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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2019 - 3 S 91.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,33429
OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2019 - 3 S 91.19 (https://dejure.org/2019,33429)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.10.2019 - 3 S 91.19 (https://dejure.org/2019,33429)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - 3 S 91.19 (https://dejure.org/2019,33429)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Auslegung eines Schulaufnahmebegehrens

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 55a Abs 2 S 2 Nr 2 SchulG BE, § 4 Abs 4 GrSchulV BE, § 55a Abs 2 S 3 SchulG BE, § 4 Abs 6 GrSchulV BE
    Gewünschte andere Schule; Aufnahme; Anmeldetermin; Rangfolgekriterien; Wunsch eines bestimmten Schulprogramms usw.; Äußerung des Elternwunsches; Ankreuzen; Losverfahren; Nachrückverfahren; Rechtsgrundlage; Zeile einfügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 3 S 55.15

    Grundschule; Aufnahme; Schule besonderer pädagogischer Prägung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2019 - 3 S 91.19
    Vielmehr setzt es das Aufnahmeverfahren fort (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. November 2017 - OVG 3 S 77.17 -), indem es zur Auffüllung eines geplanten Kontingents führt, wenn ein rechtmäßig besetzter Platz außerhalb des gerichtlichen Verfahrens frei wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9; Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 7;… Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 79.19 - juris Rn. 14).

    Die durch eine vorrangige - fehlerhafte - Aufnahme eines Bewerbers, der die dafür geltenden Voraussetzungen nicht erfüllt, eingetretene Verletzung des gesetzlich normierten Rechts eines abgewiesenen Bewerbers, der die Aufnahmevoraussetzungen grundsätzlich erfüllt, wird regelmäßig dadurch kompensiert, dass derjenige Bewerber, der gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes vorgegangen ist, nunmehr den fiktiven freien Platz erhält (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 6 ff.;… Beschluss vom 13. Oktober 2017 - OVG 3 S 74.17 - juris Rn. 4).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 3 S 79.19

    Aufnahme in eine Schule besonderer pädagogischer Prägung; Fehler im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2019 - 3 S 91.19
    Vielmehr setzt es das Aufnahmeverfahren fort (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. November 2017 - OVG 3 S 77.17 -), indem es zur Auffüllung eines geplanten Kontingents führt, wenn ein rechtmäßig besetzter Platz außerhalb des gerichtlichen Verfahrens frei wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 7; Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 79.19 - juris Rn. 14).

    Welchen Platz die im Eilverfahren erfolgreichen Bewerber aufgrund der Aufnahmeentscheidung ursprünglich als Nachrücker innehatten, ist hierbei grundsätzlich ohne Belang (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9; Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 79.19 - juris Rn. 14).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - 3 S 45.13

    Anordnungsgrund für Beschulungsanspruch gegen eine Schule bei Aufnahme in eine …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2019 - 3 S 91.19
    Vielmehr setzt es das Aufnahmeverfahren fort (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. November 2017 - OVG 3 S 77.17 -), indem es zur Auffüllung eines geplanten Kontingents führt, wenn ein rechtmäßig besetzter Platz außerhalb des gerichtlichen Verfahrens frei wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 7;… Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 79.19 - juris Rn. 14).

    Welchen Platz die im Eilverfahren erfolgreichen Bewerber aufgrund der Aufnahmeentscheidung ursprünglich als Nachrücker innehatten, ist hierbei grundsätzlich ohne Belang (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 6. September 2019 - OVG 3 S 79.19 - juris Rn. 14).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2017 - 3 S 74.17

    Keine Geschlechterquote bei der Aufnahme in ein grundständiges Gymnasium

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2019 - 3 S 91.19
    Die durch eine vorrangige - fehlerhafte - Aufnahme eines Bewerbers, der die dafür geltenden Voraussetzungen nicht erfüllt, eingetretene Verletzung des gesetzlich normierten Rechts eines abgewiesenen Bewerbers, der die Aufnahmevoraussetzungen grundsätzlich erfüllt, wird regelmäßig dadurch kompensiert, dass derjenige Bewerber, der gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes vorgegangen ist, nunmehr den fiktiven freien Platz erhält (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 13. Oktober 2017 - OVG 3 S 74.17 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 3 S 75.17

