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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.12.1999 - 3 S 790/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15315
VGH Baden-Württemberg, 03.12.1999 - 3 S 790/99 (https://dejure.org/1999,15315)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.12.1999 - 3 S 790/99 (https://dejure.org/1999,15315)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Dezember 1999 - 3 S 790/99 (https://dejure.org/1999,15315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur nicht überbaubaren Grundstücksfläche; hier: dem Fußgängerverkehr gewidmetes Passagengrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Baurechtlicher Nachbarschutz - Unbeplanter Innenbereich - Rücksichtnahmegebot - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.1999 - 3 S 790/99
    Welche Beeinträchtigungen seines Grundeigentums der Nachbar hinnehmen muß, und wann er sich gegen ein Bauvorhaben wenden kann, richtet sich nach den Grundsätzen des Rücksichtnahmegebots, so daß für selbständige Ansprüche aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG daneben kein Raum verbleibt (BVerwG, Beschluß vom 19.10.1995 - 4 B 215.95 -, UPR 1996, S. 73 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.1999 - 3 S 790/99
    Was als "rücksichtslos" billigerweise nicht zumutbar ist, ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff der Unzumutbarkeit, durch den die verfassungsrechtliche Grenze zwischen Sozialbindung und enteignendem Eingriff bestimmt wird (BVerwG, Urt. v. 18.10.1985, 4 C 19.82 -, BauR 44, Nr. 71).
  • BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84

    Voraussetzungen für die Annahme eines drittschützenden baurechtlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.1999 - 3 S 790/99
    Das Gebot der Rücksichtnahme mutet dabei jedoch demjenigen, der sein eigenes Grundstück in einer sonst zulässigen Weise baulich nutzen will, nicht zu, seine berechtigten Interessen zurückzustellen, um gleichwertige fremde Interessen zu schonen (BVerwG, Beschl. v. 20.9.1984, NVwZ 1985, 37).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1995 - 7 A 159/94

    Geltung des neuen Bauordnungsrechts bei Nachbarklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.1999 - 3 S 790/99
    Durch die Regelung soll eine nur einseitige Grenzbebauung verhindert werden, die sich ergeben könnte, wenn das Planungsrecht ein Bauvorhaben zulassen würde, ohne auf dem Nachbargrundstück eine entsprechende Bebauung vorzuschreiben (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.9.1996 - 5 S 2232/96 -, VBlBW 1997, 221; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.3.1999 - 3 S 332/99; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.12.1995, BauR 1996, 529).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1996 - 5 S 2232/96

    Einhaltung von Abstandsflächen - Grenzbau auf dem Nachbargrundstück

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.1999 - 3 S 790/99
    Durch die Regelung soll eine nur einseitige Grenzbebauung verhindert werden, die sich ergeben könnte, wenn das Planungsrecht ein Bauvorhaben zulassen würde, ohne auf dem Nachbargrundstück eine entsprechende Bebauung vorzuschreiben (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.9.1996 - 5 S 2232/96 -, VBlBW 1997, 221; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.3.1999 - 3 S 332/99;… vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.12.1995, BauR 1996, 529).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1998 - 8 S 2755/98

    Zuständigkeiten im Baugenehmigungsverfahren: Zuständigkeitsverlagerung von der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.1999 - 3 S 790/99
    Hierzu hat der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs entschieden, daß diese Regelung abschließend ist, so daß es auf die Frage, ob eine Interessenkollision besteht, nicht mehr ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 10.11.1998 - 8 S 2755/98 -, VBlBW 1999, 140).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1999 - 3 S 332/99

    Zulässigkeit der Grenzbebauung: öffentlich-rechtliche Sicherung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.1999 - 3 S 790/99
    Durch die Regelung soll eine nur einseitige Grenzbebauung verhindert werden, die sich ergeben könnte, wenn das Planungsrecht ein Bauvorhaben zulassen würde, ohne auf dem Nachbargrundstück eine entsprechende Bebauung vorzuschreiben (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.9.1996 - 5 S 2232/96 -, VBlBW 1997, 221; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.3.1999 - 3 S 332/99;… vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.12.1995, BauR 1996, 529).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 3 S 1368/14

    Nachbarschutz - Einhaltung einer Abstandsfläche gegenüber dem Nachbargrundstück

    In Fällen, in denen das Planungsrecht eine Bebauung an der Grenze erlaubt, soll deshalb unter den in § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO genannten Voraussetzungen auch bauordnungsrechtlich eine - beiderseitige - Grenzbebauung zulässig sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.12.1999 - 3 S 790/99 - juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.3.1999 - 3 S 332/99 - juris; Beschl. v. 12.9.1996 - 5 S 2232/96 - VBlBW 1997, 221).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 S 547/06

