Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.1997 - A 3 S 76/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beamter; Wohnungsbemühungen; Umzugskostenvergütung; Erforderliche Umzugswille; Rückwirkende Begründung; Sachliche Zuständigkeit; Gewährung von Trennungsgeld
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 39/07
Beseitigungsanordnung im Fall eines Vorbaus
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch Besonderheiten gekennzeichnet ist, die dieses Interesse der Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen als im Regelfall; m.a.W. müssen auf dem Nachbargrundstück Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen (vgl. etwa Beschlüsse vom 18.07.1996 - 3 S 76/96 -, vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - und vom 25.01.2000 - 5 S 2996/99 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2011 - 4a N 34.11
Bewilligung von Trennungsgeld bei mangelnder uneingeschränkter Umzugswilligkeit
Trennungsgeld kann daher auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden, ab dem der Antragsteller (wieder) umziehen will (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. August 1997, ZBR 1998, S. 364; VG Kassel, Urteil vom 29. Januar 2001 - 7 E 3089.98 - Juris; Kopicki/Irlenbusch, Reisekostenrecht des Bundes, § 2 TVG Anm. 7).
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