Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 3 S 650/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Allgemeines Wohngebiet: Gebietsversorgung - Versorgungsbedarf - Nichtberücksichtigung von Tagestouristen; Erweiterung eines Beherbergungsbetriebs um Speisewirtschaft
- Judicialis
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 2; BauNVO § 4 Abs. 3
Genehmigung Einzelvorhaben, Nachbarschutz: Beherbergungsbetrieb, Schank- und Speisewirtschaft, gebietsbezogener Versorgungsbedarf - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung für die Umnutzung eines Frühstückraums eines Hotels in eine Schankwirtschaft und Speisewirtschaft; Genehmigungsfähigkeit eines Beherbergungsbetriebs; Berücksichtigungsfähigkeit eines Versorgungsbedarfs gebietsfremder Tagestouristen ...
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 10.07.2000 - 7 K 1687/99
- VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 3 S 650/01
Papierfundstellen
- VBlBW 2002, 486
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- OVG Berlin, 29.04.1994 - 2 B 18.92
Bauplanungsrecht, Restaurant im allgemeinen Wohngebiet, Ausflugsgebiet, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 3 S 650/01
Für die "Versorgung des Gebiets" im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO maßgeblich ist nicht nur der Bedarf, der durch die Wohnbevölkerung des allgemeinen Wohngebiets hervorgerufen wird; zu berücksichtigen ist vielmehr auch der durch Anlagen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauNVO und durch ausnahmsweise zulässige Vorhaben nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausgelöste Versorgungsbedarf (so auch OVG Berlin, Urteil vom 29.4.1994 - 2 B 18.92 - BRS 56, Nr. 55).Nicht zu berücksichtigen ist dagegen bei der Beurteilung nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO der Versorgungsbedarf gebietsfremder Tagestouristen, die sich vorübergehend zu Erholungszwecken in dem Gebiet aufhalten (in Abgrenzung von OVG Berlin, Urteil vom 29.4.1994, a.a.O.).
Für die "Versorgung des Gebiets" im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO 1977 maßgeblich ist nicht nur der Bedarf, der durch die Wohnbevölkerung des allgemeinen Wohngebiets hervorgerufen wird; zu berücksichtigen ist vielmehr auch der durch Anlagen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauNVO und durch ausnahmsweise zulässige Vorhaben nach § 4 Abs. 3 BauNVO 1977 ausgelöste Versorgungsbedarf (wie OVG Berlin, Urteil vom 29.4.1994 - 2 B 18.92 - BRS 56, Nr. 55).
Ihr Versorgungsbedarf ist bei der Beurteilung nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO 1977 nicht relevant (a.A. OVG Berlin, Urteil vom 29.4.1994, a.a.O.).
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 3 S 650/01
Die Festsetzung von Baugebieten durch Bebauungsplan hat kraft Bundesrecht grundsätzlich nachbarschützende Wirkung; der Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks hat (als Nachbar) einen Schutzanspruch auf die Bewahrung der Gebietsart, der über das Rücksichtnahmegebot hinausgeht; der nachbarliche Abwehranspruch wird grundsätzlich bereits durch die Zulassung eines mit der Gebietsfestsetzung unvereinbaren Vorhabens ausgelöst, weil hierdurch das nachbarschaftliche Austauschverhältnis gestört und eine Verfremdung des Gebiets eingeleitet wird; dabei kommt es nicht darauf an, ob das baugebietswidrige Vorhaben im Einzelfall auch zu einer tatsächlich spürbaren und nachweisbaren Beeinträchtigung des Nachbarn führt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151= PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 28).Ob eine Gaststätte im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO der "Versorgung des Gebiets" dient, ist vom verbraucherbezogenen Einzugsbereich her zu bestimmen (BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 1993 - BVerwG 4 B 230.92 - BRS 55 Nr. 54; Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151).
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 3 S 650/01
Das Gebot der Rücksichtnahme ist verletzt, wenn auf Belange des Nachbarn in qualifizierter und individualisierter Weise Rücksicht genommen werden muss und wenn der Nachbar durch das Vorhaben in einer Weise beeinträchtigt wird, dass ihm dies im Hinblick auf die jeweilige Situation nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122).
- BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97
Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 3 S 650/01
Das Betriebskonzept hat grundsätzlich nur indizielle Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1998 - 4 C 9/97 - BauR 1999, 228). - BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98
Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 3 S 650/01
Ein verbrauchernaher Einzugsbereich liegt jedoch dann nicht mehr vor, wenn die Versorgung des Gebiets erkennbar nicht der eigentliche Betriebszweck ist sondern allenfalls als Nebenzweck eine Rolle spielt (BVerwG, Beschluss vom 3.9.1998 - 4 B 85/98 - BauR 1999, 29). - BVerwG, 18.01.1993 - 4 B 230.92
Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zulässigkeit eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 3 S 650/01
Ob eine Gaststätte im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO der "Versorgung des Gebiets" dient, ist vom verbraucherbezogenen Einzugsbereich her zu bestimmen (BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 1993 - BVerwG 4 B 230.92 - BRS 55 Nr. 54; Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151). - BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Rügen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 3 S 650/01
Dabei kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalls wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge billigerweise zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.2.1994 - 4 B 152.93 -, GewA 1994, 250 = BRS 56 Nr. 165 m.w.N.). - BVerwG, 14.02.1994 - 1 B 152.93
Anforderungen an die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Eintragung in …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 3 S 650/01
Dabei kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalls wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge billigerweise zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.2.1994 - 4 B 152.93 -, GewA 1994, 250 = BRS 56 Nr. 165 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2022 - 10 B 3.17
Berufung Beklagter und Beigeladener; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; …
Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts ist für die Bestimmung des gebietsversorgenden Betriebsanteils allein der Versorgungsbedarf der Wohnbevölkerung, nicht jedoch der durch die sonstigen regel- und ausnahmezulässigen Vorhaben i.S.d. § 4 Abs. 2 und 3 BauNVO ausgelöste Versorgungsbedarf zu berücksichtigen (a.A OVG Berlin…, Urteil vom 29. April 1994 - OVG 2 B 18.92 - juris Rn. 28; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Juli 2002 - 3 S 650/01 -, juris Rn. 39). - VG Augsburg, 03.05.2012 - Au 5 K 11.733
Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung (Bistro und Papiermanufaktur); …
Das Betriebskonzept hat dabei grundsätzlich indizielle Bedeutung (vgl. VGH BW vom 1.7.2002 Az: 3 S 650/01; BVerwG vom 29.10.1998 Az: 4 C 9/97).Der durch solche Nutzungen hervorgerufene Versorgungsbedarf ist für die Frage der Gebietsbezogenheit unbeachtlich (vgl. VGH BW vom 1.7.2002 a.a.O.).
- VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 553/12
Zulässigkeit eines Bibelhauses mit Übernachtungsmöglichkeit im allgemeinen …
Dies gilt z.B. bei einem Hotelrestaurant, das Speisen nicht nur an seinen Hotelgäste abgibt - dann wäre es ein in einem allgemeinen Wohngebiet nur nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise zulässiger Beherbergungsbetrieb -, sondern auch Dritten Verzehrmöglichkeiten anbietet - dann wäre es zusätzlich eine unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO zulässige Schank- und Speiswirtschaft (…vgl. Ziegler in: Brügelmann, a.a.O., § 2 Rn. 76; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, GewArch 2003, 127). - VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 K 165/14
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Dazu gehören etwa gebietsfremde Erholungssuchende, die sich nur vorübergehend zu Erholungszwecken in dem Gebiet aufhalten (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 01. Juli 2002 - 3 S 650/01 -zitiert nach juris, a.A. wohl OVG Berlin, Urteil vom 29. April 1994 - 2 B 18.92 -, wonach der Versorgungsbedarf weiterer, dass allgemeine Wohngebiet planungsrechtlich legitim nutzende Personengruppen mit einzustellen ist, etwa dann, wenn das allgemeine Wohngebiet zugleich am Rande eines Ausflugs- und Erholungsgebiets liegt). - VG Karlsruhe, 10.02.2003 - 12 K 1099/00
Allgemeines Wohngebiet - Lebensmitteleinkaufsmarkt - Gebietsversorgung; …
Rn. 36 Zwischen den Beteiligten steht die Frage im Vordergrund, ob die dem Beigeladenen genehmigte Nutzung seines Grundstücks als Supermarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 570 qm den - Nachbarschutz vermittelnden - Festsetzungen des Bebauungsplans "Im Kloth-Rübenacker" über die Art der baulichen Nutzung entspricht (zum Nachbarschutz des festgesetzten Baugebietscharakters vgl. zuletzt VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.07.2002 - 3 S 650/01 -, VBlBW 2002, S. 486 ff. unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts;… zur Wirksamkeit des Bebauungsplans "Im Kloth-Rübenacker" in formeller Hinsicht vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 05.12.2002 - 5 S 2749/00 -).
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