    Rechtsnatur der Frist zur Anmeldung an der Erstschule; Teilnahme an einem …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2019 - 3 S 91.19
    Im Übrigen ist der Verweis auf § 55a Abs. 1 Satz 4 SchulG und die darin enthaltene Vorgabe, bei der Anmeldung die Schule zu benennen, die das angemeldete Kind aufnehmen soll, für die Frage, bis wann eine Anmeldung vorliegen muss, um berücksichtigt zu werden, erkennbar untauglich (s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. November 2017 - OVG 3 S 75.17 - juris Rn. 2 ff., wonach der Anmeldezeitraum gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Sek-I-VO keine materielle Ausschlussfrist darstellt).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.10.2018 - 3 S 60.18

    Aufnahme in die Grundschule; nicht zuständige Grundschule; Vorrangkriterien; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2019 - 3 S 91.19
    Ein Wunsch muss nur geäußert werden um zu existieren, ohne dass es einer weiteren Erläuterung zwingend bedürfte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - OVG 3 S 124.11 - Beschluss vom 23. Oktober 2018 - OVG 3 S 60.18 - juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2019 - 3 S 81.19

    Gewünschte andere Grundschule; Aufnahme; "Antrags-Kind"; fehlender …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2019 - 3 S 91.19
    Die Beschwerde legt nicht dar, welcher weiteren "Nachweise" der Aufnahmevoraussetzungen es bedürfe, zumal die Schulbehörden im Rahmen des § 42 Abs. 2 SchulG nach dem Untersuchungsgrundsatz (§ 24 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 1 BlnVwVfG) frei sind, wie sie die notwendigen Erkenntnisse zur Beurteilung eines etwaigen Sprachförderbedarfs gewinnen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - OVG 3 S 81.19 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2026 - 19 B 662/26

    Ablehnungsbescheid; Aufnahmekapazität; Bestandskraft; Rechtsschutz; Rangfolge; …

    Rn. 25 Vgl. hierzu etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 25. August 2025 - 19 B 781/25 - juris Rn. 4, vom 7. September 2021 - 19 B 1386/21 - juris Rn. 3 und vom 16. August 2021 - 19 B 1256/21 - juris Rn. 3; vgl. ferner Sächs. OVG, Beschluss vom 23. August 2024 - 2 B 122/24 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Bbg., Beschlüsse vom 13. Oktober 2021 - OVG 3 S 107.21 - juris Rn. 5 und vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 91.19 - juris Rn. 10.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 3 S 111.21

    Anspruch auf Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 einer bestimmten Schule

    Werden nach der Aufnahmeentscheidung ordnungsgemäß vergebene Schulplätze später nicht in Anspruch genommen, sind diese im Nachrückverfahren zu vergeben (vgl. im Einzelnen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2021 - OVG 3 S 107/21 - Beschluss vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 91.19 - juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2021 - 3 S 107.21

    Anspruch auf Aufnahme in eine Grundschule zum Schuljahr 2021/2022

    Auch eine etwaige Bestandskraft des Ablehnungsbescheides steht insoweit nicht entgegen, da in einem Nachrückfall das jeweilige Verwaltungsverfahren durch den Antragsgegner gemäß §§ 48 ff. VwVfG i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 1 BlnVwVfG wiederaufgenommen werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 91.19 - juris Rn. 10).

    Die durch eine vorrangige - fehlerhafte - Aufnahme eines Bewerbers, der die dafür geltenden Voraussetzungen nicht erfüllt, eingetretene Verletzung des gesetzlich normierten Rechts eines abgewiesenen Bewerbers, der die Aufnahmevoraussetzungen grundsätzlich erfüllt, wird regelmäßig dadurch kompensiert, dass derjenige Bewerber, der gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes vorgegangen ist, nunmehr den fiktiven freien Platz erhält (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - OVG 3 S 55.15 - juris Rn. 6 ff.;… Beschluss vom 13. Oktober 2017 - OVG 3 S 74.17 - juris Rn. 4; Beschluss vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 91.19 - juris Rn. 11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2023 - 3 S 73.23

    Gemeinschaftsschule; Auswahlverfahren; Rechtsfehler; Rechtsschutzgewähr; fiktiv …

    Im Rahmen des Nachrückverfahrens sind die in dem Aufnahmeverfahren bisher nicht zum Zuge gekommenen Bewerber unabhängig davon zu berücksichtigen, ob sie gegen ihre Nichtaufnahme einen Rechtsbehelf eingelegt haben (vgl. m.w.N. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 91.19 - juris Rn. 10).

