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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 67/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6241
VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 67/96 (https://dejure.org/1996,6241)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.07.1996 - 3 S 67/96 (https://dejure.org/1996,6241)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juli 1996 - 3 S 67/96 (https://dejure.org/1996,6241)
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Neubau des Grenzgebäudes

§ 6 Abs. 4 LBO

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - nicht erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 67/96
    An der Identität fehlt es etwa dann, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, daß er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, sowie dann, wenn die Umbauarbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.10.1974 - 4 C 75.71 -, DVBl. 1975, 501).
  • BVerwG, 27.07.1994 - 4 B 48.94

    Bauplanungsrecht: Neuerrichtung eines zulässigerweise im Außenbereich errichteten …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 67/96
    Wird durch bauliche Maßnahmen ein Gebäude derart verändert, daß es sich gegenüber dem früheren Zustand als etwas anderes, als ein "aliud", darstellt, so ist der Bestandsschutz des alten Gebäudes entfallen (vgl. u.a. BVerwG, Beschluß vom 27.7.1994 - 4 B 48.94 -, DÖV 1995, 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1995 - 7 B 2117/95

    Ermittlung der Wandhöhe; Außenwand; Anwendung des Schmalseitenprivilegs; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 67/96
    Liegen die Voraussetzungen der Privilegierung nicht vor, setzt sich das Recht des Nachbarn auf Einhaltung der nachbarschützenden Abstandsflächentiefe durch (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 28.8.1995 - 7 B 2117/95 -, BauR 1996, 85).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz bei …

    Voraussetzung hierfür ist vielmehr, daß die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (im Anschluß an den Beschluß des 3. Senats v 18.7.1996 - 3 S 67/96 -).

    Allein mit dem Hinweis darauf, daß der nachbarschützende Teil der Abstandsflächentiefe nur geringfügig unterschritten wird, kann daher das Fehlen einer erheblichen Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange nicht begründet werden (ebenso der Beschluß des 3. Senats des erkennenden Gerichtshofs v 18.7.1996 - 3 S 67/96 - sowie OVG Münster, Beschl v 28.8.1995 - 7 B 2117/95 -, BauR 1996, 85 zu den entsprechenden Vorschriften in der LBauO NW).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1996 - 5 S 2232/96

    Einhaltung von Abstandsflächen - Grenzbau auf dem Nachbargrundstück

    Fraglich ist allerdings, ob aufgrund der Ablösung der früheren Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 3 Nr. 2 LBO 1983 durch die Neuregelung, die nach der Begründung des Regierungsentwurfs (…LT-Drucks aaO S 84) der Verfahrensvereinfachung dienen soll, nunmehr auch das Vorliegen einer atypischen Grundstückssituation (zu diesem Erfordernis vgl Urt d Sen v 12.07.1987 - 5 S 2056/86 - sowie VGH Bad-Württ, Urt v 14.10.1994 - 3 S 282/93 - mwN) entbehrlich ist (…bejahend: Sauter, LBO, 3. Aufl § 6 RdNr 36; verneinend wohl: VGH Bad-Württ, Urt v 18.07.1996 - 3 S 67/96 - zu einem die Abmessungen des § 6 Abs. 1 S 2 LBO überschreitenden Grenzgebäude).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1997 - 5 S 663/96

    Zulassung geringerer Tiefen der Abstandsflächen

    Bei - auch nur geringfügiger - Überschreitung der nach § 6 Abs. 1 S 2 LBO (BauO BW) maximal zulässigen Abmessungen eines Grenzgebäudes kann eine nicht erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange im Rahmen einer Zulassungsentscheidung nach § 6 Abs. 4 S 1 Nr. 2 LBO (BauO BW) nur angenommen werden, wenn in bezug auf das betroffene Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen (wie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.1996 - 3 S 67/96).

    Sofern dies - wie vorliegend - der Fall ist, müssen in bezug auf das betroffene Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen, um die Annahme einer nicht erheblichen Beeinträchtigung nachbarlicher Belange als Voraussetzung für den Anspruch auf Zulassung geringerer Abstandsflächen nach § 6 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 LBO n.F. zu rechtfertigen (vgl. hierzu VGH Bad.- Württ., Urt. v. 18.07.1996 - 3 S 67/96 - u. Urt. v. 10.10.1996 - 3 S 2205/94).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 3 S 2205/94

    Nachbarschutz: Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - erhebliche bzw nicht …

    Eine tatsächliche Beeinträchtigung ist nämlich auch bei Einhaltung der Abstandsflächentiefen in ihrem nachbarschützenden Teil vorhanden und setzt nicht etwa erst dann abrupt ein, wenn dieser unterschritten wird (vgl VGH Bad-Württ, Urteil vom 18.7.1996 - 3 S 67/96 - zum parallel gelagerten Problem der Überschreitung der zulässigen Maße eines Grenzgebäudes).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 445/00

    Isolierte Genehmigung der Errichtung eines Bauwerks

    Die Anwendung dieser Vorschrift hängt nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92) davon ab, dass die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Flächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (im Anschluss an den Beschl. d. 3. Senat v. 18.7.1996 - 3 S 67/96).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1999 - 8 S 1668/99

    Garagengebäude hat keinen Einfluß auf Charakter einer Bauzeile; Einverständnis …

    Nach der ständigen Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befaßten Senate des VGH Baden-Württemberg (Beschluß v. 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92 = BRS 58 Nr. 109; Urt. v. 18.7.1996 - 3 S 67/96; Beschluß v. 29.1.1999 - 5 S 2971/98 -, VBlBW 1999, 347 = NVwZ-RR 1999, 491) ist bei Unterschreitung des in § 5 Abs. 7 S. 3 LBO genannten nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe dann vom Fehlen einer erheblichen Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange auszugehen, wenn die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1999 - 3 S 332/99

    Zulässigkeit der Grenzbebauung: öffentlich-rechtliche Sicherung

    Das Verwaltungsgericht hat auf die Rechtsprechung des Senats verwiesen (vgl. Senatsurteile vom 18.7.1996 - 3 S 67/96 - und vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266;… kritisch hierzu Sauter, LBO für Bad.-Württ., 3. Aufl., § 6 RdNr. 48a).
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