Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 13.06.2003 - 3 S 938/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Grenznahe Bebauung - Aussenbereichsgrenze
- Judicialis
LBO § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
LBO § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LBO § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
Abstandsflächen: Grenzbebauung, Nachbarbelange, erhebliche Beeinträchtigung, Außenbereich, Vorbelastung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grenznahe Bebauung erhebliche Beeinträchtigung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Angrenzen eines Grundstück an den Außenbereich; Erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange; Vorhandene grenznahe Bebauung auf einem Grundstück als Vorbelastung des Nachbargrundstücks; Anwendung der bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 09.04.2003 - 5 K 1017/03
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2003 - 3 S 938/03
Papierfundstellen
- ESVGH 53, 254 (Ls.)
- BauR 2003, 1549
- ZfBR 2003, 704 (Ls.)
- ZfBR 2005, 700 (Ls.)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.1999 - 3 S 1437/99
Abgrenzung eines Nebenraums von einem Aufenthaltsraum
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2003 - 3 S 938/03
Solche Besonderheiten können etwa eine unterschiedliche Höhenlage beider Grundstücke, ein ungewöhnlicher Zuschnitt des Nachbargrundstückes, der dessen Bebauung in dem dem geplanten Gebäude gegenüberliegenden Bereich praktisch ausschließt, oder auch das Vorhandensein eines grenznahen Gebäudes auf dem Nachbargrundstück sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.9.1999 - 3 S 1437/99 -, m.w.N.).Zu denken ist insoweit etwa an schmale oder topographisch besonders gelagerte Grundstücke, die solche Nutzungen praktisch ausschließen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.9.1999 - a.a.O. -).
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 445/00
Isolierte Genehmigung der Errichtung eines Bauwerks
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2003 - 3 S 938/03
Eine vorhandene grenznahe Bebauung auf einem Grundstück führt jedenfalls dann nicht zu einer Vorbelastung des Nachbargrundstücks, die einen auf die Einhaltung der Abstandsflächen gerichteten Abwehranspruch ausschließen kann, wenn das neue Bauvorhaben zu einer zusätzlichen - abstandsflächenrelevanten und damit vom Nachbarn grundsätzlich nicht hinzunehmenden - Verschlechterung führt (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 -, VBlBW 2001, 144).Dabei kann dahinstehen, inwiefern eine vorhandene Bebauung auf dem Baugrundstück zu einer Vorbelastung des Nachbargrundstücks führen kann, die einen auf die Einhaltung der Abstandsflächen gerichteten Abwehranspruch ausschließt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 -, VBlBW 2001, 144).
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 3 S 2205/94
Nachbarschutz: Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - erhebliche bzw nicht …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2003 - 3 S 938/03
Die Prüfung, ob nachbarliche Belange erheblich beeinträchtigt sind, hat dabei von der normativen Wertung auszugehen, dass eine den nachbarschützenden Teil unterschreitende Abstandsflächentiefe regelmäßig zu einer erheblichen, vom betroffenen Nachbarn nicht hinzunehmenden Beeinträchtigung führt, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 3205/94 -, VBlBW 1997, 266).
- VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
Landesbaurecht -nachbarliche Belange und Abstandsflächen
Besondere Umstände in diesem Sinn sind damit anzunehmen, wenn das Grundstück nach seinem Zuschnitt schlechthin weder bebaut noch sonst gärtnerisch oder zu Freizeitzwecken sinnvoll genutzt werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.6.2002 - 3 S 938/03 - juris Rn. 5). - VGH Baden-Württemberg, 06.04.2010 - 8 S 1529/08
Abstandsflächenbestimmung nach BauO BW § 6 Abs 1 S 1 Nr 2, Fassung 2009-11-17
Auch bauordnungsrechtlich bedeutsame tatsächliche Besonderheiten (etwa eine unterschiedliche Höhenlage beider Grundstücke, ein besonderer Grundstückszuschnitt des Nachbargrundstücks oder ein bereits vorhandener Grenzbau (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.06.2003 - 3 S 938/05 -, BauR 2003, 1549) liegen nicht vor. - VGH Baden-Württemberg, 30.06.2025 - 3 S 1958/23
Anfechtung der Rücknahme einer Baugenehmigung für die Schaffung von Wohnraum …
Besondere Umstände in diesem Sinn sind damit anzunehmen, wenn das Grundstück nach seinem Zuschnitt schlechthin weder bebaut noch sonst gärtnerisch oder zu Freizeitzwecken sinnvoll genutzt werden kann (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 -, juris Rn. 51 ; Senatsbeschl. v. 13.06.2002 - 3 S 938/03 -, juris Rn. 5).
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 8 S 18/07
Nachbargrundstück im Sinne von § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 LBO (juris: BauO BW 1995); …
Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des erkennenden Gerichtshofs ist dabei von der normativen Wertung auszugehen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange regelmäßig dann vorliegt, wenn der nachbarschützende Teil der Abstandsflächentiefe unterschritten wird, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist (vgl. u. a. Senatsbeschlüsse vom 04.07.2003 - 8 S 1251/03 - und vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BRS 58 Nr. 109; Beschluss vom 13.06.2003 - 3 S 938/03 -, BauR 2003, 1549 = BRS 66 Nr. 129; Urteil vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 -, BauR 2003, 1201 = BRS 65 Nr. 121; Beschluss vom 26.04.2002 - 5 S 629/02 -, VBlBW 2002, 445).Davon ist auch das Verwaltungsgericht ausgegangen; es hat jedoch zur Begründung seines im Ergebnis gegenteiligen Standpunkts unter Berufung auf eine Entscheidung des 3. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 13.06.2003 (- 3 S 938/03 -, BauR 2003, 1549) darauf abgestellt, dass die betroffene Gartenfläche zu Erholungszwecken oder gärtnerisch genutzt werden könne und der Grenzbau in beiden Fällen die Belange des Klägers hinsichtlich der Besonnung und Belüftung und sein Interesse an der Verhinderung einer Einmauerung erheblich beeinträchtige.
