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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2009 - 3 Sa 1731/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14408
LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2009 - 3 Sa 1731/08 (https://dejure.org/2009,14408)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2009 - 3 Sa 1731/08 (https://dejure.org/2009,14408)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - 3 Sa 1731/08 (https://dejure.org/2009,14408)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungspflichten eines Angestellten der Polizeibehörde im außerdienstlichen Bereich; Nutzungsuntersagung für Rockerkennzeichen und Umgangsverbot für Rockerszene

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassungspflichten eines Angestellten der Polizeibehörde im außerdienstlichen Bereich; Nutzungsuntersagung für Rockerkennzeichen und Umgangsverbot für Rockerszene

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2009 - 3 Sa 1731/08
    Weitergehende Verhaltensanforderungen im außerdienstlichen Bereich können sodann aufgrund der Eigenart und des Inhalts des Arbeitsverhältnisses bestehen, was etwa für Arbeitnehmer in Tendenzbetrieben, im kirchlichen Bereich, aber gerade auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst anerkannt ist (vgl. etwa BAG 2 AZR 483/07 vom 23. Oktober 2008, NZA-RR 09, 362 zu B. I. 2. a) cc) (1) d. Gr.; BAG 2 AZR 447/03 vom 16. September 2004, NZA 05, 1263; LAG Schleswig-Holstein 6 Sa 272/08 vom 17. Dezember 2008, NZA-RR 09, 397 und 5 Sa 458/08 vom 12. Mai 2009; LAG Berlin-Brandenburg 10 Sa 1561/07 vom 26. November 2007).

    Wie weitgehend sich der Angestellte bei seiner privaten Lebensführung danach zu richten hat und er über die Vorschriften der §§ 241 Abs. 2 BGB, 8 BAT als allgemeine Schrankenregelungen in seinem Persönlichkeitsrecht und in seinem Recht auf Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt werden kann, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei auf die Stellung des öffentlich Bediensteten und seine ihm obliegenden Funktionen, dem arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis, abzustellen ist (vgl. BAG 2 AZR 483/07 a. a. O. zu B. I. 2. c) bb) d. Gr.).

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2009 - 3 Sa 1731/08
    Rn. 67 (2) Das Grundrecht der Meinungsfreiheit gewährleistet eine der wesentlichen Äußerungsformen der menschlichen Persönlichkeit (vgl. BAG 2 AZR 584/04 vom 24. November 2005, NZA 06, 650 zu B. I. 2. b) aa).

    Die diesem Grundrecht Schranken setzende Regelungen und gegenläufigen verfassungsrechtlich geschützten Positionen müssen deshalb ihrerseits aus der Erkenntnis der Werte setzenden Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit ausgelegt und so in ihrer dieses Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (BVerfG 1 BvR 1685/92 vom 16. Oktober 1998, NZA 99, 77; BAG 2 AZR 21/05 vom 12. Januar 2006, NZA 06, 917 und BAG 2 AZR 584/04 vom 24. November 2005 a. a. O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2008 - 6 Sa 272/08

    Kündigung, außerordentlich, verhaltensbedingt, Verstoß, Dienstanweisung, …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2009 - 3 Sa 1731/08
    Weitergehende Verhaltensanforderungen im außerdienstlichen Bereich können sodann aufgrund der Eigenart und des Inhalts des Arbeitsverhältnisses bestehen, was etwa für Arbeitnehmer in Tendenzbetrieben, im kirchlichen Bereich, aber gerade auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst anerkannt ist (vgl. etwa BAG 2 AZR 483/07 vom 23. Oktober 2008, NZA-RR 09, 362 zu B. I. 2. a) cc) (1) d. Gr.; BAG 2 AZR 447/03 vom 16. September 2004, NZA 05, 1263; LAG Schleswig-Holstein 6 Sa 272/08 vom 17. Dezember 2008, NZA-RR 09, 397 und 5 Sa 458/08 vom 12. Mai 2009; LAG Berlin-Brandenburg 10 Sa 1561/07 vom 26. November 2007).

    55 cc) Das die konkrete Beeinträchtigung dienstlicher Interessen des öffentlichen Arbeitgebers begründende außerdienstliche Verhalten eines Angestellten im öffentlichen Dienst kann auch daraus abgeleitet werden, dass dadurch allein der "böse Anschein" hervorgerufen wird (vgl. LAG Schleswig-Holstein 6 Sa 272/08 vom 17. Dezember 2008, NZA-RR 09, 397); d. h. die Unterlassungspflichten können sich auf ein Freizeitverhalten beziehen, wodurch der bloße Anschein erweckt werden kann, der Angestellte trete gerade auch für diejenigen Interessen ein, zu deren Verfolgung und Beseitigung sein Dienstherr gerade aufgerufen ist.

