ-RR 2020, 207 ; ferner Beschluss vom 13. Oktober 2021 - OVG 3 S 107/21 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 3 S 79.19

    Aufnahme in eine Schule besonderer pädagogischer Prägung; Fehler im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2022 - 3 S 65.22
    1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 7 f.; Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 79.19 - juris Rn. 14 = NVwZ-RR 2020, 207 ; ferner Beschluss vom 13. Oktober 2021 - OVG 3 S 107/21 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2022 - 10 S 2420/21

    Unzulässige Antragsänderung oder -erweiterung im Beschwerdeverfahren; zum …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2022 - 3 S 65.22
    Rn. 19 Hier kann dahinstehen, ob die im Beschwerdeverfahren erstmalig aufgeworfene Frage nach der Vergabe rechtmäßig besetzter und danach frei gewordener Schulplätze eine Erweiterung des erstinstanzlichen Streitgegenstandes darstellt, die im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht statthaft wäre (so OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 9. Juli 2020 - OVG 3 S 32/20 - juris Rn. 9; Beschluss vom 28. Dezember 2020 - OVG 4 S 37/20 - juris; differenzierend VGH Mannheim, Beschluss vom 16. September 2022 - 10 S 2420/21 - juris Rn. 15 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2016 - 3 S 79.16

    Aufnahme in einen mathematisch-naturwissenschaftlichen Zug einer Schule

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2022 - 3 S 65.22
    Unabhängig davon hätte die Beschwerde darlegen müssen, dass der Gesetzgeber den ihm eingeräumten Gestaltungsspielraum mit den auf der Regelung basierenden tragenden Erwägungen (…Verringerung des organisatorischen Aufwands für Familien hinsichtlich des Schulbesuchs mehrerer im selben Haushalt lebender Kinder und Erleichterung der Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten in schulischen und überschulischen Gremien, vgl. AbgH-Drs. 17/1382, S. 14) überschritten hat (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Oktober 2016 - OVG 3 S 79.16 - juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2021 - 3 S 107.21

    Anspruch auf Aufnahme in eine Grundschule zum Schuljahr 2021/2022

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2022 - 3 S 65.22
    1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 7 f.; Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 79.19 - juris Rn. 14 = NVwZ-RR 2020, 207 ; ferner Beschluss vom 13. Oktober 2021 - OVG 3 S 107/21 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 3 S 32.20

    Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei geändertem Streitgegenstand

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2022 - 3 S 65.22
    Rn. 19 Hier kann dahinstehen, ob die im Beschwerdeverfahren erstmalig aufgeworfene Frage nach der Vergabe rechtmäßig besetzter und danach frei gewordener Schulplätze eine Erweiterung des erstinstanzlichen Streitgegenstandes darstellt, die im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht statthaft wäre (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2020 - OVG 3 S 32/20 - juris Rn. 9; Beschluss vom 28. Dezember 2020 - OVG 4 S 37/20 - juris; differenzierend VGH Mannheim…, Beschluss vom 16. September 2022 - 10 S 2420/21 - juris Rn. 15 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 3 S 88.17

    Berufung eines Kindes auf eine rechtswidrige Platzvergabe bei nach Abschluss des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2022 - 3 S 65.22
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn nach Abschluss des Auswahlverfahrens ein zusätzlicher Platz "überkapazitär" geschaffen und rechtswidrig vergeben wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2017 - OVG 3 S 88.17 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.12.2020 - 4 S 37.20

    Stellenbesetzung; Oberstudienrat; Studienrat in Niedersachen; vorläufiger …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2014 - 3 B 8.14

    Auswahlentscheidung bei Überschreitung der Aufnahmekapazität; hier: …

  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 180/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen unbegründete …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2011 - 3 S 76.11

    Vergabe von Oberschulplätzen nach der Schulreform nicht zu beanstanden

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2020 - 3 S 63.20

    Bedeutung der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs für das …

  • VG Berlin, 21.08.2024 - 39 L 260.24

    Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 des Carl-von-Ossietzky-Gymnasiums

    Diese Vermutung gilt auch für die Anmeldung an der weiterführenden Schule (…Beschluss der Kammer vom 17. August 2022 - VG 39 L 250/22 - Rn. 18ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2022 - OVG 3 S 65/22 - Rn. 15;… Beschluss vom 26. Oktober 2022 - OVG 3 S 68/22 - Rn. 8;… Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 111/21 - Rn. 6;… Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - Rn. 8;… Beschluss vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 88/20 - Rn. 2ff., jeweils juris).

    Rn. 16 § 56 Abs. 6 SchulG ist entgegen der Auffassung der Antragssteller nicht verfassungswidrig (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2022 - OVG 3 S 65/22 - juris Rn. 4 ff.).

    Rn. 20 Dass für einen Aufnahmevorrang für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Gymnasien generell kein Raum sei, trifft nicht zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 24. November 2022 - OVG 3 S 65/22 - Rn. 14 …und vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - Rn. 4, jeweils juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2023 - 3 S 80.23

    Anspruch auf vorläufige Aufnahme eines Kindes in die Jahrgangsstufe 7 eines …

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Senats die gesetzliche Vermutung aus § 88 Abs. 4 Satz 1 SchulG auch für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule gilt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2022 - OVG 3 S 65/22 - juris Rn. 15;… Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris Rn. 7 f.).
  • VG Berlin, 29.08.2024 - 39 L 258.24
    Sie ergibt sich auch nicht aus der Bedeutung der Schulwahl (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2022 - OVG 3 S 65/22 - juris, Rn. 15;… Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - juris, Rn. 7 f.).

    Rn. 14 § 56 Abs. 6 SchulG ist entgegen der Auffassung der Antragssteller nicht verfassungswidrig (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2022 - OVG 3 S 65/22 - juris, Rn. 4 ff.).

    Rn. 18 Dass für einen Aufnahmevorrang für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Gymnasien generell kein Raum sei, trifft nicht zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 24. November 2022 - OVG 3 S 65/22 - Rn. 14 …und vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 - Rn. 4, jeweils juris).

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