Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2025 - 3 S 65.25 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Staatliche Internationale Schulen - Aufnahme - Seiteneinstieg - Jahrgangsstufe 11 - mobile Familien - Glaubhaftmachung - Verlagerung des Lebensmittelpunkts in das Ausland nach höchstens vier Jahren - Bestimmtheitsgebot - Dauer des Auslandsaufenthalts - ...
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
10 Abs. 1; 20 Abs. 1 VvB, 3 Abs. 1 GG, 18 Abs. 3 SchulG, 5a Abs. 2 Satz 3; 5a Abs. 2 Satz 5; 5a Abs. 9 Satz 1 Aufnahme VO-SbP
Staatliche Internationale Schulen, Aufnahme, Seiteneinstieg, Jahrgangsstufe 11, mobile Familien, Glaubhaftmachung, Verlagerung des Lebensmittelpunkts in das Ausland nach höchstens vier Jahren, Bestimmtheitsgebot, Dauer des Auslandsaufenthalts, Auswanderungsabsicht, ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 11.07.2025 - 3 L 347.25
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2025 - 3 S 65.25
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2022 - 3 S 142.21
Beschränkung des Seiteneinstiegs an die staatlichen internationalen Schulen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2025 - 3 S 65.25
Rn. 8 Der Senat hat bereits zu der vergleichbaren früheren Regelung in § 5a Abs. 9 Satz 1 Aufnahme VO-SbP, die nur hochmobile Familien kannte und noch nicht zwischen Schülerinnen und Schülern aus international mobilen und hochmobilen Familien differenzierte, entschieden, dass sich die Beschränkung des Seiteneinstiegs auf Schülerinnen und Schüler aus (damals) hochmobilen Familien im Rahmen der Verordnungsermächtigung des § 18 Abs. 3 SchulG hält (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Januar 2022 - OVG 3 S 142/21 - juris Rn. 4).Rn. 10 Die frühere Beschränkung auf das Kontingent hochmobiler Familien in § 5a Abs. 9 Satz 1 Aufnahme VO-SbP verstieß - ebenso wenig wie die aktuelle Beschränkung des Seiteneinstiegs auf mobile Familien in § 5a Abs. 9 Satz 1 Aufnahme VO-SbP - nicht gegen das in Art. 10 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 VvB verbürgte Grundrecht auf gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Bildungseinrichtungen im Land Berlin (vgl. im Einzelnen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Januar 2022 - OVG 3 S 142/21 - juris Rn. 5 ff.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2021 - 3 S 96.21
Aufnahmeanspruch in die Jahrgangsstufe 1 der Wangari-Maathai-Internationale …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2025 - 3 S 65.25
Im Übrigen steht dem Verordnungsgeber bei der Ausgestaltung der organisatorischen Regelungen für Schulen besonderer pädagogischer Prägung ein gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer Gestaltungs- und Wertungsspielraum zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2021 - OVG 3 S 96/21 - juris Rn. 9 m.w.N.).
- VG Berlin, 02.10.2026 - 35 L 283.26 Insoweit ist zwischen der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit des Obsiegens im Hauptsacheverfahren und der für die Glaubhaftmachung der anspruchsbegründenden Tatsachen erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit ihres Vorliegens zu unterscheiden (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.Oktober 2025 - OVG 3 S 65/25 -, juris Rn. 6; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 22. Februar 2021 - 2 B 11489/20 -, juris Rn. 21, 27).
- VG Berlin, 14.08.2026 - 35 L 218.26 Insoweit ist zwischen der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit des Obsiegens im Hauptsacheverfahren und der für die Glaubhaftmachung der anspruchsbegründenden Tatsachen erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit ihres Vorliegens zu unterscheiden (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2025 - OVG 3 S 65/25 - juris, Rn. 6; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 22. Februar 2021 - 2 B 11489/20 - juris, Rn. 21, 27).