  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2009 - 3 Sa 1731/08
    Als so genannter Globalantrag, mit dem der Kläger die Berechtigung des Tragens des Patches in der Öffentlichkeit zu jedwedem Anlass festgestellt wissen will, hätte das Berufungsgericht ihm nur stattgeben können, wenn hinsichtlich jeder denkbaren Fallgestaltung das Tragen des 1 %-Patches außerhalb des Dienstes kein Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflichten des Klägers bzw. gegen die Regelung des § 8 BAT wäre (vgl. zum Globalantrag etwa: BAG 1 AZR 460/04 vom 28. Februar 2006, NZA 06, 798 zu B. II. 2. a) m. w. N.).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2009 - 3 Sa 1731/08
    Die diesem Grundrecht Schranken setzende Regelungen und gegenläufigen verfassungsrechtlich geschützten Positionen müssen deshalb ihrerseits aus der Erkenntnis der Werte setzenden Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit ausgelegt und so in ihrer dieses Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (BVerfG 1 BvR 1685/92 vom 16. Oktober 1998, NZA 99, 77; BAG 2 AZR 21/05 vom 12. Januar 2006, NZA 06, 917 und BAG 2 AZR 584/04 vom 24. November 2005 a. a. O.).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03

    Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2009 - 3 Sa 1731/08
    Weitergehende Verhaltensanforderungen im außerdienstlichen Bereich können sodann aufgrund der Eigenart und des Inhalts des Arbeitsverhältnisses bestehen, was etwa für Arbeitnehmer in Tendenzbetrieben, im kirchlichen Bereich, aber gerade auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst anerkannt ist (vgl. etwa BAG 2 AZR 483/07 vom 23. Oktober 2008, NZA-RR 09, 362 zu B. I. 2. a) cc) (1) d. Gr.; BAG 2 AZR 447/03 vom 16. September 2004, NZA 05, 1263; LAG Schleswig-Holstein 6 Sa 272/08 vom 17. Dezember 2008, NZA-RR 09, 397 und 5 Sa 458/08 vom 12. Mai 2009; LAG Berlin-Brandenburg 10 Sa 1561/07 vom 26. November 2007).
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2009 - 3 Sa 1731/08
    45 Schon aus der allgemeinen Regelung des § 241 Abs. 2 BGB ergibt sich die Pflicht des Arbeitnehmers zur Rücksichtnahme auf die gegensätzlichen Interessen des Arbeitgebers und zum Schutz und Förderung des Vertragszwecks (vgl. etwa BAG 2 AZR 98/07 vom 27. November 2008, NZA 09, 604 zu B. II. 6. d. Gr.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.05.2009 - 5 Sa 458/08

    Kündigung, ordentliche, verhaltensbedingt, Amtsärztliche Untersuchung, Weigerung, …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2009 - 3 Sa 1731/08
    Weitergehende Verhaltensanforderungen im außerdienstlichen Bereich können sodann aufgrund der Eigenart und des Inhalts des Arbeitsverhältnisses bestehen, was etwa für Arbeitnehmer in Tendenzbetrieben, im kirchlichen Bereich, aber gerade auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst anerkannt ist (vgl. etwa BAG 2 AZR 483/07 vom 23. Oktober 2008, NZA-RR 09, 362 zu B. I. 2. a) cc) (1) d. Gr.; BAG 2 AZR 447/03 vom 16. September 2004, NZA 05, 1263; LAG Schleswig-Holstein 6 Sa 272/08 vom 17. Dezember 2008, NZA-RR 09, 397 und 5 Sa 458/08 vom 12. Mai 2009; LAG Berlin-Brandenburg 10 Sa 1561/07 vom 26. November 2007).
  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer arbeitsrechtliche Abmahnung wegen Äußerungen …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2009 - 3 Sa 1731/08
    Die diesem Grundrecht Schranken setzende Regelungen und gegenläufigen verfassungsrechtlich geschützten Positionen müssen deshalb ihrerseits aus der Erkenntnis der Werte setzenden Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit ausgelegt und so in ihrer dieses Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (BVerfG 1 BvR 1685/92 vom 16. Oktober 1998, NZA 99, 77;… BAG 2 AZR 21/05 vom 12. Januar 2006, NZA 06, 917 und BAG 2 AZR 584/04 vom 24. November 2005 a. a. O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - 1 B 887/10

    Bandidos-Mitgliedschaft eines Gerichtsvollziehers rechtfertigt Abordnung in den …

    Rn. 16 4. August 2006 - 2 B 35.06 -, juris) - LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Oktober 2009 - 3 Sa 1731/08 -, juris, entsprechend für den Angestellten einer Polizeibehörde (Mitgliedschaft in Motorradvereinigung, Tragen eines 1-% Patch); BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteil vom 19. Mai 1995 - RiZ (R) 1/95 -, DRiZ 1996, 452 = ZBR 1995, 344 = juris (Versetzung eines ehrenamtlichen Richters in den einstweiligen Ruhestand wegen persönlicher Beziehungen zum "Rotlichtmilieu").
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