Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: LG Dresden, 30.10.2020

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 92.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,29889
OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 92.20 (https://dejure.org/2020,29889)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.10.2020 - 3 S 92.20 (https://dejure.org/2020,29889)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2020 - 3 S 92.20 (https://dejure.org/2020,29889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,29889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 50 Abs 2 SchulG BB, § 53 Abs 1 S 2 SchulG BB, § 53 Abs 4 SchulG BB, § 2 LRRSchFöV BB, § 4 Abs 2 LRRSchFöV BB
    Rechtmäßigkeit der Klassenfrequenz; (kein) sonderpädagogischer Förderbedarf bei Lese-Rechtsschreibschwäche und Dyskalkulie als Teilleistungsstörungen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 10 Abs 4 GG, § 50 Abs 2 SchulG BB, § 53 Abs 1 S 2 SchulG BB, § 53 Abs 4 SchulG BB
    Weiterführende allgemeinbildende Schule; Antrag auf einstweilige Anordnung; Entscheidungszeitraum; keine Rechtsschutzverweigerung; Anordnungsgrund (bejaht); Klassenfrequenz; Verwaltungsvorschrift; Schule für gemeinsames Lernen; Dyskalkulie/Legasthenie; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2019 - 3 S 52.19

    Härtefall der vorrangigen Aufnahme an der gewünschten Oberschule

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 92.20
    Insoweit liegt es im Übrigen auf der Hand, dass das gemeinsame Unterrichten von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf eine niedrigere Klassenfrequenz als das Unterrichten von Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf angezeigt erscheinen lässt (vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 9).

    Dass der Elternwunsch insoweit zurücktreten muss, ist - wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat - mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 8).

    Rn. 10 Unabhängig davon zeigt die Beschwerde nicht hinreichend auf, dass hier Umstände im Sinne einer besonderen Härte vorliegen, aufgrund derer der Besuch einer anderen als der gewünschten Schule nicht zumutbar ist (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 4).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - 3 S 45.13

    Anordnungsgrund für Beschulungsanspruch gegen eine Schule bei Aufnahme in eine …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 92.20
    Danach darf ein Anordnungsgrund bei einem Streit um die Aufnahme in die gewählte Erstwunschschule (§ 53 Abs. 1 Satz 2 BbgSchulG) nicht mit der Begründung verneint werden, dass der Bewerber in eine andere Schule derselben Schulform aufgenommen worden sei (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2013 - OVG 3 S 45.13 - juris Rn. 3 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2020 - 3 S 73.20

    Aufnahme in eine andere als die zuständige Grundschule; Fremdsprachenangebot; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 92.20
    Zum einen beurteilt sich die Frage, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber an der gewünschten Schule aufgenommen wird, grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht (st. Rspr., vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2020 - OVG 3 S 73/20 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2005 - 8 S 66.05

    Existenz eines Anspruchs des Trägers einer Grundschule auf Genehmigung der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 92.20
    Einer weiteren Regelung durch den Gesetzgeber bedurfte es im Hinblick auf den organisatorisch-pädagogischen Gestaltungsspielraum, der durch die sachnähere Verwaltung auszuüben ist, nicht (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juli 2005 - OVG 8 S 66.05 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2020 - 3 S 61.20

    Grundschule; Aufnahmekapazität; Schule für gemeinsames Lernen; Frequenzabsenkung; …

    Ein Anordnungsgrund liegt vor, weil das Schuljahr 2020/2021 bereits begonnen hat und sich das Begehren der Antragsteller durch Zeitablauf erledigen würde, ohne dass mit einer zeitnahen Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu rechnen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 - juris Rn. 6).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass das gemeinsame Unterrichten von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf eine niedrigere Klassenfrequenz als das Unterrichten von Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf angezeigt erscheinen lässt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 9; Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 - juris Rn. 8).

    Rn. 6 Maßgeblich für die Frage, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber an der gewünschten Schule aufgenommen wird, ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 9. September 2020 - OVG 3 S 73/20 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2020 - 3 S 61.20

    Vorläufige Aufnahme in eine Grundschule im Wege einstweiligen Rechtsschutzes: …

    Ein Anordnungsgrund liegt vor, weil das Schuljahr 2020/2021 bereits begonnen hat und sich das Begehren der Antragsteller durch Zeitablauf erledigen würde, ohne dass mit einer zeitnahen Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu rechnen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 - juris Rn. 6).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass das gemeinsame Unterrichten von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf eine niedrigere Klassenfrequenz als das Unterrichten von Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf angezeigt erscheinen lässt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 9; Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 - juris Rn. 8).

    Rn. 6 Maßgeblich für die Frage, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber an der gewünschten Schule aufgenommen wird, ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung, die als verbindlicher Abschluss des bei einer Übernachfrage durchzuführenden Aufnahmeverfahrens ergeht (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 9. September 2020 - OVG 3 S 73/20 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2021 - 3 S 123.20

    Anspruch auf Besuch einer frei gewählten Schule

    Einer weiteren Regelung durch den Gesetzgeber bedurfte es im Hinblick auf den organisatorisch-pädagogischen Gestaltungsspielraum, der durch die sachnähere Verwaltung auszuüben ist, nicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19. Oktober 2020 - OVG 3 S 94/20 - juris Rn. 7; Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 - juris Rn. 7;… Beschluss vom 28. Juli 2005 - OVG 8 S 66.05 - juris Rn. 14 ff.).

