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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6012
VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94 (https://dejure.org/1994,6012)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.05.1994 - 3 S 671/94 (https://dejure.org/1994,6012)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Mai 1994 - 3 S 671/94 (https://dejure.org/1994,6012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Belegung eines Einfamilienhauses mit Flüchtlingen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 356
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1990 - 8 S 220/90

    Zulässigkeit von Wohnungen für mehrere Asylbewerber im reinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94
    Rn. 7 2.1.2 Ausgehend davon dürften alle vier Einheiten zum Wohnen geeignet sein und damit die objektiven Voraussetzungen des städtebaulichen Begriffs des "Wohnens" erfüllen (zu diesem Begriff, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.5.1990 - 8 S 220/90 -, NVwZ 1990, 1202, Beschl. v. 3.6.1991 - 8 S 1170/91 -, BRS 52, Nr. 211; OVG Schleswig, Beschluß vom 14.10.1991, BRS 52, Nr. 212; OVG Lüneburg, Beschluß vom 6.11.1992, BRS 54 Nr. 149).

    Rn. 8 2.1.3 Neben seiner Wohneignung dürfte das Vorhaben auch zum Wohnen bestimmt sein (zu diesem Erfordernis vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 11.5.1990 a.a.O.;… OVG Schleswig, Beschluß v. 14.10.1991 a.a.O. m.w.N.).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs ist daher die potentielle Anzahl der Bewohner einer Wohnung allein regelmäßig kein taugliches Kriterium für die Abgrenzung eines Wohngebäudes von einer sozialen Einrichtung (vgl. Urteil vom 11.5.1990, a.a.O. a.A. etwa OVG Lüneburg, Beschluß vom 24.11.1989, BRS 49 Nr. 49).

    Einen Erfahrungssatz dahingehend, daß es bei einer bestimmten Belegungsdichte von Wohnraum zwangsläufig zu unzumutbaren Lärmimmissionen für die Wohnnachbarschaft kommt, gibt es nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile v. 25.5.1992 - 5 S 2775/91 - BRS 45 Nr. 152 u.v. v. 11.5.1990 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 5 S 2775/91

    Kleines Wohnheim für Aussiedler im reinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94
    Einen Erfahrungssatz dahingehend, daß es bei einer bestimmten Belegungsdichte von Wohnraum zwangsläufig zu unzumutbaren Lärmimmissionen für die Wohnnachbarschaft kommt, gibt es nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile v. 25.5.1992 - 5 S 2775/91 - BRS 45 Nr. 152 u.v. v. 11.5.1990 a.a.O.).

    Auch Geräuscheinwirkungen, die dadurch entstehen, daß sich die übrigen Familienangehörigen in üblichem Umfang im Freien aufhalten, sind zumutbar und ebenso wenig abwehrfähig wie entsprechende Geräusche anderer Nachbarn in den Außenwohnbereichen ihrer Grundstücke (so zu Recht VGH Bad.-Württ., Urteil v. 25.5.1992 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1992 - 3 S 309/92

    Bedeutung der Wohnungsdichte bei der Zulässigkeitsprüfung nach BauGB § 34 Abs 1; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94
    Abzustellen ist vielmehr nur darauf, welche Folgewirkungen diese Wohnungsdichte nach sich zieht und und ob diese Auswirkungen die Schwelle der Rücksichtslosigkeit überschreiten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 25.2.1992 - 3 S 309/92 -, VBlBW 1992, 345 ff.), was hier jedoch wohl verneint werden muß.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 8 S 1170/91

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels im Falle des BauGBMaßnG § …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94
    Rn. 7 2.1.2 Ausgehend davon dürften alle vier Einheiten zum Wohnen geeignet sein und damit die objektiven Voraussetzungen des städtebaulichen Begriffs des "Wohnens" erfüllen (zu diesem Begriff, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.5.1990 - 8 S 220/90 -, NVwZ 1990, 1202, Beschl. v. 3.6.1991 - 8 S 1170/91 -, BRS 52, Nr. 211; OVG Schleswig, Beschluß vom 14.10.1991, BRS 52, Nr. 212; OVG Lüneburg, Beschluß vom 6.11.1992, BRS 54 Nr. 149).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1991 - 1 M 49/91

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnheimes für Asylanten; Zulässigkeit …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94
    Rn. 7 2.1.2 Ausgehend davon dürften alle vier Einheiten zum Wohnen geeignet sein und damit die objektiven Voraussetzungen des städtebaulichen Begriffs des "Wohnens" erfüllen (zu diesem Begriff, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.5.1990 - 8 S 220/90 -, NVwZ 1990, 1202, Beschl. v. 3.6.1991 - 8 S 1170/91 -, BRS 52, Nr. 211; OVG Schleswig, Beschluß vom 14.10.1991, BRS 52, Nr. 212; OVG Lüneburg, Beschluß vom 6.11.1992, BRS 54 Nr. 149).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1991 - 5 S 33/91

    Wohnheim für Asylbewerber - aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94
    An deren Stelle tritt die in der Regel auf das Gesamtgebäude bezogene Aufteilung in Schlafräume (Mehrbettzimmer) einerseits und in gemeinschaftlich nutzbare Aufenthaltsräume (Wohn- Sozialräume etc.) und Nebenräume (Küchen, Sanitärbereiche, Trockenräume etc.) andererseits (vgl. dazu etwa die Beispiele in VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 25.6.1993 - 3 S 1227/93 - u.v. 5.2.1991 - 5 S 33/91 -, BRS 52 Nr. 210).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1988 - 8 S 852/88

    Einfügen eines Wohnhauses in die nähere Umgebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94
    Die bauordnungsrechtlich an Wohnungen und Aufenthaltsräume gestellten wesentlichen Voraussetzungen (vgl. etwa §§ 35 Abs. 1 u. 2, 36 Abs. 1 bis 3, 37 Abs. 1 bis 4, 38 Abs. 1 u. 2 LBO) dürften erfüllt sein und auch den bauplanungsrechtlich gebotenen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse ist wohl genügt (vgl. §§ 1 Abs. 5 S. 2 Nr. 1, 34 Abs. 2 S. 2 BauGB; dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.9.1988 - 8 S 852/88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 3 S 1227/93

    Befristete Baugenehmigung für Asylbewerberunterkunft - Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94
    An deren Stelle tritt die in der Regel auf das Gesamtgebäude bezogene Aufteilung in Schlafräume (Mehrbettzimmer) einerseits und in gemeinschaftlich nutzbare Aufenthaltsräume (Wohn- Sozialräume etc.) und Nebenräume (Küchen, Sanitärbereiche, Trockenräume etc.) andererseits (vgl. dazu etwa die Beispiele in VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 25.6.1993 - 3 S 1227/93 - u.v. 5.2.1991 - 5 S 33/91 -, BRS 52 Nr. 210).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 8 S 2160/93

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnheime …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94
    Denn § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB-MaßnahmenG erfaßt - anders als in seiner früheren Fassung vom 17.5.1990 (BGBl. I S. 626) - nunmehr auch Gemeinschaftsunterkünfte und sonstige soziale Anlagen, die der vorübergehenden Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und anderen Personengruppen dienen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 29.9.1993 - 8 S 2160/93 -, VBlBW 1994, 29).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.11.1989 - 1 M 88/89

    Zulässigkeit einer Asylbewerberunterkunft kann nicht abstrakt und ohne Rücksicht …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs ist daher die potentielle Anzahl der Bewohner einer Wohnung allein regelmäßig kein taugliches Kriterium für die Abgrenzung eines Wohngebäudes von einer sozialen Einrichtung (…vgl. Urteil vom 11.5.1990, a.a.O. a.A. etwa OVG Lüneburg, Beschluß vom 24.11.1989, BRS 49 Nr. 49).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1986 - 8 S 2528/86

    Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach Vollzug des angefochtenen …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.1993 - 1 B 11064/93

    Voraussetzungen eines vor den Verwaltungsgerichten zu verfolgenden …

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.1989 - 3 S 99/89

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 3 S 1643/94

    Baugenehmigung für eine Asylbewerberunterkunft in reinem Wohngebiet; Befreiung …

    Angesichts dieses offenen, auf selbständige Nutzungseinheiten verzichtenden Zuschnitts ist das Vorhaben städtebaulich daher nicht mehr als Wohngebäude, sondern als Gemeinschaftsunterkunft einzustufen (zur Abgrenzung vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 5.2.1991 - 5 S 33/91 - BRS 52, Nr. 210 u.v. 16.5.1994 - 3 S 671/94 - m.w.N.).

    In diesem Fall wäre es als Wohngebäude allgemein zulässig gewesen, unabhängig davon, ob die Wohnungen mit Familien oder mit Einzelpersonen belegt sind (vgl. § 3 Abs. 2 BauNVO 1977; zum Begriff der Wohnung vgl. auch Beschl. d. Senats v. 16.5.1994 - 3 S 671/94 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1994 - 8 S 2645/94

    Asylbewerberunterkünfte in einem Wohngebiet nach Ortsbaurecht

    Rn. 22 Selbst wenn man also zugunsten der Kläger davon ausgeht, daß die hier zu beurteilenden Räume nicht in einer Weise zum Wohnen geeignet und bestimmt sind, daß dort ein "Wohnen" im Sinne eines häuslichen Lebens von einiger Dauer bei Gewährleistung eines Minimums an Intimsphäre möglich ist (…vgl. zur Abgrenzung VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.5.1990 - 8 S 220/90 - VBlBW 1990, 463; Beschl. v. 5.2.1991 - 5 S 33/91 - VBlBW 1991, 301; Beschl. v. 27.8.1991 - 3 S 2035/91 - Beschl. v. 16.5.1994 - 3 S 671/94 - vgl. auch OVG Schleswig-Holstein Beschl. v. 14.10.1991 - 1 M 49191 - NVwZ 1992, 587; Spindler, NVwZ 1992, 125) was hier im Hinblick auf die Abgeschlossenheit der Wohneinheiten und die Zuordnung jeweils einer Küche und eines WC (vgl. die § 35 Abs. 1 LBO) zu verneinen sein könnte, so dürfen diese Überlegungen nicht ohne weiteres für die Beantwortung der Frage herangezogen werden, was noch eine zulässige Wohnnutzung im Sinne von § 6 OBS darstellt.
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