- VG Berlin, 31.07.2026 - 35 L 234.26 Insoweit ist zwischen der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit des Obsiegens im Hauptsacheverfahren und der für die Glaubhaftmachung der anspruchsbegründenden Tatsachen erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit ihres Vorliegens zu unterscheiden (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.Oktober 2025 - OVG 3 S 65/25 - juris, Rn. 6; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 22. Februar 2021 - 2 B 11489/20 - juris, Rn. 21, 27).
- VG Berlin, 31.07.2026 - 35 L 186.26 Insoweit ist zwischen der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit des Obsiegens im Hauptsacheverfahren und der für die Glaubhaftmachung der anspruchsbegründenden Tatsachen erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit ihres Vorliegens zu unterscheiden (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.Oktober 2025 - OVG 3 S 65/25 - juris, Rn. 6; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 22. Februar 2021 - 2 B 11489/20 - juris, Rn. 21, 27).
- VG Berlin, 14.08.2026 - 35 L 237.26 Insoweit ist zwischen der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit des Obsiegens im Hauptsacheverfahren und der für die Glaubhaftmachung der anspruchsbegründenden Tatsachen erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit ihres Vorliegens zu unterscheiden (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.Oktober 2025 - OVG 3 S 65/25 -, juris Rn. 6; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 22. Februar 2021 - 2 B 11489/20 -, juris Rn. 21, 27).
- VG Berlin, 08.05.2026 - 35 L 140.26
Anspruch auf Aufnahme bzw. Berücksichtigung beim Auswahlverfahren in die …
Hinreichend konkretisierte Planungen hinsichtlich eines Auslandseinsatzes der Antragstellerin zu 2, die erwarten ließen, dass es innerhalb der nächsten vier Jahre mit der hohen Wahrscheinlichkeit, die der Erlass einer einstweiligen Anordnung erfordert, zu einer beruflichen Auslandsverwendung kommen wird, lassen sich der Bescheinigung nicht entnehmen (vgl. zu den entsprechenden Anforderungen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2025 - OVG 3 S 65/25 -, juris Rn. 6). - VG Berlin, 01.06.2026 - 35 K 418.25 Hinreichend konkretisierte Planungen hinsichtlich eines Auslandseinsatzes, die erwarten ließen, dass es innerhalb der nächsten vier Jahre zu einer beruflichen Auslandsverwendung kommen wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2025 - OVG 3 S 65/25 - juris, Rn. 6), lassen sich der den im Rahmen der Anmeldung des Kindes gemachten Angaben und der dabei vorgelegten Bescheinigung nicht entnehmen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2025 - 3 S 97.25
Staatliche Internationale Schulen - Aufnahmeverfahren - Jahrgangsstufe 1 - …
Rn. 9 Anders kann es nur dann liegen, wenn es um die Überprüfung der Sprachkenntnisse so genannter Seiteneinsteiger im Sinne von § 5a Abs. 9 Aufnahme VO-SbP geht, die in eine bereits eingerichtete Klasen aufgenommen werden, während hier allein das (vom Seiteneinstieg abweichende) Aufnahmeverfahren in die Jahrgangsstufe 1 betroffen ist (zum Seiteneinstieg vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Januar 2022 - OVG 3 S 142/21 - juris; Beschluss vom 17. Oktober 2025 - OVG 3 S 65/25 - juris). - VG Berlin, 12.05.2026 - 35 L 97.26
Verpflichtung des Schulträgers zur vorläufigen Aufnahme eines Kindes in die …
Hinreichend konkretisierte Planungen hinsichtlich eines Auslandseinsatzes der Antragstellerin zu 2, die erwarten ließen, dass es innerhalb der nächsten vier Jahre mit der hohen Wahrscheinlichkeit, die der Erlass einer einstweiligen Anordnung erfordert, zu einer beruflichen Auslandsverwendung kommen wird, lassen sich der Bescheinigung bzw. der Vertragsformulierung nicht entnehmen (vgl. zu den entsprechenden Anforderungen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2025 - OVG 3 S 65/25 -, juris Rn. 6).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".