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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 772/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4280
VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 772/05 (https://dejure.org/2005,4280)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.09.2005 - 3 S 772/05 (https://dejure.org/2005,4280)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. September 2005 - 3 S 772/05 (https://dejure.org/2005,4280)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; geringfügige planbedingte Erhöhung von Verkehrslärmimmissionen als abwägungserheblicher privater Belang

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 2; ; BauGB § 1 Abs. 6 a.F.

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    VwGO § 47 Abs. 2; BauGB § 1 Abs. 6 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 2; BauGB § 1 Abs. 6 (a.F.)
    Antragsbefugnis, Klagebefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, richtiger Beklagter, Normenkontrolle, Bauleitplanung - Antragsbefugnis, abwägungserheblicher privater Belang, Verkehrslärm, Geringfügigkeit, DIN 18005

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Normenkontrollbefugnis gegen Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag wegen Verletzung des Abwägungsgebots; Erforderlichkeit eines Bebauungsplans; Pflicht zur Einbeziehung einer Zunahme des Verkehrslärms in die Abwägung; Erfordernis der Einholung verkehrstechnischer und schalltechnischer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2006, 265 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 772/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Antragsbefugnis wegen einer möglichen Eigentumsverletzung regelmäßig zu bejahen, wenn sich der Eigentümer eines im Plangebiet belegenen Grundstücks gegen eine bauplanerische Festsetzung wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.8.2000 - 4 BN 38.00 -, NVwZ 2000, 1413 m.w.N.).

    Das Gericht darf sich daher auf die Prüfung beschränken, ob eine Verletzung des Abwägungsgebots zu Lasten des Antragstellers möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.8.2000 - a.a.O. -).

    Wann ein privater Belang so stark betroffen wird, dass er im Rahmen der Abwägung von der Gemeinde beachtet werden muss, lässt sich nicht allgemeinverbindlich feststellen, sondern ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.8.2000 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 772/05
    Die gerichtliche Kontrolle dieser von der Gemeinde vorzunehmenden Abwägung hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 5.7.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309) auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge eingestellt werden musste, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht.

    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 und vom 5.7.1974 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 772/05
    Zwar ist eine Differenz von bis zu 2 dB(A) bei einem Dauerschallpegel nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.2.1992 - 4 NB 11.91 -, DVBl 1992, 1099).

    Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass wegen besonderer Gegebenheiten das Interesse von Anwohnern an der Vermeidung einer Verkehrszunahme zum notwendigen Abwägungsmaterial führt, selbst wenn die damit verbundene Lärmzunahme, bezogen auf den ermittelten Dauerschallpegel, für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.2.1992 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 772/05
    Allerdings genügt die bloße verbale Behauptung einer theoretischen Rechtsverletzung nicht zur Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, wenn die Behauptung nur vorgeschoben erscheint, das tatsächliche Vorliegen einer Rechtsverletzung aber offensichtlich ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215).

    Bei dieser Sachlage erscheint eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte des Antragstellers aus § 1 Abs. 6 BauGB a.F. nicht offensichtlich und nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 108, 215).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 772/05
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, die "Siedlungspolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.5.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338).

    Nicht erforderlich sind nur Bebauungspläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.5.1999 - a.a.O. -), oder deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.2004 - 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856).

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 772/05
    Antragsbefugt ist daher, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.4.2004 - 4 CN 1.03 -, NVwZ 2004, 1120 m.w.N.).

    Nicht abwägungsbeachtlich sind hingegen geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.4.2004 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 772/05
    In diesem Sinne stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Interesse eines Grundstückseigentümers, von zusätzlichem Verkehrslärm verschont zu bleiben, grundsätzlich ein abwägungsbeachtliches Interesse dar, denn die Rechtsordnung verhält sich gegenüber den Belangen des Verkehrslärmschutzes und ihrer Relevanz für die Bauleitplanung nicht neutral (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1999 - 4 CN 1.98 -, NVwZ 2000, 807).

    Sind die Änderungen geringfügig oder wirken sie sich nur unwesentlich auf ein Grundstück aus, so ergibt sich hieraus eine Beschränkung der Antragsbefugnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1999 - a.a.O.-).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 772/05
    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 …und vom 5.7.1974 - a.a.O. -).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 772/05
    Damit handelt es sich bei dem Merkmal der "Erforderlichkeit" um eine nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen wirksame Schranke der (gemeindlichen) Planungshoheit, die nicht greift, wenn der Plan nach der planerischen Konzeption der Gemeinde vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 46.91 -, BVerwGE 92/8).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 772/05
    Nicht erforderlich sind nur Bebauungspläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 11.5.1999 - a.a.O. -), oder deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.2004 - 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei …

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88

    Rein klarstellende Auflagen bei Genehmigung eines Bebauungsplans, …

  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf …

  • BVerwG, 22.04.1997 - 4 BN 1.97

    Bauplanungsrecht - Verkehrsplanung durch eine Gemeinde

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung …

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung …

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter" …

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …

  • BVerwG, 17.09.1998 - 4 CN 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil; …