    Die durch eine vorrangige - fehlerhafte - Aufnahme eines Bewerbers, der die dafür geltenden Voraussetzungen nicht erfüllt, eingetretene Verletzung des gesetzlich normierten Rechts eines abgewiesenen Bewerbers, der die Aufnahmevoraussetzungen grundsätzlich erfüllt, wird regelmäßig dadurch kompensiert, dass derjenige Bewerber, der gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes vorgegangen ist, nunmehr den fiktiven freien Platz erhält (vgl. m.w.N. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 91.19 - juris Rn. 11).

    Welchen Platz die im Eilverfahren erfolgreichen Bewerber aufgrund der Aufnahmeentscheidung ursprünglich als Nachrücker innehatten, ist hierbei grundsätzlich ohne Belang (…vgl. m.w.N. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 20, vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 91.19 - juris Rn. 11, …und vom 6. September 2019 - OVG 3 S 79.19 - juris Rn. 14).

  • VG Berlin, 26.08.2024 - 9 L 262.24
    Rn. 19 bb) Beanstandungsfrei ist der Antragsgegner außerdem zunächst davon ausgegangen, dass weitere 13 Plätze für bei der Grundschule f... angemeldete Kinder aus dem Einschulungsbereich freizuhalten waren, deren Erziehungsberechtigte einen Antrag auf Aufnahme in eine andere Grundschule gestellt hatten, über den im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung jeweils noch nicht entschieden war (sog. "Wegwoller", vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 91/19 - juris Rn. 10).

    Daher sind auch im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot zur effektiven Rechtsschutzgewährung in Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes nicht zu Gunsten der Antragstellerin zu 1 zwei Plätze an der Grundschule f... so zu behandeln, als seien sie noch zu besetzen (vgl. OVG Berlin…, Beschluss vom 20. September 2002 - 8 S 224.02 - juris Rn. 17; seitdem stRspr, vgl. nur Beschluss vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 91.19 - juris Rn. 11 m. w. N.).

    Ein Wunsch muss nur geäußert werden um zu existieren, ohne dass es einer weiteren Erläuterung zwingend bedürfte (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 91.19 - juris Rn. 7).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 3 S 73.20

    Aufnahme in eine andere als die zuständige Grundschule; Fremdsprachenangebot; …

    Bestehen zwischen der zuständigen und der gewünschten anderen Grundschule im Hinblick auf das Fremdsprachenangebot oder die Ausgestaltung der Ganztagsgrundschule keine Unterschiede, fehlt es an der Grundlage für eine vorrangige Berücksichtigung des Wechselwunsches im Rahmen des § 55a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SchulG (juris: ) (Abgrenzung zu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 91.19 - juris Rn. 7).

    Soweit die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 91.19 - (…juris Rn. 7) in einem gegenteiligen Sinn verstanden werden können, hält er hieran nicht fest.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2024 - 3 S 106.24

    Realisierung des Anspruchs eines abgelehnten Bewerbers auf Aufnahme

    Rn. 3 Nach der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Senats wird die durch fehlerhafte Aufnahme eines Bewerbers bewirkte Rechtsverletzung regelmäßig dadurch kompensiert, dass derjenige Bewerber, der die Aufnahmevoraussetzungen grundsätzlich erfüllt und gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes vorgegangen ist, nunmehr den fiktiven freien Platz erhält (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 91.19 - juris Rn. 11;… Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 17).

    Für die Vergabe des nachträglich frei gewordenen Schulplatzes war vielmehr die Nachrückliste maßgeblich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - OVG 3 S 91.19 - juris Rn. 11;… Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 - juris Rn. 18 ff.), deren Ordnungsmäßigkeit das Verwaltungsgericht nicht in Frage gestellt hat und auch von den Beteiligten nicht angezweifelt wird.

  • VG Berlin, 30.08.2024 - 9 L 476.24

    Vorläufige Aufnahme in de 1. Jahrgangsstufe einer bestimmten Schule

    Dieses bloße Ankreuzen ist ausreichend (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 3 S 91.19 - juris Rn. 7).

    Welchen Platz die jeweiligen Bewerberkinder dabei im ursprünglichen Verfahren als Nachrücker innehatten, ist insofern ohne Belang (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 3 S 91.19 - juris Rn. 11).

  • VG Berlin, 29.08.2024 - 9 L 475.24

    Vorläufige Aufnahme in die 1. Jahrgangsstufe einer bestimmten Grundschule

    Außerdem ging der Antragsgegner zunächst davon aus, dass weitere acht Plätze für bei der R...-Grundschule angemeldete Kinder aus dem Einschulungsbereich freizuhalten waren, deren Erziehungsberechtigte einen Antrag auf Aufnahme in eine andere Grundschule gestellt hatten, über den im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung jeweils noch nicht entschieden war (sog. "Wegwoller", vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 3 S 91/19 - juris Rn. 10).

    Rn. 53 Beanstandungsfrei ist der Antragsgegner außerdem zunächst davon ausgegangen, dass weitere acht Plätze für bei der Grundschule f... angemeldete Kinder aus dem Einschulungsbereich freizuhalten waren, deren Erziehungsberechtigte einen Antrag auf Aufnahme in eine andere Grundschule gestellt hatten, über den im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung jeweils noch nicht entschieden war (sog. "Wegwoller", vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 3 S 91/19 - juris Rn. 10).

  • VG Berlin, 30.08.2024 - 9 L 496.24

    Vorläufige Aufnahme in bestimmte Grundschule

    Beanstandungsfrei ist der Antragsgegner außerdem zunächst davon ausgegangen, dass weitere drei Plätze für bei der R...-Grundschule angemeldete Kinder aus dem Einschulungsbereich freizuhalten waren, deren Erziehungsberechtigte einen Antrag auf Aufnahme in eine andere Grundschule gestellt hatten, über den im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung jeweils noch nicht entschieden war (sog. "Wegwoller", vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 3 S 91/19 - juris Rn. 10).

    Erst recht nicht geboten ist eine Überprüfung des Elternwunsches auf seine Berechtigung durch den Antragsgegner (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 3 S 91.19 - juris Rn. 7 m. w. N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2020 - 3 S 86.20

    Anspruch auf vorläufige Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2020 - 3 S 76.20

    Antrag auf vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 einer Gemeinschaftsschule: …

  • VG Cottbus, 11.08.2023 - 1 L 232/23
  • OVG Sachsen, 23.08.2024 - 2 B 122/24

    Nachrückverfahren; Antrag auf Teilnahme am Nachrückverfahren

  • VG Berlin, 30.08.2024 - 9 L 386.24

    Vorläufige Aufnahme in die Schulanfangsphase einer Grundschule

  • VG Berlin, 30.08.2024 - 9 L 387.24

    Vorläufige Aufnahme in die Schulanfangsphase einer Grundschule

  • VG Berlin, 30.08.2024 - 9 L 517.24

    Vorläufige Aufnahme in die 1. Jahrgangsstufe einer bestimmten Grundschule

  • VG Berlin, 30.08.2024 - 9 L 464.24

    Vorläufige Aufnahme in die 1. Jahrgangsstufe einer bestimmten Grundschule

  • VG Berlin, 29.08.2024 - 9 L 419.24

    Vorläufige Aufnahme in die 1. Jahrgangsstufe einer bestimmten Grundschule

  • VG Berlin, 30.08.2024 - 9 L 412.24

    Vorläufige Aufnahme in die 1. Jahrgangsstufe einer bestimmten Grundschule

  • VG Berlin, 28.08.2024 - 9 L 428.24

    Vorläufige Aufnahme in die 1. Jahrgangsstufe einer bestimmten Grundschule

  • VG Berlin, 26.08.2024 - 9 L 254.24
  • VG Berlin, 26.08.2024 - 9 L 391.24
  • VG Berlin, 26.08.2024 - 9 L 257.24
  • VG Berlin, 26.08.2024 - 9 L 373.24

    Vorläufige Aufnahme in die 1. Jahrgangsstufe einer bestimmten Schule

  • VG Berlin, 26.08.2024 - 9 L 339.24
  • VG Berlin, 26.08.2024 - 9 L 252.24
  • VG Berlin, 26.08.2024 - 9 L 374.24
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