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Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 06.06.1980

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.05.1980 - 3 S 836/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,4246
VGH Baden-Württemberg, 13.05.1980 - 3 S 836/80 (https://dejure.org/1980,4246)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.05.1980 - 3 S 836/80 (https://dejure.org/1980,4246)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Mai 1980 - 3 S 836/80 (https://dejure.org/1980,4246)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Thüringen, 17.03.1999 - 4 ZEO 1076/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Zwischenentscheidung; …

    Eine Aussetzung der Vollziehung der erstinstanzlichen Entscheidung entsprechend § 572 Abs. 3, 2. Hs. ZPO kommt zwar nicht in Betracht, wenn das Verwaltungsgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage gegen einen Gebührenbescheid abgelehnt hat, weil dieser Entscheidung ein vollstreckbarer Inhalt fehlt (vgl. OVG Berlin, Beschluß v. 25.01.1965 - OVG I S 2.65 -, OVGE 8, 81 f. (82) und v. 20.12.1985 - OVG 2 S 153.85 -, DÖV 1986, 615; VGH Bad.-Würt., Beschluß v. 01.07.1980 - 10 S 1097/80 -, VBlBW 1980, 21 und v. 13.05.1980 - 3 S 836/80 -, zitiert nach Juris; BayVGH, Beschluß v. 10.12.1981 - 22 CS 81 A/2589 -, NVwZ 1982, 685 f.;… Redeker/v.Oertzen, a.a.O., Rn. 4; ).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.06.1980 - 3 S 836/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3344
VGH Baden-Württemberg, 06.06.1980 - 3 S 836/80 (https://dejure.org/1980,3344)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.06.1980 - 3 S 836/80 (https://dejure.org/1980,3344)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Juni 1980 - 3 S 836/80 (https://dejure.org/1980,3344)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.06.1980 - 3 S 836/80
    Die Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.3.1976 (DÖV 1976, 563) geht in diesem Zusammenhang fehl, weil jedenfalls - im Unterschied zu dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall - nicht durch die angefochtene Baugenehmigung in das Grundstückseigentum des Antragstellers unmittelbar eingegriffen wird.
  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 42.73

    Rechtsnatur und Bindungswirkung der Genehmigung im luftverkehrsrechtlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.06.1980 - 3 S 836/80
    Ist ein Verwaltungsakt erlassen, so beruht nämlich die in ihm angeordnete Rechtsfolge unabhängig von ihren rechtlichen Voraussetzungen und einem ihm etwa anhaftenden Rechtsmangel allein auf seiner Rechtswirksamkeit (BVerwG Urt v 22.3.1974, DVBl 1974, 562).
  • BVerwG, 22.11.1965 - IV CB 224.65

    Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen überwiegenden Interesses eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.06.1980 - 3 S 836/80
    Rn. 2 Die bei der Entscheidung über den Aussetzungsantrag gebotene Interessenabwägung führt zu dem Ergebnis, daß das Interesse des Beigeladenen an der sofortigen Vollziehung der angefochtenen Baugenehmigung das entgegengesetzte Interesse des Antragstellers überwiegt; denn mit Rücksicht darauf, daß auch seine Anfechtungsklage mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird, wäre es unbillig, dem Beigeladenen die sofortige Ausnutzung der angefochtenen Baugenehmigung zu verwehren (vgl zur Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 VwGO in den Fällen der Nachbarklage BVerwG Beschl v 22.11.1965, DVBl 1966, 273; Beschl des Senats v 18.6.1976 - III 680/76 -, BauR 1976, 341).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1976 - III 680/76
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.06.1980 - 3 S 836/80
    Rn. 2 Die bei der Entscheidung über den Aussetzungsantrag gebotene Interessenabwägung führt zu dem Ergebnis, daß das Interesse des Beigeladenen an der sofortigen Vollziehung der angefochtenen Baugenehmigung das entgegengesetzte Interesse des Antragstellers überwiegt; denn mit Rücksicht darauf, daß auch seine Anfechtungsklage mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird, wäre es unbillig, dem Beigeladenen die sofortige Ausnutzung der angefochtenen Baugenehmigung zu verwehren (vgl zur Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 VwGO in den Fällen der Nachbarklage BVerwG Beschl v 22.11.1965, DVBl 1966, 273; Beschl des Senats v 18.6.1976 - III 680/76 -, BauR 1976, 341).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1974 - III 662/74
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.06.1980 - 3 S 836/80
    Der nach § 82 BBauG ergangene und seit dem 30.6.1979 unanfechtbare Grenzregelungsbeschluß der Gemeinde M. vom 26.6.1979 durch den das Baugrundstück des Beigeladenen gebildet wurde, ist ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, den das Landratsamt als untere Baurechtsbehörde bei der Entscheidung über den Bauantrag des Beigeladenen als Rechtstatsache zugrunde zu legen hatte (vgl zu sogenannten Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten: VGH Bad-Württ Beschl v 7.3.1974 III 937/73, NJW 1974, 2928; Urt v 5.12.1974 III 662/74, BauR 1975, 316).
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