  • BVerwG, 25.01.2002 - 4 BN 2.02

    Antragbefugnis für ein Normkontrollverfahren; Eigentümer eines im Plangebiet …

  • BVerwG, 25.01.2001 - 6 BN 2.00

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 8 S 2368/16

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan, der das Heranrücken von Wohnbebauung an …

    Die bloße verbale Behauptung einer theoretischen Rechtsverletzung genügt indes nicht zur Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, wenn die Behauptung nur vorgeschoben erscheint, das tatsächliche Vorliegen einer Rechtsverletzung aber offensichtlich ausscheidet (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.09.1998, a.a.O. = juris Rn. 10; Beschluss vom 10.07.2012 - 4 BN 16.12 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2005 - 3 S 772/05 -, BRS 69 Nr. 51 = juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07

    Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen

    Erheblich sind für das menschliche Ohr kaum hörbare Lärmerhöhungen grundsätzlich auch dann, wenn der Gesamtverkehrslärm nach Planverwirklichung die Richt- oder Grenzwerte technischer Regelwerke überschreitet (BVerwG…, Beschluss vom 25.01.2002, a.a.O. sowie Urteil des Senats vom 22.09.2005 - 3 S 772/05 -, BRS 69, Nr. 51).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05

    Zulässiger Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente im …

    Seit der Aufhebung der §§ 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO, 215 a Abs. 1 BauGB führen beachtliche Mängel gemäß § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO i.d.F. des am 20.7.2004 in Kraft getretenen Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Anpassung des BauGB an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau, BGBl 2004 I 1359) in jedem Fall zur (unbedingten) Unwirksamkeit (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.9.2005 - 3 S 772/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 3 S 1108/07

    Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanentwurfs - Kennzeichnung des …

    Zum einen ist eine Lärmzunahme um maximal 2 dB(A) für das menschliche Ohr regelmäßig kaum wahrnehmbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.2003 - 4 BN 51.03 -, BauR 2004, 1132 sowie VGH Bad.-Württ., Urteile vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, BWGZ 2007, 509 ff. und vom 22.09.2005 - 3 S 772/05 -, BRS 69 Nr. 51, jeweils m.w.N.) und markiert der Richtwert von 40 dB(A) nach der DIN 18005 keine rechtsverbindliche Obergrenze, sondern stellt einen in der Bauleitplanung überschreitbare Orientierungshilfe dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.06.2007 - 4 BN 6.07 -, BRS 71 Nr. 49).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2015 - 1 KN 138/13

    Abwägung; Flächennutzungsplan; Lärm; Reflexion; Schallreflexionen

    In einem solchen Fall spricht alles dafür, dass auch ansonsten geringfügige Lärmpegelerhöhungen zumindest in die Abwägung eingestellt werden müssen (…ebenso OVG Münster, Urt. v. 13.3.2008 - 7 D 34/07.NE -, BRS 73 Nr. 39 = ZfBR 2009, 62 = juris Rn. 55, 136, 148;… im gleichen Sinne Senatsbeschl. v. 5.6.2008 - 1 MN 328/07 -, juris Rn. 40 ff.; noch strenger VGH Mannheim, Urt. v. 22.9.2005 - 3 S 772/05 -, juris Rn. 20 f.: schon bei Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06

    Straßenplanung; Verkehrslärm; Antragsbefugnis eines Anwohners; öffentliche …

    Erheblich sind für das menschliche Ohr kaum hörbare Lärmerhöhungen grundsätzlich auch dann, wenn der Gesamtverkehrslärm nach Planverwirklichung die Richt- oder Grenzwerte technischer Regelwerke überschreitet (BVerwG…, Beschluss vom 25.01.2002, a.a.O. sowie Urteil des Senats vom 22.09.2005 - 3 S 772/05 -, BRS 69, Nr. 51).
  • VG Sigmaringen, 03.11.2006 - NC 6 K 216/06

    Erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz im Verfahren auf Zulassung zum …

    Das Gericht hat dabei nachzuvollziehen, ob die Abwägung den daran zu stellenden Anforderungen entspricht, nicht aber Mängel der Abwägung selbst aufzuarbeiten, sodass auch eine für die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials notwendige Aufklärung des Sachverhalts als Grundlage der Abwägung nicht in ein späteres Gerichtsverfahren verlagert werden darf (so z.B. in anderem - baurechtlichen - Zusammenhang VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollurteil vom 22.09.2005 - 3 S 772/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 3 S 1180/07

    Anforderungen an die öffentlichen Bekanntmachungen bei Auslegung von …

    Zum einen ist eine Lärmzunahme um maximal 2 dB(A) für das menschliche Ohr regelmäßig kaum wahrnehmbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.2003 - 4 BN 51.03 -, BauR 2004, 1132 sowie VGH Bad.-Württ. , Urteile vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, BWGZ 2007, 509 ff. und vom 22.09.2005 - 3 S 772/05 -, BRS 69 Nr. 51, jeweils m.w.N.) und markiert der Richtwert von 40 dB(A) nach der DIN 18005 keine rechtsverbindliche Obergrenze, sondern stellt einen in der Bauleitplanung überschreitbare Orientierungshilfe dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.06.2007 - 4 BN 6.07 -, BRS 71 Nr. 49).
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