    Vorhaben der Gemeinde gem § 48 Abs 2 S 1 BauO BW; Erteilung einer Baugenehmigung …

    Um ein "Vorhaben der Gemeinde" im Sinne dieser Vorschrift handelt es sich nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats aber nur dann, wenn die Gemeinde selbst als Bauherr auftritt, und nicht schon, wenn sie z.B. aus städtebaulichen Gründen ein Interesse an der Verwirklichung bestimmter Vorhaben hat (Urteil vom 03.12.1999 - 3 S 790/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 3 S 4218/20

    Zu der bauordnungsrechtlichen Frage, wann "ein Vorhaben der Gemeinde selbst" …

    Um ein "Vorhaben der Gemeinde" im Sinne dieser Vorschrift handelt es sich nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats zwar nicht schon dann, wenn die Gemeinde aus städtebaulichen Gründen ein Interesse an der Verwirklichung bestimmter Vorhaben hat (Senatsurt. v. 03.12.1999 - 3 S 790/99 - juris) oder wenn eine Gemeinde Eigentümerin des Baugrundstücks war und sich an den Baukosten beteiligt hat (vgl. Senatsbeschl. v. 05.07.1999 - 3 S 1029/99 - juris).

    Ist allerdings die beigeladene Bauherrin eine vollständig im Besitz der Antragsgegnerin stehende Wohnungsbaugesellschaft oder hat diese zumindest den bestimmenden Einfluss auf deren Willensbildung, können ungeachtet der rechtlichen Verschiedenheit der Gemeinde als Baurechtsbehörde und der Beigeladenen als Bauherrin Interessenkollisionen in gleicher Weise auftreten wie bei einer rechtlichen Identität von Genehmigungsbehörde und Bauherrin (Senatsbeschl. v. 25.04.2006 - 3 S 547/06 - VBlBW 2006, 314; Senatsurt. v. 03.12.1999 - 3 S 790/99 - juris).

    Der Sinn und Zweck des § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO, Interessenkollisionen zu vermeiden und jeden Anschein der Befangenheit der in eigener Sache tätigen Gemeinde zu vermeiden, legt in diesem Fall eine erweiternde Auslegung der Vorschrift nahe (in diese Richtung schon Senatsurt. v. 03.12.1999 - 3 S 790/99 - juris;… ebenso Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, Kommentar, Stand September 2020, § 48 Rn. 20;… Schlotterbeck, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, Kommentar, 8. Aufl., § 48 Rn. 29;… a.A. Gassner in BeckOK - Bauordnungsrecht Baden-Württemberg, Stand 01.01.2021, § 48 Rn. 26 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2019 - 5 S 2373/19

    Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts zur Urheberschaft eines Antrags bei …

    Anders als in der bis 31. Dezember 1995 geltenden Fassung des damaligen § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO, wo vorausgesetzt wurde, "dass vom Nachbargrundstück angebaut wird", wird jetzt nur noch ein "Grenzbau" und kein "Anbau" mehr verlangt (…vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs, LT-Drs. 11/5337, S. 80; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.12.1999 - 3 S 790/99 - juris Rn. 24).
  • VG Karlsruhe, 03.07.2003 - 11 K 4/03

    Nachbarklage einer Erbengemeinschaft; Bindungswirkung einer Teilbaugenehmigung

    v. 3.12.1999, 3 S 790/99; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit: BVerwG, Entsch.

    Dies kann aber nur unter der Voraussetzung gelten, dass die Gemeinde auf die Willensentschließung dieser Unternehmen einen entscheidenden Einfluss auszuüben befugt ist (VGH Bad.-Württ., Entsch. v. 3.12.1999, 3 S 790/99;… Sauter, LBO für Bad.-Württ., § 48, Rdnr. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2003 - 3 S 991/03
    Diese Gesetzesänderung hat nach der Rechtsprechung des Senats zur Folge, dass der geplante Bau mit dem an der Grenze vorhandenen Gebäude weder in der Höhe noch in der Tiefe deckungsgleich sein muss (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.12.1999 - 3 S 790/99 -, m.w.N.).

    Durch die Regelung soll eine nur einseitige Grenzbebauung verhindert werden, die sich ergeben würde, wenn das Planungsrecht ein Bauvorhaben zulassen würde, ohne auf dem Nachbargrundstück eine entsprechende Bebauung vorzuschreiben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.12.1999 - a.a.O. -, m.w.N.).

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