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.2025 - 8 S 937/23
Abstandsflächenrechtliche Privilegierung von Gebäudeaufstockungen nach § 5 Abs. 5 …
Nr. xxxxx begründen (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.06.2003 - 3 S 938/03 -, BauR 2003, 1549, juris Rn. 6). - VG Sigmaringen, 29.11.2023 - 5 K 2721/22
Terrasse in der Abstandsfläche; Gebäudeteil
Dass sie überdies auch - ohne Gebäudeteil zu sein - nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO mit Blick auf ihre geringe Höhe und Wandfläche (mit "Stützmauer") eigenständig zulässig wäre (…zu den Voraussetzungen Balensiefen, in: Spannowsky/Uechtritz, BeckOK Bauordnungsrecht BW, § 6 LBO, Rn. 9.1 bis 9.3, m.w.N.), drängt sich auf, bedarf danach aber ebenso wenig einer Entscheidung wie die Frage, ob hier ggf. wegen der allenfalls geringfügigen konkreten Beeinträchtigung des Klägers in Anwendung von § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO eine geringere Tiefe der Abstandsfläche zuzulassen wäre (zu letzterem vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266; Beschluss vom 13.06.2003 - 3 S 938/03 -, BauR 2003, 1549; Beschluss vom 23.08.2012 - 3 S 1274/12 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 03.03.2015 - 3 S 1913/14
Zur Anwendung des BauO BW 2010 § 56 Abs 2 Nr 1 bei der Aufstockung eines …
Es ist dabei zutreffend davon ausgegangen, dass das Erfordernis der Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen den Schutz von Rechten Dritter einschließt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.1.2010 - 8 S 1977/09 - NVwZ-RR 2010, 387) und die Unterschreitung der von § 5 LBO vorgeschriebenen Abstandsflächentiefe grundsätzlich eine nicht mehr zumutbare und somit im Sinn des § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO erhebliche Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange darstellt, ohne dass es auf das Ausmaß dieser Unterschreitung ankommt (…vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.6.2008 - 8 S 18/07 - VBlBW 2008, 483; Beschl. v. 13.6.2003 - 3 S 938/03 - BauR 2003, 1549;… Urt. v. 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - BauR 2003, 1201). - VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 12/07
Auslegung des Inhalts einer Baulast; maßgebliche Rechtslage; Bemessung einer …
Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des erkennenden Gerichtshofs ist dabei von der normativen Wertung auszugehen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange regelmäßig dann vorliegt, wenn der nachbarschützende Teil der Abstandsflächentiefe unterschritten wird, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist (vgl. u. a. Senatsbeschlüsse vom 4.7.2003 - 8 S 1251/03 - und vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 - BRS 58 Nr. 109; Beschluss vom 13.6.2003 - 3 S 938/03 -, BauR 2003, 1549 = BRS 66 Nr. 129; Urteil vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 -, BauR 2003, 1201 = BRS 65 Nr. 121; Beschluss vom 26.4.2002 - 5 S 629/02 - VBlBW 2002, 445). - VGH Baden-Württemberg, 07.05.2026 - 5 S 1790/25
Nachbarschutz im Abstandsflächenrecht und im Rahmen des bauplanungsrechtlichen …
Besondere Umstände in diesem Sinn sind damit vor allem anzunehmen, wenn das Grundstück nach seinem Zuschnitt schlechthin weder bebaut noch sonst gärtnerisch oder zu Freizeitzwecken sinnvoll genutzt werden kann (…vgl. Senatsurteil vom 19.5.2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 51 ;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.6.2025 - 3 S 1958/23 - juris Rn. 79 ; …und Beschlüsse vom 26.5.2015 - 3 S 733/15 - juris Rn. 20 ; und vom 13.6.2002 - 3 S 938/03 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.). - VG Sigmaringen, 26.06.2007 - 9 K 1008/05
Abstandsflächen vor Überdachungen
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sind jedoch, soweit der nachbarschützende Teil der Abstandsflächentiefe auch nur geringfügig unterschritten wird, nachbarliche Belange schon dann erheblich beeinträchtigt, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 -, VBlBW-Ls 1996, Beilage 12, B 8-9 = BauR 1997, 92 ff.;… Sauter, LBO, a.a.O., RdNr. 48 b zu § 6 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.06.2003 - 3 S 938/03 -, BauR 2003, 1549 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 3 S 733/15
Bestimmung über kleineren Bauabstand im Ortsrecht
- VGH Baden-Württemberg, 20.04.2004 - 8 S 215/04
Berechnung der Abstandsflächentiefe bei einer als Walmdach ausgeformten …
- VG Freiburg, 06.11.2003 - 4 K 1701/02
Abstandsflächen bei der Errichtung einer Balkonanlage
- VG Köln, 03.05.2022 - 23 K 1098/20
- VG Köln, 20.04.2020 - 23 L 403/20
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