    Die niedrigere Klassenfrequenz für den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ist wegen der erhöhten pädagogischen Anforderungen in derartigen Klassen gerechtfertigt, die sich aus den Erfordernissen der individuellen, den Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigungen angepassten sonderpädagogischen Hilfe der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ergeben (vgl. § 29 Abs. 1 BbgSchulG; st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 - juris Rn. 9; Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 - juris Rn. 8;… Beschluss vom 19. Oktober 2020 - OVG 3 S 61/20 - juris Rn. 3; s. auch…, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 3 S 47.13 - juris Rn. 4 zu § 4 Abs. 8 Satz 2 GsVO).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2021 - 3 S 118.21

    Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der Sophie-Scholl-Schule (Profilklasse WAT) bei …

    Soweit sich die Antragsteller - ohne nähere Ausführungen - auf einen krankheitsbedingten Härtefall (Schwerbehinderung mit Merkzeichen H bis zum 16. Lebensjahr aufgrund von Diabetes) berufen, hätte dieser nach ständiger Rechtsprechung des Senats bis zum Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung gegenüber der Schule geltend gemacht werden müssen (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 16. Oktober 2017 - OVG 3 S 82.17 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 3 S 51.23

    Schulrecht - Aufnahme - Schule mit sonderpädgagogischem Förderschwerpunkt - …

    Ein Anordnungsgrund liegt vor, weil das Schuljahr 2023/2024 bereits begonnen hat und sich das Begehren der Antragsteller durch Zeitablauf erledigen würde, ohne dass mit einer zeitnahen Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu rechnen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2024 - 3 S 57.23

    Verpflichtungsbegehren hinsichtlich der Aufnahme in eine Grundschule bei …

    Einer weiteren Regelung durch den Gesetzgeber bedurfte es im Hinblick auf den organisatorisch-pädagogischen Gestaltungsspielraum, der durch die sachnähere Verwaltung auszuüben ist, nicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. Juli 2005 - OVG 8 S 66.05 - juris Rn. 14 ff.; Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 - juris Rn. 7;… Beschluss vom 19. Oktober 2020 - OVG 3 S 94/20 - juris Rn. 7;… Beschluss vom 4. Februar 2021 - OVG 3 S 123/20 - juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2020 - 3 S 90.20

    Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule: Anordnungsgrund bei …

    Einer weiteren Regelung durch den Gesetzgeber bedurfte es im Hinblick auf den organisatorisch-pädagogischen Gestaltungsspielraum, der durch die sachnähere Verwaltung auszuüben ist, nicht (…vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - OVG 8 S 66.05 - juris Rn. 14 ff. und vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 - juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2020 - 3 S 86.20

    Anspruch auf vorläufige Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule …

    Diesen Schulplatz hat die Mutter der Schülerin G. mit eMail vom 25. Juni 2020 "zurückgegeben", also nach dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - OVG 3 S 61/20 - juris Rn. 6; Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 - juris Rn. 9), die hier spätestens bei Erlass des Ablehnungsbescheides der Antragsgegnerin am 2. April 2020 erfolgt war.
  • VG Frankfurt/Oder, 13.09.2021 - 1 L 298/21
    Ein bloßer Hinweis oder Wunsch erfüllt diese Voraussetzungen nicht, wenn weder aus den Angaben selbst noch mangels beigefügter Unterlagen erkennbar ist, dass der Besuch einer anderen als der gewünschten Schule nicht zumutbar sein soll (vgl. ausführlich und jeweils m. w. N. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 -, juris Rn. 9, …und vom 22. August 2019 - OVG 3 S 52.19 -, juris Rn. 2 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2020 - 3 S 96.20

    Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule: Anordnungsgrund bei …

    Einer weiteren Regelung durch den Gesetzgeber bedurfte es im Hinblick auf den organisatorisch-pädagogischen Gestaltungsspielraum, der durch die sachnähere Verwaltung auszuüben ist, nicht (…vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - OVG 8 S 66.05 - juris Rn. 14 ff. und vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 92/20 - juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2022 - 3 S 51.22
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2020 - 3 S 95.20

    Weiterführende allgemeinbildende Schule; Antrag auf einstweilige Anordnung; …

  • VG Cottbus, 26.08.2024 - 1 L 442/24

    Auswahlverfahren an Gesamtschule (Bildungsgang FOR), Ermittlung der jeweils …

  • VG Cottbus, 11.08.2023 - 1 L 232/23
  • VG Berlin, 21.08.2023 - 39 L 385.23
  • VG Berlin, 21.08.2023 - 39 L 544.23
  • VG Cottbus, 08.08.2023 - 1 L 162/23
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Berlin-Brandenburg

Rechtsprechung
   LG Dresden, 30.10.2020 - 3 S 92/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39393
LG Dresden, 30.10.2020 - 3 S 92/20 (https://dejure.org/2020,39393)
LG Dresden, Entscheidung vom 30.10.2020 - 3 S 92/20 (https://dejure.org/2020,39393)
LG Dresden, Entscheidung vom 30. Oktober 2020 - 3 S 92/20 (https://dejure.org/2020,39393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,39393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LG Dresden, 08.10.2021 - 3 S 526/20

    Objektive Verhinderung der bestimmungsgemäßen Verwendung einer Sache als …

    Ergänzend verweist sie auf LG Dresden, Urteil vom 30.10.2020 - 3 S 92/20.

    Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Ersatz der geltend gemachten streitgegenständlichen Schadenspositionen und Nebenkosten (LG Dresden Urteil vom 30.12.2020 - 3 S 92/20, ZfS 2021, 141 m. Anm. Diehl; BeckRS 2020, 32144 m. Anm. Kääb FD-StrVR 2020, 434761; Halm/Fitz, DAR 2021, 422 [424]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Dresden
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht